Neue Technische Regeln TREMF zu elektromagnetischen Feldern (EMF)
Vom 24.02.2023Karsten Aldenhövel über das Wesentliche zu den neuen Technischen Regeln (TREMF) zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV).
Betroffenheit: Firmen mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten; Verwender von Geräten, die elektromagnetische Felder (EMF) erzeugen können (z.B. medizinische Geräte, elektrische Zündvorrichtungen); Firmen, die industrielle Galvanik-, Elektrolyse-, Schweiß-, Siegel-, induktive Erwärmungs- und Härtungsverfahren anwenden; Firmen mit Rundfunk-, Mobilfunk- und Radaranwendungen; Stromerzeuger; Arbeitssicherheit; Facility Management; Instandhaltung
Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte
- mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern,
- mit passiven medizinischen Implantaten,
- mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen,
- mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder
- mit eingeschränkter Thermoregulation.
Hinweis: Bleiben Sie kostenfrei auf dem Laufenden und melden Sie sich unten für unseren Newsletter an!