
Große Änderungen werfen ihre Schatten voraus. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck stellt das Energierecht neu auf. Ein Anfang könnte mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gemacht werden – hier ist der Text des EEG 2023 bereits im Entwurf verfügbar. Astrid Dolezych gibt Ihnen auf der Compliance Couch einen Überblick über die kommenden Änderungen.
Auf Ebene der Technischen Regeln tat sich Einiges für Batterieladestationen für E-Fahrzeuge. Die TRBS 3151/TRGS 751 schreibt den Stand der Technik hinsichtlich der Schnittstellen zu normalen Tankstellen fort. Ein neuer Fachbereich Aktuell legt den Schwerpunkt auf den Explosionsschutz. Karsten Aldenhövel berichtet mehr dazu im Video.
Erneut wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung neugefasst und an die aktuelle Lage angepasst. Die jetzige Fassung ist zunächst vom 20. März bis zum 25. Mai 2022 gültig.
Während der deutsche Gesetzgeber durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die Vorgaben der Vereinten Nationen zum Menschenrechtsschutz bereits umgesetzt hat, liegt seitens der EU zunächst der Entwurf einer Lieferketten-Richtlinie vor. Neben wenigen Übereinstimmungen unterscheiden sich das LkSG und der Vorschlag der Europäischen Union in einigen Punkten wesentlich.
Warum es nicht ausreicht, ein Standard-Vorschriftenpaket ISO 50001 / ISO 45001 / ISO 14001 zu packen und es kein Standard-Rechtskataster geben kann, das die Anforderungen von Managementsystemnormen erfüllt. Mit erstem Video unserer Compliance Couch.
Fulfilment-Dienstleister dürfen sich nicht daran beteiligen, rechtswidrige Produkte und Verpackungen in den Umlauf zu bringen. Tun sie es doch, droht eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße – ggf. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. bei Personenschäden durch nicht sichere Produkte).