Der Nachhaltigkeitsbericht als Schlüssel zur transparenten Unternehmensführung

Einleitung: Der Weg zu mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Nachhaltigkeitsbericht – ein Dokument, das weit mehr ist als eine bloße Pflichterfüllung. In einer Welt, in der das Bewusstsein für Umwelt- und Sozialverantwortung stetig wächst, spielt der Nachhaltigkeitsbericht eine entscheidende Rolle für Unternehmen aller Größenordnungen.

In diesem Blogbeitrag werden wir uns eingehend mit dem Nachhaltigkeitsbericht befassen, seine Relevanz beleuchten und Einblicke in die Erstellung sowie Hilfen zur Umsetzung bieten. Denn der Nachhaltigkeitsbericht ist nicht nur ein Bericht, sondern ein entscheidendes Werkzeug, das Unternehmen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft unterstützt. Die Europäische Kommission hat nun einen bedeutenden Schritt zur Förderung der Nachhaltigkeit in Unternehmen gemacht, indem sie zwölf neue Umwelt-, Sozial- und Unternehmens-Standards (ESRS) bekannt gab, welche die Berichtserstellung für Unternehmen erleichtern werden.

Warum – die Bedeutung des Nachhaltigkeitsberichts für Unternehmen

Der Nachhaltigkeitsbericht ist der Schlüssel zur transparenten Unternehmensführung. Er erlaubt es, die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft kritisch zu reflektieren. Durch die offene Kommunikation von Zielen und Fortschritten stärkt er das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern.

Darüber hinaus geht die Bedeutung des Nachhaltigkeitsberichts weit über die Compliance hinaus. Er schafft eine Basis für langfristigen Unternehmenserfolg, indem er die Identifikation von Risiken und Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit ermöglicht. Unternehmen, die sich aktiv mit diesen Aspekten auseinandersetzen, positionieren sich nicht nur als Vorreiter in puncto Corporate Social Responsibility, sondern sind auch besser gerüstet, um den sich wandelnden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung – welche Schlüsselrolle hat sie in der Compliance?

Die Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung für deutsche Unternehmen ist in vielerlei Hinsicht bedeutend in der Compliance.

  1. Gesetzliche Anforderungen

In Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben, die Unternehmen zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen verpflichten. Das bedeutet, dass bestimmte Unternehmen, insbesondere größere Kapitalgesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, verpflichtet sind, nicht-finanzielle Informationen, einschließlich Umwelt- und Sozialdaten, zu veröffentlichen. Dies ist Teil der EU-Richtlinie zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen (Richtlinie EU/2022/2464 (CSRD)).

  1. Transparenz

Stakeholder, zu denen Kunden, Investoren, Mitarbeiter, Lieferanten und die breitere Gemeinschaft gehören, erwarten von Unternehmen eine transparente Kommunikation über ihre Nachhaltigkeitspraktiken. Ein Nachhaltigkeitsbericht bietet eine strukturierte Möglichkeit, diese Informationen zu präsentieren und das Vertrauen der Stakeholder zu stärken.

  1. Reputation

Unternehmen, die nachhaltiges Wirtschaften in den Fokus stellen und dies glaubhaft kommunizieren, genießen eine gesteigerte Reputation und können einen höheren Markenwert erzielen. Dies ist insbesondere in einer Zeit, in der Nachhaltigkeit für viele Verbraucher und Investoren ein entscheidender Faktor ist, von großer Bedeutung.

  1. Risikomanagement

Nachhaltigkeitsberichte ermöglichen es Unternehmen, sich von Wettbewerbern abzuheben und potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Umwelt- und Sozial-Faktoren zu identifizieren und zu managen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein essenzielles Instrument für deutsche Unternehmen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch um ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu kommunizieren, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und langfristige Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Compliance in diesem Kontext bedeutet, dass Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dabei ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft ernst nehmen.

Aus NFRD wird CSRD – was beinhaltet die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Bereits am 5. Januar 2023 trat die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in Kraft. Die neue Richtlinie stellt nicht nur eine umfassende Überarbeitung und Neubenennung der bisherigen NFRD dar, sondern geht auch inhaltlich über den Rahmen der bisherigen nicht-finanziellen Berichterstattung hinaus.

