Mit dem vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Referentenentwurf soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) novelliert werden. Hiervon werden eine Vielzahl von Unternehmen betroffen sein: Vor allen Hersteller und Vertreiber sollen nach der gesetzlichen Änderung stärker in die (Produkt-)Verantwortung genommen werden.