Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 war geregelt, dass bei einer reduzierten EEG-Umlage alle sog. Drittstrommengen durch geeichte Zähler abzugrenzen sind. Die zentrale Frage, was genau eine Drittstrommenge ist, blieb im EEG 2014 jedoch offen.