Die neue Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 bringt umfassende Änderungen für Unternehmen in der EU. Strengere Emissionsgrenzwerte, die Einführung verpflichtender Umweltmanagementsysteme und eine Erweiterung der betroffenen Branchen sind nur einige der Neuerungen. Ziel der Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen der Industrie deutlich zu reduzieren und die europäischen Klimaziele zu unterstützen. Gleichzeitig stellt die IED 2.0 Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen für nachhaltige Innovationen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was die IED 2.0 konkret bedeutet und wie sie in die EU-Nachhaltigkeitsstrategie eingebettet ist.
Compliance – ein Begriff, der oft mit Regeln, Gesetzen und trockener Bürokratie in Verbindung gebracht wird. Doch was, wenn viele der vermeintlichen „Wahrheiten“ über Compliance gar nicht stimmen? In unserem neuen Blogbeitrag nehmen wir die 10 größten Compliance-Mythen unter die Lupe.
Die neue Ökodesign-Verordnung der EU bringt umfassende Änderungen für Unternehmen und Produkte. Sie erweitert ihren Anwendungsbereich auf nahezu alle physischen Waren und führt strengere Anforderungen an Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Transparenz ein. Ab Juni 2026 gilt zudem ein Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Produkte wie Textilien. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von Entlastungen und Unterstützungsmaßnahmen. Mit diesen Regelungen fördert die EU eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft. In unserem Blog erfahren Sie, was sich konkret ändert.
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stellt einen signifikanten Fortschritt in der Regulierung unternehmerischer Verantwortlichkeiten dar. In diesem Blogbeitrag erörtern wir die grundlegenden Aspekte der CSDDD: Wer wird von den neuen Regelungen betroffen sein, welche Sorgfaltspflichten sind zu erfüllen und wie sieht der erforderliche Climate Transition Plan aus? Zusätzlich analysieren wir die Schnittstellen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 stellt eine signifikante Neuerung in der europäischen Umweltgesetzgebung dar, indem sie speziell die Handhabung und Regulierung von fluorierten Treibhausgasen adressiert und gleichzeitig die frühere Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufhebt.