Muss ein Mitarbeiter über die eigenen Grenzen hinweg in ein Land innerhalb der EU, in die Schweiz oder in Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen hat (u. a. Australien) zur Dienstreise aufbrechen, sind viele Vorbereitungen zu treffen. Oftmals wird dabei die Pflicht zur Mitführung einer A1-Bescheinigung übersehen oder nicht als wichtig angesehen. In der Vergangenheit wurde in der Regel über das Nichtmitführen der A1-Bescheinigung hinweg gesehen, doch in letzter Zeit wurde dies immer häufiger geahndet. Vor allem Österreich und Frankreich führen strengere Kontrollen diesbezüglich durch.
Selbst kurze Grenzüberschreitungen, wie beispielsweise wegen eines Vortrages an einem Tag oder von wenigen Stunden, verpflichten die Mitarbeiter dazu eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen. Vielen Arbeitnehmern und Vorgesetzten ist dies nicht wirklich bewusst.
Sensibilisieren Sie Ihre zuständigen Mitarbeiter daher rechtzeitig, dass bei Dienstreisen ins Ausland die A1-Bescheinigung mitzuführen ist und behalten Sie dies selbst als Antragssteller im Auge.