In den kommenden Jahren werden schrittweise weitere Unternehmen in die Verpflichtung zur nicht-finanziellen Berichterstattung einbezogen (siehe Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie). Schätzungsweise steigt damit die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU von derzeit 11.600 auf 49.000.

Die Frist zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht in Deutschland endet am 6. Juli 2024.

Es ist jedoch zu beachten, dass die CSRD selbst nur die grundlegenden Prinzipien der Berichterstattung festlegt (siehe insbesondere der durch die CSRD geänderte Artikel 19a der Bilanzrichtlinie); hinsichtlich des Erlasses detaillierter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Europäische Kommission unter Einbindung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zuständig (siehe den durch die CSRD geänderten Artikel 29b der Bilanzrichtlinie).

Ab dem 1. Januar 2024 ist für jene Unternehmen eine Pflicht zur Berichterstattung vorgesehen, die bereits bisher einer Berichtspflicht nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen. Diese Unternehmen müssen sich an die neuen Regelungen halten und ab 2025 für das vorangegangene Geschäftsjahr 2024 Berichte nach der CSRD vorlegen.

Weitere große Unternehmen, die bisher nicht von der NFRD erfasst waren, müssen dann mit Beginn des 1. Januar 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ihre Berichte nach der CSRD einreichen.

Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ab dem 1. Januar 2027 aufgefordert, Berichte für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellen.

Für Tochterunternehmen gibt es Befreiungsmöglichkeiten, Kleinstunternehmen sind nicht berichtspflichtig.

ESRS – Inhalte und Vorgaben der verbindlichen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS, entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), sollen ein einheitliches Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU schaffen.

Zu dem der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf der EFRAG eines ersten Sets an Nachhaltigkeitsstandards gab es rund 600 Rückmeldungen diverser Stakeholder, die seitens der Kommission zu Anpassungen des Entwurfs geführt haben.

Das am 9. Juni 2023 von der Kommission veröffentlichte ESRS Set 1 legt allgemeine Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Firmen fest und bestimmt die Richtlinien für die Anwendung der Standards, das Berichtsformat und die Berichtsgrundlagen. Dies schließt Richtlinien zur Wesentlichkeitsanalyse und zum doppelten Wesentlichkeitsprinzip ein, ebenso wie die Einbindung von Stakeholdern bei der Auswahl zentraler Themen. Des Weiteren gibt es Anleitungen, wie unternehmerische Sorgfaltspflichten mit den Berichtsvorgaben verknüpft werden und wie über Liefer- und Wertschöpfungsketten berichtet wird. Gemäß den Richtlinien dürfen Firmen komplette Berichtsstandards überspringen, wenn sie die betreffenden Nachhaltigkeitsthemen als nicht bedeutsam einstufen – eine Begründung hierfür ist erforderlich. Für als wichtig erachtete Themen müssen die entsprechenden Berichtsstandards befolgt oder sogar erweiterte Informationen bereitgestellt werden. Manche Kennzahlen oder Daten können weggelassen werden, wenn sie in bestimmten Fällen nicht relevant sind.

Das von der Kommission veröffentlichte ESRS Set 1 liegt in deutscher Sprache vor und kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de (zu finden unter “Annahme durch die Kommission, Anhang – C (Mitte der drei herunterladbaren Dateien 5,2 MB))

Übersicht: ESRS Set 1 – Die zwölf neuen ESR-Standards

Hinweis: Diese Abbildung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Unternehmen wesentliche Risiken feststellen, die nicht durch die ESR-Standards abgedeckt sind, müssen sie zusätzliche Daten offenlegen. Zudem gilt: Wenn Unternehmen in einem bestimmten Bereich keine wesentlichen Themen haben, müssen sie diese offenen Stellen in ihrer Berichterstattung nicht mehr rechtfertigen.

IRO-1 und SMB-3 des Berichtsstandard ESRS 2 „Allgemeine Angaben“ enthalten für alle Unternehmen geltende Angabepflichten unabhängig von der Wesentlichkeit. Alle anderen Standards im Set 1 bedürfen einer (doppelten) Wesentlichkeitsprüfung.

