Nachfolgend wird „Geschäftsführung“ als Synonym einer Unternehmensinstanz verwendet, welche die Befugnis hat, Unternehmenswerte und -ziele zu definieren bzw. damit beauftragt ist, sie für große Bereiche des Unternehmens zu etablieren und zu erreichen.
Idealerweise sieht dieses Konzept zwei Zeitebenen vor
vor dem Compliance-Projekt
während des Projekts und im laufenden Betrieb
Vor dem Projekt
Gemeinsam mit allen Führungskräften Rechtssicherheit als Wert und Ziel definieren.
Den Status-Quo bewerten und Risiken identifizieren.
Die Wünsche und Eigeninteressen der Führungskräfte berücksichtigen.
Messbare Kriterien zur Zielerreichung festlegen und die Vor- und Nachteile diskutieren.
Eine Option wählen, die von der Mehrheit der Führungskräfte getragen wird.
Einen Workshop mit externem Moderator durchführen, um Anforderungen an das Compliance-System zu definieren.
Projekt und laufender Betrieb
Stellen Sie sicher, dass die Führungskräfte stets eingebunden sind. Sie können sich von Anfang an einbringen:
im Rahmen der Bestandsaufnahme, in der zunächst für alle die künftige Lösung vorgestellt wird
bei der Erfassung der einzubindenden Führungskräfte und ihrer Bereiche zwecks Ermittlung relevanter Rechtspflichten
für Ihre Vorzüge hinsichtlich administrativer Einstellungen
in der Testphase einschließlich Kommentierung zur Fehlerbehebung und für Verbesserungen
im Rahmen von Schulungsmaßnahmen
bei der Erstellung der internen Verfahrensbeschreibungen (Kommentierung)
etc.
Im laufenden Betrieb können die Führungskräfte dann für Ihre Zuständigkeitsbereiche selbstverantwortlich
Pflichten bewerten und
Maßnahmen (= Handlungsbedarf) aufgrund von erkannten Risiken oder Rechtsänderungen organisiert umsetzen lassen.
Die erfolgreiche Umsetzung von erkannten Handlungsbedarf führt zu einer höheren Rechtssicherheit und damit zum gewünschten Erfolg.
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