Corona-ArbSchV angepasst – Basics bleiben bestehen

Sinkende Infektionszahlen und immer mehr vollständig geimpfte - dieses spiegelt sich auch in der angepassten Corona-Arbeitsschutzverordnung wider.

Aktuell sinkende Infektionszahlen und die Erhöhung der Impfquote in der Bevölkerung spiegeln sich auch in der ab dem 1. Juli 2021 gültigen Corona-Arbeitsschutzverordnung wider. „Es geht um den Schutz der Beschäftigten, dafür haben wir die Regelungen zum Arbeitsschutz seit Beginn der Pandemie immer wieder angepasst“, gibt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in einer Pressemitteilung zur angepassten Corona-Arbeitsschutzverordnung bekannt.

Grundsätzliche Anforderungen wie die AHA+L Regel und das Testangebot bleiben bestehen. Die Homeoffice-Pflicht beispielsweise wurde jedoch mit der angepassten Verordnung abgeschafft.

Homeoffice-Pflicht gekippt

Private Kontakte und der Arbeitsplatz stellen nach wie vor die größten Infektionsrisiken dar. Das Homeoffice bietet hier den bestmöglichen Schutz der Beschäftigten. Daher können und sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus auf freiwilliger Basis weiterhin anbieten.

Testangebot angepasst

Am Testangebot für in Präsenz arbeitende Beschäftigte wird jedoch festgehalten. Hier müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch weiterhin zwei Tests in der Woche anbieten. Die angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung trägt sinkenden Infektionszahlen und steigenden Impfquoten Rechnung: Beschäftigte, die einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesung von einer COVID-19-Erkrankung nachweisen, können vom Testangebot ausgenommen werden.

Bewährtes bleibt

Infektionszahlen sinken, die Gefahr einer 4. Welle bleibt jedoch bestehen. Daher behalten die grundlegenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Betrieben auch ihre Gültigkeit. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, die inzwischen als „Basics“ zu definieren Regeln zum Infektionsschutz in den Betrieben umzusetzen:

  • Gefährdungsbeurteilung: Überprüfung und Anpassung im Hinblick auf zusätzlich erforderliche Maßnahmen zum Infektionsschutz
  • Kontaktreduzierung: Gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auch weiterhin auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m²/Person entfällt jedoch!
  • Maskenpflicht: Bereitstellung von medizinischen Masken oder anderen in der Verordnung genannten Masken, wenn ein Infektionsschutz durch technische/organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend sichergestellt werden kann.
  • Hygienepläne: Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umsetzen und den Beschäftigten zugänglich zu machen.

Aufbewahrungsfristen beachten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Nachweise über die Beschaffung von Tests aufzubewahren. Gleiches gilt auch für die Vereinbarungen mit Dritten wie etwa medizinische Dienstleister vor Ort zum Testen der Beschäftigten. Diese Unterlagen sind jeweils bis zum 10. September 2021 aufzubewahren. Die gleiche Frist gilt auch für Nachweise von bis zum 30. Juni 2021 beschaffte Tests bzw. Vereinbarungen mit Dritten.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt für die Dauer der pandemischen Lage, längstens jedoch bis zum 10. September 2021.

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
Bundesrecht August 2026
BECV – Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel vom 21. Juli 2021
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 28. Mai 2026 bekannt: –> die nachträgliche Anerkennung von Sektoren…
Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
EHV 2030 – Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 vom 10. Juli 2026
Die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) wird zur Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 neu gefasst und tritt am 15. Juli 2026 in Kraft; sie wird umfassend neu strukturiert und insbesondere um Nachweis-,…
Führungsebene – Management-Überblick Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
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DGUV Juli 2026
DGUV Information 203-047 – Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen (Ausgabe Juni 2026)
Die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst – mit aktualisierten Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen,…
Fachkraft für Arbeitssicherheit KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Richtlinie (EU) 2019/904 – Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 konkretisiert die Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil in PET-Getränkeflaschen, erkennt künftig neben mechanischem auch chemisches Recycling an und verlangt dafür entlang der gesamten Lieferkette eine anlagenbezogene Massenbilanzierung (dreimonatlich,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Technische Regel Juli 2026
TRGS 619 – Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle vom 27. April 2026
Die TRGS 619 wurde mit Bekanntmachung vom 27. April 2026 vollständig neu gefasst und konkretisiert für Hochtemperaturanlagen oberhalb ca. 900 °C die Substitutionspflicht für krebserzeugende Aluminiumsilikatwollen: Betreiber müssen anhand des…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Verordnung (EU) 2026/1388 – Verordnung (EU) 2026/1388 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die EU hat erstmals einen eigenständigen Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) geschaffen, der zwischen konventionell gleichgestellten Kategorie-1-Pflanzen (nur Prüfverfahren und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial) und Kategorie-2-Pflanzen (weiterhin GVO-Vorschriften…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
KAS-72 – Merkblatt des Ausschusses „Seveso-Richtlinie“ – Sicherheitstechnische Fragestellungen zu personallos betriebenen Anlagen (auch mittels KI) (Ausgabe Juni 2026)
Das neu veröffentlichte KAS-Merkblatt KAS-72 gibt störfallrechtlich betroffenen Betrieben Hinweise und Hilfestellungen zu sicherheitstechnischen Anforderungen an personallos betriebene Anlagen – einschließlich Auslegung, Automatisierung, Alarmmanagement, Cybersicherheit, KI-Einsatz sowie genehmigungsrechtlicher und prüfungsbezogener…
Störfallbeauftragter KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Ausgabe Juni 2026)
Die neue DIN EN ISO 14001:2026 bringt überwiegend strukturelle Anpassungen und inhaltliche Klarstellungen – unter anderem zu Klimawandel und Biodiversität im Kontextkapitel, zu Notfallsituationen bei Umweltaspekten und zur Steuerung externer…
Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
StrlSchG – Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Strahlenschutzgesetzes sieht unter anderem die Einführung eines digitalen Strahlenpasses ab Juli 2029, die Ablösung der Anzeigepflicht beim Fremdeinsatz durch ein Genehmigungsverfahren sowie eine verschärfte Radon-Dosiskonversion…
Führungsebene – Management-Überblick Strahlenschutz-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008
Die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge senkt den Schwellenwert für Pflichtvorsorge bei Bleiexposition deutlich auf 15 µg/m³, sodass betroffene Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeanlässe umgehend überprüfen und anpassen müssen.
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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