Klimaneutrale Wärmeversorgung – das Gesetz zur Wärmeplanung

Die Zukunft der Energieversorgung steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Trotz bisheriger Bemühungen reicht der aktuelle Fortschritt nicht aus, um die Klimaziele Deutschlands bis 2030 im Bereich der Wärmeversorgung zu erreichen. Über die Hälfte der Endenergie wird immer noch für die Wärmebereitstellung verwendet und erneuerbare Energien spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Die Dekarbonisierung der Wärmenetze

Die Zukunft der Energieversorgung steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Trotz bisheriger Bemühungen reicht der aktuelle Fortschritt nicht aus, um die Klimaziele Deutschlands bis 2030 im Bereich der Wärmeversorgung zu erreichen. Über die Hälfte der Endenergie wird immer noch für die Wärmebereitstellung verwendet und erneuerbare Energien spielen nur eine untergeordnete Rolle. In diesem Kontext tritt ein wegweisendes Gesetz in den Fokus: das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Dieses stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Wärmeversorgung nachhaltig zu transformieren.

Die Herausforderung: Ein Blick auf den Status Quo

  • Aktuell nur 18 Prozent erneuerbare Energien in privaten Haushalten
  • Anteil erneuerbarer Energien bei Fernwärme lediglich rund 20 Prozent

Das bisherige Tempo in der Energiewende genügt nicht, um die Klimaziele zu erreichen. Der Großteil der Wärmeversorgung stützt sich nach wie vor auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl.

Das Gesetz im Detail: Was soll sich ändern?

Mit diesem Gesetz soll ein Rahmen vorgegeben werden, in dem die Dekarbonisierung der vor allem leitungsgebundenen Wärmeversorgung beschleunigt und die notwendige Investitionssicherheit gegeben werden kann. Hierzu werden zwei zentrale Weichen gestellt:

  • die verpflichtende Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung und die Schaffung eines grundsätzlich einheitlichen Rahmens für die Durchführung sowie
  • die verpflichtende Einführung von Vorgaben des Anteils an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen ab 2030.

Wärmeplanung als Schlüssel zum Erfolg

Die Wärmeplanung ist ein entscheidender Baustein der Wärmewende. Sie bildet einen einheitlichen Rahmen für die Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Dabei werden langfristige Aufgaben der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung als eine wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe festgehalten. So soll sichergestellt werden, dass die Bürger sowie die Unternehmen vor Ort in den Planungs- und Strategieprozess eingebunden und bestehende Umsetzungspotenziale aktiviert werden.

Hierbei spielt die lokale Ebene eine wesentliche Rolle in der Umsetzung der Wärmewende. Denn hier werden die Weichen für die zukünftige Wärmeversorgung gestellt. Die Wärmeplanung bietet eine klare Struktur für diesen Prozess.

Verbindliche Wärmeplanung auf Landesebene

Das Gesetz verpflichtet die Länder zur Durchführung einer flächendeckenden Wärmeplanung. Hierbei wird den Ländern Spielraum für individuelle Umsetzungen gelassen, um die spezifischen Gegebenheiten vor Ort optimal berücksichtigen zu können. Das bedeutet, die Länder können diese Pflicht per Landesgesetz auch auf die Kommunen übertragen.

Die Rolle der Betreiber von Wärmenetzen

Betreibende von Wärmenetzen erhalten klare ordnungsrechtliche Vorgaben. So müssen alle Wärmenetze bis spätestens 2045 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem gespeist werden. Die Umsetzung soll in Abstufungen erfolgen: ab 1. Januar 2030 soll der Anteil 30 Prozent betragen und ab 1. Januar 2040 80 Prozent. Dieser Schritt ist entscheidend für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Die Pflicht zur Einbindung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder Kombinationen aus beidem tritt neben das bestehende Förderangebot. Neue Wärmenetze müssen bereits ab 1. Januar 2024 im Gleichklang mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes mit einem EE-/Abwärme-Anteil von 65 Prozent gespeist werden.

Wärmenetze der Zukunft: Wie können sie aussehen?

Eine mögliche Schlüsseltechnologie für die Wärmeplanung sind kalte Wärmenetze, auch kalte Nahwärmenetze genannt.

Was sind kalte Nahwärmenetze?

Kalte Nahwärmenetze sind ein Konzept zur effizienten Nutzung von überschüssiger Wärmeenergie in städtischen Gebieten. Im Gegensatz zu herkömmlichen Nahwärmenetzen, die warmes Wasser oder Dampf transportieren, um Gebäude zu heizen, kommen bei kalten Nahwärmenetzen niedrig temperierte Wärmequellen, die nicht ausreichen, um herkömmliche Heizsysteme zu betreiben, zum Einsatz. Sie verwenden beispielsweise überschüssige Wärme aus Industrieprozessen, Abwasserwärme, Geothermie oder anderen niedrig temperierten Wärmequellen.

Diese Energie wird dann mittels eines Nahwärmenetzes zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert. In den Gebäuden können Wärmepumpen eingesetzt werden, um die niedrige Temperatur auf ein für die Heizung oder Warmwasserversorgung brauchbares Niveau zu erhöhen. Der Vorteil von kalten Nahwärmenetzen liegt darin, dass sie die Nutzung von Abwärmequellen ermöglichen, die bisher ungenutzt blieben. Dies trägt zur Steigerung der Energieeffizienz bei und reduziert die Emissionen von Treibhausgasen, da weniger zusätzliche Energie benötigt wird, um die gewünschte Temperatur zu erreichen.


