Karsten Aldenhövel über das Wesentliche zu den neuen Technischen Regeln (TREMF) zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV).

Betroffenheit: Firmen mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten; Verwender von Geräten, die elektromagnetische Felder (EMF) erzeugen können (z.B. medizinische Geräte, elektrische Zündvorrichtungen); Firmen, die industrielle Galvanik-, Elektrolyse-, Schweiß-, Siegel-, induktive Erwärmungs- und Härtungsverfahren anwenden; Firmen mit Rundfunk-, Mobilfunk- und Radaranwendungen; Stromerzeuger; Arbeitssicherheit; Facility Management; Instandhaltung

Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte

  • mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern,
  • mit passiven medizinischen Implantaten,
  • mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen,
  • mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder
  • mit eingeschränkter Thermoregulation.

 

TREMF NF Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
TREMF HF Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich
von 100 kHz bis 300 GHz
TREMF MR Magnetresonanzverfahren

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