Gibt es keine Einwände mehr vom Europäischen Parlament und dem Rat, so gilt das Set 1 ab dem 1. Januar 2024 verbindlich. Im weiteren Verlauf sollen in einem ESRS Set 2 noch sektorspezifische Standards sowie ESRS für KMU hinzukommen.

Herausforderungen und Chancen: Was die ESRS für den Geschäftsalltag bedeuten

Mit der Einführung der neuen ESR-Standards durch die EU-Kommission sehen sich Unternehmen mit einer doppelten Realität konfrontiert: Einerseits müssen sie sich den Herausforderungen stellen, die diese umfassenden Anforderungen an ihre Berichterstattung stellen. Andererseits eröffnen sich dadurch signifikante Chancen, die eigene Nachhaltigkeitsperformance zu verbessern und transparent zu kommunizieren. Zentral in diesem Prozess ist die Wesentlichkeitsanalyse, die als Schlüsselwerkzeug für die Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen fungiert.

Herausforderungen – die Implementierung der ESR-Standards

Zunächst steht jedes Unternehmen vor der Aufgabe, die eigenen Geschäftsprozesse genau zu analysieren und an die neuen Standards anzupassen. Dies beinhaltet eine genaue Prüfung aller operativen und strategischen Bereiche durch die Linse der Nachhaltigkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse wird dabei zum zentralen Instrument.

Wesentlichkeitsanalyse – der Schlüssel zur effektiven Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein strategischer Prozess, der Unternehmen dabei unterstützt, die für ihre Geschäftstätigkeit und ihre Stakeholder relevantesten Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren und zu priorisieren. Sie ist somit die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Unternehmen wird empfohlen, die Wesentlichkeitsanalyse jährlich durchzuführen. In Anbetracht dessen, dass die Nachhaltigkeitsberichtserstattung in Zukunft ebenso kleine und mittelständische Unternehmen betreffen wird (ab 2026 mit Übergangsfristen bis 2028), ist es im Besonderen für diese Unternehmen wichtig sich bereits frühzeitig mit dem Prinzip der Wesentlichkeit auseinanderzusetzen.

Das Hauptziel ist die Fokussierung der Berichterstattung und Aktivitäten auf Bereiche mit dem höchsten Einfluss und der größten Bedeutung. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen Ressourcen effizient einsetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und transparent kommunizieren.

Die Analyse bezieht sich dabei auf Themen wie Umweltauswirkungen, soziale Gerechtigkeit und Unternehmensführung und bestimmt, welche davon kritisch für Unternehmenserfolg und Stakeholder-Interessen sind.

Besonderheit – die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit gilt als Grundsatz. Es erweitert die Sichtweise der Wesentlichkeitsanalyse im Bereich der Nachhaltigkeit. Es bezieht sich darauf, dass ein Thema nicht nur aus Sicht des Unternehmens selbst (finanzielle Wesentlichkeit), sondern auch in Bezug auf seine Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft (externe Wesentlichkeit) als wesentlich erachtet wird.

Dabei geht es einerseits darum, wie sich nachhaltigkeitsbezogene Themen auf die Geschäftstätigkeit, den finanziellen Zustand und die operativen Ergebnisse eines Unternehmens auswirken können. Andererseits werden die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft hat, betrachtet.

Durch diese duale Perspektive werden Unternehmen angehalten, eine umfassende Betrachtung vorzunehmen, die sowohl die internen als auch die externen Effekte ihrer Geschäftspraktiken umfasst. So müssen sie sich beispielsweise nicht nur damit auseinandersetzen, welche Risiken der Klimawandel für ihre Betriebsabläufe darstellt, sondern auch, welchen Beitrag sie selbst zum Klimawandel leisten.

Als wesentlich kann ein Nachhaltigkeitsaspekt danach angesehen werden, wenn er die Kriterien für die Wesentlichkeit der Auswirkungen oder für die finanzielle Wesentlichkeit oder für BEIDE erfüllt (Rnr. 28 Anhang-C).

