SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und betriebliche Unterkünfte

Die Pandemie hat in bestimmten Branchen Mängel in der Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben aufgedeckt. Betriebliche Unterkünfte waren in diesem Zusammenhang "Hotspot-Schwerpunkte". Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel möchte Abhilfe verschaffen und verschärft nun die Anforderungen.

Die Pandemie hat in bestimmten Branchen Mängel in der Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben aufgedeckt. Betriebliche Unterkünfte waren in diesem Zusammenhang „Hotspot-Schwerpunkte“. Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel möchte Abhilfe verschaffen und verschärft nun die Anforderungen.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verschärft die ASR A4.4 „Unterkünfte“ in folgenden Punkten:

Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten

Vor Beginn der Tätigkeiten sind die Beschäftigten in feste Arbeitsgruppen von maximal vier Personen einzuteilen. Nur soweit eingesetzte Technologien (zum Beispiel Sortieranlagen, Erntemaschinen, Verwiege- und Verpackungsmaschinen) dies nachweislich erfordern, sind größere Gruppen bis zu 15 Personen möglich.

Es ist eine für die gesamte Zeit des Aufenthalts verbindliche Zimmer-/Wohneinteilung in den Unterkünften vorzunehmen. Verschiedene Arbeitsgruppen sollen möglichst in getrennten Unterkünften, falls dies nicht möglich ist, mindestens in getrennten Bereichen einer Unterkunft untergebracht werden.

Mindestnutzflächen

Es ist davon auszugehen, dass die Hygieneanforderungen erfüllt werden, wenn jedem Beschäftigten ein eigener Schlafraum zur Verfügung steht. Somit ist grundsätzlich eine Einzelbelegung von Schlafräumen vorzusehen.

Wenn das Prinzip „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“ nicht umgesetzt werden kann, ist bei der Belegung von Mehrbettzimmern der jeder Person nach der ASR A4.4 zur Verfügung zu stellende Flächenbedarf im Schlafbereich von 6 m² auf 12 m² zu verdoppeln. Hieraus resultiert, dass die nach ASR A4.4 ansonsten übliche Belegungsdichte halbiert wird. In einem Schlafbereich dürfen maximal vier Personen untergebracht werden, in einem Container maximal zwei. Ausnahmen bestehen für Partner bzw. Familienangehörige.

Wo in einem Mehrbettzimmer Personen aus verschiedenen Teams untergebracht sind, sind die Betten so anzuordnen, dass sich die Abstandsregel einhalten lässt. Etagenbetten dürfen grundsätzlich nur einfach belegt werden. Ausnahmen bestehen für Partner bzw. enge Familienangehörige.

Hygienemaßnahmen

Die Unterkünfte und ihre Einrichtungen sind täglich und nach Bedarf zu reinigen.

Es ist sicherzustellen, dass in Sanitär- und Küchenbereichen stets Flüssigseife und Einmalhandtücher aus Papier oder Textil zur Verfügung stehen.

Es sind viruzide Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen (mindestens ein Spender je Zimmer, Bad, Toilette, Küche).

Zur Einhaltung und Kontrolle der regelmäßigen und gründlichen Reinigung ist ein Reinigungsplan anzubringen. Auf diesem ist jede durchgeführte Reinigung vom beauftragten Reinigungspersonal mit Unterschrift zu bestätigen.

Um das Waschen der Wäsche und Spülen von Geschirr bei mindestens 60°C zu gewährleisten, sind Waschmaschinen und Geschirrspüler bereitzustellen.

Es ist sicherzustellen, dass Arbeitskleidung und persönliche Kleidung regelmäßig gereinigt werden können und Räume zum Trocknen der Wäsche vorhanden sind bzw. Wäschetrockner bereitgestellt werden.

