Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Auf dem Weg zu einer inklusiveren Arbeitswelt – Am 3. Mai 2008 ist die UN-Behindertenkonvention in Kraft getreten. Diese Konvention bildet auch in Deutschland eine Grundlage für Instrumente, die es schwerbehinderten Menschen ermöglichen sollen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufnehmen zu können.

Ein Schritt in Richtung Inklusion

Auf dem Weg zu einer inklusiveren Arbeitswelt – Am 3. Mai 2008 ist die UN-Behindertenkonvention in Kraft getreten. Diese Konvention bildet auch in Deutschland eine Grundlage für Instrumente, die es schwerbehinderten Menschen ermöglichen sollen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufnehmen zu können.  

Trotz einer stetig steigenden Anzahl solcher Beschäftigungen ist die Zahl an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen dennoch immer noch überdurchschnittlich hoch.  

So gibt es in Deutschland nach Angaben des Gesetzgebers noch rund 45 000 Arbeitgeber, die trotz gesetzlicher Verpflichtung keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen 

Was sind die Ziele des neuen Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes? 

Durch die Maßnahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sollen mehr Menschen mit Behinderungen eine reguläre Arbeit erhalten, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen so ihre Arbeit halten können. Zudem dienen die neuen Maßnahmen dazu, Menschen mit Schwerbehinderungen besser und präziser unterstützen zu können. Insgesamt soll das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes Chancengleichheit, Teilhabe und Vielfalt am Arbeitsplatz fördern.

Welche Vorgaben sieht das Gesetz vor?   

Für Arbeitgeber, die trotz einer bestehenden Verpflichtung keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, wird die Ausgleichsabgabe erhöht und eine vierte Staffel eingeführt. Zudem sollen Schwerbehinderte Menschen mit den Mitteln aus der Ausgleichsabgabe hinsichtlich einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stärker als bisher gefördert werden.    

Bei Anspruchsleistungen des Integrationsamtes wurde eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf von 6 Wochen eingeführt. Wird ein Antrag in diesem Zeitraum nicht abgelehnt, gilt er als genehmigt.  

Der „Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin“ wird zum „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung“ weiterentwickelt, die Neuausrichtung wird im SGB IX geregelt. Dabei orientiert sich die Zusammensetzung des Beirates nunmehr nicht mehr an einem rein medizinischen Verständnis von Behinderung, stattdessen wird ein teilhabeorientierter und ganzheitlicher Ansatz verfolgt. 

Wie hoch ist die Ausgleichabgabe für Unternehmen und wann kommt die vierte Staffel?    

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:  

  • 140 Euro (statt bisher 125 Euro) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz,  
  • 245 Euro (statt bisher 220 Euro) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,  
  • 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent, 
  • 720 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0 Prozent (neue vierte Staffel). 

Die vierte Staffel wird zum 1. Januar 2024 eingeführt. Sie ist dann erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.   

Werden bei Verstößen gegen das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes Bußgelder erhoben? 

Zusätzlich zur Ausgleichsabgabe kann derzeit ein Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Diese Bußgeldvorschrift wird zum 1. Januar 2024 aufgehoben. 

Nach Ansicht des Gesetzgebers sei es nicht mehr angemessen, Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und die deshalb künftig erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen müssen, zudem mit einem Bußgeld zu sanktionieren. 

Welche Ausnahmeregelungen gibt es für kleinere Unternehmen? 

Für kleinere Arbeitgeber gelten wie bisher Sonderregelungen mit geringeren Beträgen der Ausgleichsabgabe.  

  

So beträgt ab dem 1. Januar 2024 die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen: 

  • Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 140 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen 210 Euro und 
  • Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen 140 Euro, bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 245 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen 410 Euro. 

Gibt es Änderungen in Bezug auf den Lohnkostenzuschuss für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung?  

Bisher war der vom Leistungsträger zu erstattende Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit auf 40 Prozent der Bezugsgröße begrenzt. Diese Deckelung wurde nunmehr abgeschafft, um so, nach der Begründung des Gesetzgebers sicherzustellen, dass auch nach Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro bundesweit der maximale Lohnkostenzuschuss gewährt werden kann, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich erscheint. 

