Karsten Aldenhövel über das Wesentliche zu den neuen Technischen Regeln (TREMF) zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV).

Betroffenheit: Firmen mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten; Verwender von Geräten, die elektromagnetische Felder (EMF) erzeugen können (z.B. medizinische Geräte, elektrische Zündvorrichtungen); Firmen, die industrielle Galvanik-, Elektrolyse-, Schweiß-, Siegel-, induktive Erwärmungs- und Härtungsverfahren anwenden; Firmen mit Rundfunk-, Mobilfunk- und Radaranwendungen; Stromerzeuger; Arbeitssicherheit; Facility Management; Instandhaltung

Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte

  • mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern,
  • mit passiven medizinischen Implantaten,
  • mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen,
  • mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder
  • mit eingeschränkter Thermoregulation.
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TREMF NF Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
TREMF HF Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich
von 100 kHz bis 300 GHz
TREMF MR Magnetresonanzverfahren

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