Ersatzunterkünfte / separate Unterbringung von Erkrankten

Ersatzcontainer bzw. Ersatzunterkünfte für die Quarantäne von infektionsverdächtigen oder gegebenenfalls an COVID-19 erkrankten Beschäftigten sind in ausreichender Zahl bereitzustellen, und es ist dafür zu sorgen, dass diese mit einer Krankentrage leicht erreicht werden können sowie über gesonderte Sanitärbereiche verfügen. In diesem Raum sind Trinkwasser oder alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen. Der Standort dieser Einrichtungen ist den Beschäftigten bekannt zu geben.

Vorsorglich sind für den Fall von Infektionen in der Unterkunft Planungen (zum Beispiel unter Verweis auf Epidemiepläne) vorzunehmen. Dabei sind insbesondere Vorkehrungen für die separate Unterbringung von erkrankten Personen (zum Beispiel bei Auftreten von Erkältungssymptomen) zu treffen.

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
Bundesrecht August 2026
BECV – Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel vom 21. Juli 2021
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 28. Mai 2026 bekannt: –> die nachträgliche Anerkennung von Sektoren…
Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
EHV 2030 – Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 vom 10. Juli 2026
Die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) wird zur Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 neu gefasst und tritt am 15. Juli 2026 in Kraft; sie wird umfassend neu strukturiert und insbesondere um Nachweis-,…
Führungsebene – Management-Überblick Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV Juli 2026
DGUV Information 203-047 – Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen (Ausgabe Juni 2026)
Die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst – mit aktualisierten Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen,…
Fachkraft für Arbeitssicherheit KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Richtlinie (EU) 2019/904 – Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 konkretisiert die Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil in PET-Getränkeflaschen, erkennt künftig neben mechanischem auch chemisches Recycling an und verlangt dafür entlang der gesamten Lieferkette eine anlagenbezogene Massenbilanzierung (dreimonatlich,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Technische Regel Juli 2026
TRGS 619 – Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle vom 27. April 2026
Die TRGS 619 wurde mit Bekanntmachung vom 27. April 2026 vollständig neu gefasst und konkretisiert für Hochtemperaturanlagen oberhalb ca. 900 °C die Substitutionspflicht für krebserzeugende Aluminiumsilikatwollen: Betreiber müssen anhand des…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Verordnung (EU) 2026/1388 – Verordnung (EU) 2026/1388 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die EU hat erstmals einen eigenständigen Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) geschaffen, der zwischen konventionell gleichgestellten Kategorie-1-Pflanzen (nur Prüfverfahren und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial) und Kategorie-2-Pflanzen (weiterhin GVO-Vorschriften…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
KAS-72 – Merkblatt des Ausschusses „Seveso-Richtlinie“ – Sicherheitstechnische Fragestellungen zu personallos betriebenen Anlagen (auch mittels KI) (Ausgabe Juni 2026)
Das neu veröffentlichte KAS-Merkblatt KAS-72 gibt störfallrechtlich betroffenen Betrieben Hinweise und Hilfestellungen zu sicherheitstechnischen Anforderungen an personallos betriebene Anlagen – einschließlich Auslegung, Automatisierung, Alarmmanagement, Cybersicherheit, KI-Einsatz sowie genehmigungsrechtlicher und prüfungsbezogener…
Störfallbeauftragter KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Ausgabe Juni 2026)
Die neue DIN EN ISO 14001:2026 bringt überwiegend strukturelle Anpassungen und inhaltliche Klarstellungen – unter anderem zu Klimawandel und Biodiversität im Kontextkapitel, zu Notfallsituationen bei Umweltaspekten und zur Steuerung externer…
Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
StrlSchG – Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Strahlenschutzgesetzes sieht unter anderem die Einführung eines digitalen Strahlenpasses ab Juli 2029, die Ablösung der Anzeigepflicht beim Fremdeinsatz durch ein Genehmigungsverfahren sowie eine verschärfte Radon-Dosiskonversion…
Führungsebene – Management-Überblick Strahlenschutz-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008
Die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge senkt den Schwellenwert für Pflichtvorsorge bei Bleiexposition deutlich auf 15 µg/m³, sodass betroffene Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeanlässe umgehend überprüfen und anpassen müssen.
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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