Die Dekarbonisierung der Wärmenetze

Die Zukunft der Energieversorgung steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Trotz bisheriger Bemühungen reicht der aktuelle Fortschritt nicht aus, um die Klimaziele Deutschlands bis 2030 im Bereich der Wärmeversorgung zu erreichen. Über die Hälfte der Endenergie wird immer noch für die Wärmebereitstellung verwendet und erneuerbare Energien spielen nur eine untergeordnete Rolle. In diesem Kontext tritt ein wegweisendes Gesetz in den Fokus: das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Dieses stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Wärmeversorgung nachhaltig zu transformieren.

Die Herausforderung: Ein Blick auf den Status Quo

  • Aktuell nur 18 Prozent erneuerbare Energien in privaten Haushalten
  • Anteil erneuerbarer Energien bei Fernwärme lediglich rund 20 Prozent

Das bisherige Tempo in der Energiewende genügt nicht, um die Klimaziele zu erreichen. Der Großteil der Wärmeversorgung stützt sich nach wie vor auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl.

Das Gesetz im Detail: Was soll sich ändern?

Mit diesem Gesetz soll ein Rahmen vorgegeben werden, in dem die Dekarbonisierung der vor allem leitungsgebundenen Wärmeversorgung beschleunigt und die notwendige Investitionssicherheit gegeben werden kann. Hierzu werden zwei zentrale Weichen gestellt:

  • die verpflichtende Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung und die Schaffung eines grundsätzlich einheitlichen Rahmens für die Durchführung sowie
  • die verpflichtende Einführung von Vorgaben des Anteils an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen ab 2030.

Wärmeplanung als Schlüssel zum Erfolg

Die Wärmeplanung ist ein entscheidender Baustein der Wärmewende. Sie bildet einen einheitlichen Rahmen für die Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Dabei werden langfristige Aufgaben der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung als eine wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe festgehalten. So soll sichergestellt werden, dass die Bürger sowie die Unternehmen vor Ort in den Planungs- und Strategieprozess eingebunden und bestehende Umsetzungspotenziale aktiviert werden.

Hierbei spielt die lokale Ebene eine wesentliche Rolle in der Umsetzung der Wärmewende. Denn hier werden die Weichen für die zukünftige Wärmeversorgung gestellt. Die Wärmeplanung bietet eine klare Struktur für diesen Prozess.

Verbindliche Wärmeplanung auf Landesebene

Das Gesetz verpflichtet die Länder zur Durchführung einer flächendeckenden Wärmeplanung. Hierbei wird den Ländern Spielraum für individuelle Umsetzungen gelassen, um die spezifischen Gegebenheiten vor Ort optimal berücksichtigen zu können. Das bedeutet, die Länder können diese Pflicht per Landesgesetz auch auf die Kommunen übertragen.

Die Rolle der Betreiber von Wärmenetzen

Betreibende von Wärmenetzen erhalten klare ordnungsrechtliche Vorgaben. So müssen alle Wärmenetze bis spätestens 2045 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem gespeist werden. Die Umsetzung soll in Abstufungen erfolgen: ab 1. Januar 2030 soll der Anteil 30 Prozent betragen und ab 1. Januar 2040 80 Prozent. Dieser Schritt ist entscheidend für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Die Pflicht zur Einbindung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder Kombinationen aus beidem tritt neben das bestehende Förderangebot. Neue Wärmenetze müssen bereits ab 1. Januar 2024 im Gleichklang mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes mit einem EE-/Abwärme-Anteil von 65 Prozent gespeist werden.

Wärmenetze der Zukunft: Wie können sie aussehen?

Eine mögliche Schlüsseltechnologie für die Wärmeplanung sind kalte Wärmenetze, auch kalte Nahwärmenetze genannt.

Was sind kalte Nahwärmenetze?

Kalte Nahwärmenetze sind ein Konzept zur effizienten Nutzung von überschüssiger Wärmeenergie in städtischen Gebieten. Im Gegensatz zu herkömmlichen Nahwärmenetzen, die warmes Wasser oder Dampf transportieren, um Gebäude zu heizen, kommen bei kalten Nahwärmenetzen niedrig temperierte Wärmequellen, die nicht ausreichen, um herkömmliche Heizsysteme zu betreiben, zum Einsatz. Sie verwenden beispielsweise überschüssige Wärme aus Industrieprozessen, Abwasserwärme, Geothermie oder anderen niedrig temperierten Wärmequellen.

Diese Energie wird dann mittels eines Nahwärmenetzes zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert. In den Gebäuden können Wärmepumpen eingesetzt werden, um die niedrige Temperatur auf ein für die Heizung oder Warmwasserversorgung brauchbares Niveau zu erhöhen. Der Vorteil von kalten Nahwärmenetzen liegt darin, dass sie die Nutzung von Abwärmequellen ermöglichen, die bisher ungenutzt blieben. Dies trägt zur Steigerung der Energieeffizienz bei und reduziert die Emissionen von Treibhausgasen, da weniger zusätzliche Energie benötigt wird, um die gewünschte Temperatur zu erreichen.


Allerdings ist wichtig zu beachten, dass die technische Umsetzung und die Verfügbarkeit von geeigneten Wärmequellen von Standort zu Standort variieren können. Daher müssen kalte Nahwärmenetze sorgfältig geplant und an die spezifischen Gegebenheiten angepasst werden.


Weiterführender Link:

https://www.energie-klimaschutz.de/kalte-nahwaerme-eine-schluesseltechnologie-fuer-die-waermewende/

Ausblick bis 2045: Ein klares Ziel

Die Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2045 ist ein ambitioniertes, aber notwendiges Ziel. Die Wärmeplanung schafft die Grundlage für diesen Weg, indem sie Planungssicherheit gibt, und die erforderlichen Investitionen in eine nachhaltige Wärmeversorgung anreizt.

Zusammenfassend:

Das neue Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Mit klaren Vorgaben und einem einheitlichen Rahmen setzt es entscheidende Impulse für die Erreichung der Klimaziele. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie erfolgreich diese Maßnahmen die Wärmewende vorantreiben werden.

Quellenangaben:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Waermeplanung.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230816-einheitliche-waermeplanung-fur-ganz-deutschland.html

 

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihren Netzwerken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Disclaimer: Die auf dieser Website enthaltenen Beiträge wurden sorgfältig ausgearbeitet und dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie ersetzen keinesfalls individuelle Rechtsberatung und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.