Kommt die Bewertung des Unternehmens zu diesem Ergebnis, muss es sicherstellen, dass die Berichterstattung und das Nachhaltigkeitsmanagement sowohl die unternehmensbezogenen als auch die gesellschaftlichen Aspekte ihrer Tätigkeit gemäß den Angabepflichten mitgeteilt werden und zusätzliche unternehmensspezifische Angaben vorgelegt werden.

Eine Nähe zu den bisher im Rahmen der NFRD verwendeten Standards ist beim Set 1 darin zu sehen, dass sich beim Standard ESRS 1 die Wesentlichkeitsanalyse an die GRI-Standards anlehnt und sich die verpflichtenden Angaben nach ESRS 2 an TCFD/ISSB anlehnen.

Folgende Vorteile bietet die Wesentlichkeitsanalyse:
  • Strategische Klarheit

Die Analyse hilft, die relevantesten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, die die größte Auswirkung auf das Geschäft und die Stakeholder haben. Dadurch können Unternehmen ihre strategischen Prioritäten besser festlegen und ihre Ressourcen effizienter einsetzen.

  • Risikomanagement

Eine Wesentlichkeitsanalyse kann dazu beitragen, Risiken im Zusammenhang mit Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance – ESG) zu erkennen und zu minimieren, indem sie frühzeitig Maßnahmen zur Risikominderung ermöglicht.

  • Reputationsaufbau:

Durch das Adressieren der als wesentlich identifizierten Themen kann ein Unternehmen seine Glaubwürdigkeit und seinen Ruf bei Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern stärken.

  • Stakeholder-Engagement

Die Einbeziehung von Stakeholdern in die Wesentlichkeitsanalyse verbessert die Beziehungen zu diesen Gruppen und erhöht das Verständnis für ihre Erwartungen und Bedenken.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Analyse bietet eine fundierte Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem sie sicherstellt, dass die Berichte sich auf die Themen konzentrieren, die für das Unternehmen und seine Stakeholder am wichtigsten sind.

  • Erfüllung rechtlicher Anforderungen

In vielen Rechtsgebieten werden Unternehmen zunehmend verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Eine Wesentlichkeitsanalyse stellt sicher, dass Unternehmen diese Anforderungen erfüllen.

  • Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen verstehen und proaktiv angehen, können sich einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen, die in diesen Bereichen weniger engagiert sind.

  • Wertsteigerung

Langfristig kann durch die Konzentration auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen die Unternehmensleistung verbessert und somit der Unternehmenswert gesteigert werden.

  • Innovationsförderung

Die Auseinandersetzung mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen kann zu Innovationen in Produkten und Prozessen führen, indem neue Wege zur Problemlösung gesucht werden.

  • Anpassungsfähigkeit

Eine regelmäßige Wesentlichkeitsanalyse hilft Unternehmen, auf sich ändernde Marktbedingungen, regulatorische Anforderungen und Stakeholder-Erwartungen flexibel zu reagieren.

Chancen – was die Anwendung der ESR-Standards bewirkt

Die Umsetzung der ESRS bietet Unternehmen die Chance, Führungsstärke in Sachen Nachhaltigkeit zu demonstrieren. Es entsteht die Möglichkeit, über das übliche Maß hinaus Verantwortung zu übernehmen und somit das Vertrauen von Investoren, Kunden und der Gesellschaft zu stärken. Eine konsequente Nachhaltigkeitsberichterstattung kann auch zur Aufdeckung von Effizienzpotenzialen führen und somit langfristig zur Kostenreduktion beitragen. Darüber hinaus ermöglicht die erhöhte Transparenz eine bessere Bewertung von Risiken und Chancen, die mit Nachhaltigkeitsthemen verbunden sind.


Weiterführende Links:

https://www.umweltpakt.bayern.de/nachhaltigkeit/fachwissen/403/nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd-richtlinie-esrs-standards

https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-in-der-Praxis/CSR-Berichterstattung/Standards/standards.html

https://www.umweltbundesamt.de/umweltberichterstattung-berichtsstandards#einheitliche-eu-standards-fur-die-umwelt-und-nachhaltigkeitsberichterstattung

https://www.dihk.de/de/ueber-uns/die-ihk-organisation/-europaeische-nachhaltigkeitsberichtsstandards-94552

https://www.efrag.org/lab6

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