Explosion durch Missachtung der Verschiebung von Explosionsgrenzen
Vom 18.09.2019Nach Prüfung des Sicherheitsdatenblattes war man davon ausgegangen, dass der als Prozessgas verwendete Fluorkohlenwasserstoff unbrennbar sei, da im Sicherheitsdatenblatt stand „Bildet unter Normalbedingungen keine zündfähigen Gemische“ …