Hier geht es zum Video „Einstieg nicht leicht gemacht“ mit einem Interview mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil .

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihren Netzwerken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Disclaimer: Die auf dieser Website enthaltenen Beiträge wurden sorgfältig ausgearbeitet und dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie ersetzen keinesfalls individuelle Rechtsberatung und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen im Blick behalten

Monatlich, nur die für Ihre Rolle relevanten Neuerungen aus EU- und Bundesrecht.

Bitte geschäftliche Adresse verwenden (keine Freemailer).

Ihre Rolle(n) – Mehrfachauswahl
Beauftragte
Koordinatoren
Management

Double-Opt-in: Sie erhalten zunächst eine Bestätigungsmail.

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2026/1738 – Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2019/1020 und (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
Die neue EU-Altfahrzeugverordnung (Verordnung (EU) 2026/1738, in Kraft seit 13. August 2026, überwiegend gültig ab 1. September 2028) hebt die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG auf und bündelt erstmals Konstruktionsanforderungen an Neufahrzeuge…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Gefahrstoff-Koordinator Produktsicherheit-Koordinator Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) Nr. 649/2012 – Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1278 werden die Anhänge I und V der PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 um zahlreiche Pestizide und Industriechemikalien – darunter Chromate und Chromtrioxid, DEHP und DBP,…
Gefahrgutbeauftragter Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2024/3110 – Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1310 (in Kraft ab 17. September 2026) ergänzt die Europäische Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 und legt erstmals in drei Anhängen fest, welches Bewertungs- und Überprüfungssystem (1+, 1,…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV September 2026
DGUV Information 212-017 – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Ausgabe August 2026)
Die DGUV Information 212-017 „Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln" wurde neu gefasst und ersetzt die Ausgabe von Juni 2019: Sie passt die Kriterien für Feuchtarbeit an die aktuelle…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
VerpackDG – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen vom 13. Juli 2026
Das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) tritt am 12. August 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz, um die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, (EU) 2025/40) national durchzuführen: Es verpflichtet Hersteller weiterhin zu Registrierung,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GModG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden vom 8. August 2020
Das Gebäudeenergiegesetz wird umfassend novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt, mit gestaffeltem Inkrafttreten zum 29. Juli 2026, 1. Januar 2027, 2028 und 2030: Die 2023 eingeführten Heizungsvorgaben (u. a. 65-Prozent-EE-Pflicht,…
Energiemanagementbeauftragter Klimaschutz-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GEIG – Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18. März 2021
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 geändert: Es senkt die Stellplatz-Schwellenwerte für Lade- und Leitungsinfrastruktur bei Neubau und größerer Renovierung (Wohngebäude ab mehr als drei, Nichtwohngebäude…
Energie-Anschluss-Koordinator Energiemanagementbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
BFSGV – Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022
Mit der Änderung der BFSGV werden zwei technische Barrierefreiheitsvorgaben verschärft: Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten-, Zahlungs- oder Geldautomaten) dürfen Barrierefreiheitsfunktionen künftig nicht mehr hinter einem gesonderten Aktivierungsschritt verbergen, sondern müssen sie…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) 2024/1781 – Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 legt die Betriebsregeln für das digitale Produktpassregister fest: Wirtschaftsteilnehmer und Akteure der Wertschöpfungskette müssen sich mittels qualifizierter elektronischer Siegel bzw. Attributsbescheinigungen als „überprüft" identifizieren (Gültigkeit maximal…
Energiemanagementbeauftragter Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
KRITISDachG – Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen vom 11. März 2026
Das KRITIS-Dachgesetz wird geändert (grundsätzlich in Kraft ab 29. Juli 2026): Der Anlagenbegriff wird auf Software und IT-Dienste erweitert, die unmittelbar der Steuerung, Überwachung oder Unterstützung physischer Prozesse kritischer Dienstleistungen…
Führungsebene – Management-Überblick KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle

Bringen Sie Struktur, 
Verantwortung und 
Sicherheit in Ihre Compliance.

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Check, in dem wir Ihre Situation analysieren und Ihnen zeigen, wie Sie Audits bestehen, Haftung reduzieren und Ihr Unternehmen nachhaltig weiterentwickeln.

Weitere Beiträge