Allerdings ist wichtig zu beachten, dass die technische Umsetzung und die Verfügbarkeit von geeigneten Wärmequellen von Standort zu Standort variieren können. Daher müssen kalte Nahwärmenetze sorgfältig geplant und an die spezifischen Gegebenheiten angepasst werden.


Weiterführender Link:

https://www.energie-klimaschutz.de/kalte-nahwaerme-eine-schluesseltechnologie-fuer-die-waermewende/

Ausblick bis 2045: Ein klares Ziel

Die Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2045 ist ein ambitioniertes, aber notwendiges Ziel. Die Wärmeplanung schafft die Grundlage für diesen Weg, indem sie Planungssicherheit gibt, und die erforderlichen Investitionen in eine nachhaltige Wärmeversorgung anreizt.

Zusammenfassend:

Das neue Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Mit klaren Vorgaben und einem einheitlichen Rahmen setzt es entscheidende Impulse für die Erreichung der Klimaziele. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie erfolgreich diese Maßnahmen die Wärmewende vorantreiben werden.

Quellenangaben:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Waermeplanung.html

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230816-einheitliche-waermeplanung-fur-ganz-deutschland.html

 

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihren Netzwerken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Disclaimer: Die auf dieser Website enthaltenen Beiträge wurden sorgfältig ausgearbeitet und dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie ersetzen keinesfalls individuelle Rechtsberatung und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen im Blick behalten

Monatlich, nur die für Ihre Rolle relevanten Neuerungen aus EU- und Bundesrecht.

Bitte geschäftliche Adresse verwenden (keine Freemailer).

Ihre Rolle(n) – Mehrfachauswahl
Beauftragte
Koordinatoren
Management

Double-Opt-in: Sie erhalten zunächst eine Bestätigungsmail.

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
Bundesrecht August 2026
VerpackDG – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen vom 13. Juli 2026
Das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) tritt am 12. August 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz, um die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, (EU) 2025/40) national durchzuführen: Es verpflichtet Hersteller weiterhin zu Registrierung,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GModG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden vom 8. August 2020
Das Gebäudeenergiegesetz wird umfassend novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt, mit gestaffeltem Inkrafttreten zum 29. Juli 2026, 1. Januar 2027, 2028 und 2030: Die 2023 eingeführten Heizungsvorgaben (u. a. 65-Prozent-EE-Pflicht,…
Energiemanagementbeauftragter Klimaschutz-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GEIG – Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18. März 2021
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 geändert: Es senkt die Stellplatz-Schwellenwerte für Lade- und Leitungsinfrastruktur bei Neubau und größerer Renovierung (Wohngebäude ab mehr als drei, Nichtwohngebäude…
Energie-Anschluss-Koordinator Energiemanagementbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
BFSGV – Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022
Mit der Änderung der BFSGV werden zwei technische Barrierefreiheitsvorgaben verschärft: Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten-, Zahlungs- oder Geldautomaten) dürfen Barrierefreiheitsfunktionen künftig nicht mehr hinter einem gesonderten Aktivierungsschritt verbergen, sondern müssen sie…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) 2024/1781 – Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 legt die Betriebsregeln für das digitale Produktpassregister fest: Wirtschaftsteilnehmer und Akteure der Wertschöpfungskette müssen sich mittels qualifizierter elektronischer Siegel bzw. Attributsbescheinigungen als „überprüft" identifizieren (Gültigkeit maximal…
Energiemanagementbeauftragter Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
KRITISDachG – Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen vom 11. März 2026
Das KRITIS-Dachgesetz wird geändert (grundsätzlich in Kraft ab 29. Juli 2026): Der Anlagenbegriff wird auf Software und IT-Dienste erweitert, die unmittelbar der Steuerung, Überwachung oder Unterstützung physischer Prozesse kritischer Dienstleistungen…
Führungsebene – Management-Überblick KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
BGB – Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002
Zur Umsetzung der EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799 wird das BGB geändert: Die Reparierbarkeit wird Teil der üblichen Beschaffenheit (§ 434), Verkäufer müssen künftig über das Wahlrecht bei der Nacherfüllung informieren und…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) 2024/1689 – Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828
Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 umfassend zur einfacheren und einheitlicheren Anwendung: Sie präzisiert die Begriffe Sicherheitsbauteil und Hochrisiko-Einstufung, definiert KMU und kleine Midcap-Unternehmen…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) 2023/1230 – Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27. Juli 2026) wird für Hochrisiko-KI-Systeme, die Sicherheitsbauteil einer Maschine sind, künftig kein direkter Rückgriff auf die KI-Verordnung mehr vorgesehen, sondern ein…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Die Verordnung (EU) 2026/1739 reformiert die Gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse, um die Position landwirtschaftlicher Erzeuger zu stärken: Sie führt erstmals EU-weite Anforderungen für die Angaben „fair", „gerecht" und „kurze Lieferkette"…
Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle

Bringen Sie Struktur, 
Verantwortung und 
Sicherheit in Ihre Compliance.

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Check, in dem wir Ihre Situation analysieren und Ihnen zeigen, wie Sie Audits bestehen, Haftung reduzieren und Ihr Unternehmen nachhaltig weiterentwickeln.

Weitere Beiträge