Der Fokus auf das Wesentliche vs. Details

Compliance - Warum es wichtig ist, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden!

Warum es wichtig ist, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden!

Als ich frisch nach dem Studium angefangen habe zu arbeiten, war eine der ersten Aussagen, die mir mitgegeben wurde:

Das Wichtigste, das Sie lernen müssen, ist, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden!

Zu dem damaligen Zeitpunkt habe ich die Relevanz und die Wirkung dieser Aussage nicht erfasst. Doch im Laufe der Jahre und mit steigender Berufserfahrung wurde mir dies immer bewusster. (Astrid Dolezych – Teamleiterin Rechtsmonitoring)

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Jeden Tag prasselt eine Fülle an neuen Informationen auf uns ein. Die Themen werden immer komplexer und Anforderungen steigen. Den Überblick und den Fokus zu halten, wird daher immer schwerer. Schnell verzettelt man sich, verliert sich in Details, den Blick für das große Ganze und den Sinn. Und manchmal wird man zum Feuerwehrmann und versucht nur noch das zu erledigen, was gerade brennt.

Den Blick auf das Wesentliche zu lenken, bringt Klarheit und Fokus!

Ist das Thema wirklich wichtig? Besteht ein Risiko und wenn ja, wie groß ist dieses? Gibt es einen Handlungsbedarf? Betrifft das Thema meinen Verantwortungsbereich? Liegt es in meinem Einflussbereich oder nur in meinem Interessensbereich?

Wenn dies klar ist, kann die Energie auf die wichtigen Themen gelenkt und Ergebnisse erzielt werden.

Und gleichzeitig ist es dabei wichtig, den Blick auf das große Ganze und das „Warum“ zu haben, um sich nicht in Details zu verlieren.

Was ist der Sinn? Warum ist es wichtig? Warum tue ich das? Was ist das gewünschte Ergebnis?

Klarheit bei diesen Themen führt zu Sinn- und Ergebnisorientierung!

Was bedeutet das für Compliance?

Dies lässt sich so auch auf den Compliance-Bereich übertragen. Die Fülle an neuen und geänderten Vorschriften und Pflichten auf EU-Ebene, beim Bund, den Ländern, der DGUV und weiteren nimmt stetig zu. Im Schnitt werden ca. 200 Rechtsänderungen pro Monat veröffentlicht. Dort den Überblick und den Fokus zu behalten, ist gerade im betrieblichen Alltag schwierig. Der Sinn und das gewünschte Ergebnis gehen bei der Abarbeitung der Aufgaben aus den rechtlichen Änderungen schnell verloren. Hinzu kommt, dass in vielen Unternehmen ein Bewusstsein für den Sinn des Compliance-Managements nicht vorhanden oder ausgeprägt ist.

eco COMPLIANCE unterstützt Sie dabei, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden! Durch die Einstufung unserer Beiträge zu Rechtsänderungen in die Kategorien „Änderung mit Handlungsbedarf“, „gut zu wissen“ und „nicht relevant“, können Sie Ihren Fokus auf die wesentlichen Themen lenken, behalten aber gleichzeitig den Überblick über alle rechtlichen Änderungen. Hierdurch wird die Sinnorientierung gefördert und Sie erreichen Ihr gewünschtes Ergebnis, die Einhaltung der relevanten Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt.

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Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
Bundesrecht August 2026
BECV – Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel vom 21. Juli 2021
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 28. Mai 2026 bekannt: –> die nachträgliche Anerkennung von Sektoren…
Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
EHV 2030 – Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 vom 10. Juli 2026
Die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) wird zur Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 neu gefasst und tritt am 15. Juli 2026 in Kraft; sie wird umfassend neu strukturiert und insbesondere um Nachweis-,…
Führungsebene – Management-Überblick Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV Juli 2026
DGUV Information 203-047 – Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen (Ausgabe Juni 2026)
Die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst – mit aktualisierten Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen,…
Fachkraft für Arbeitssicherheit KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt Juli 2026
Richtlinie (EU) 2019/904 – Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 konkretisiert die Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil in PET-Getränkeflaschen, erkennt künftig neben mechanischem auch chemisches Recycling an und verlangt dafür entlang der gesamten Lieferkette eine anlagenbezogene Massenbilanzierung (dreimonatlich,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Technische Regel Juli 2026
TRGS 619 – Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle vom 27. April 2026
Die TRGS 619 wurde mit Bekanntmachung vom 27. April 2026 vollständig neu gefasst und konkretisiert für Hochtemperaturanlagen oberhalb ca. 900 °C die Substitutionspflicht für krebserzeugende Aluminiumsilikatwollen: Betreiber müssen anhand des…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt Juli 2026
Verordnung (EU) 2026/1388 – Verordnung (EU) 2026/1388 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die EU hat erstmals einen eigenständigen Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) geschaffen, der zwischen konventionell gleichgestellten Kategorie-1-Pflanzen (nur Prüfverfahren und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial) und Kategorie-2-Pflanzen (weiterhin GVO-Vorschriften…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
KAS-72 – Merkblatt des Ausschusses „Seveso-Richtlinie“ – Sicherheitstechnische Fragestellungen zu personallos betriebenen Anlagen (auch mittels KI) (Ausgabe Juni 2026)
Das neu veröffentlichte KAS-Merkblatt KAS-72 gibt störfallrechtlich betroffenen Betrieben Hinweise und Hilfestellungen zu sicherheitstechnischen Anforderungen an personallos betriebene Anlagen – einschließlich Auslegung, Automatisierung, Alarmmanagement, Cybersicherheit, KI-Einsatz sowie genehmigungsrechtlicher und prüfungsbezogener…
Störfallbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Ausgabe Juni 2026)
Die neue DIN EN ISO 14001:2026 bringt überwiegend strukturelle Anpassungen und inhaltliche Klarstellungen – unter anderem zu Klimawandel und Biodiversität im Kontextkapitel, zu Notfallsituationen bei Umweltaspekten und zur Steuerung externer…
Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
StrlSchG – Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Strahlenschutzgesetzes sieht unter anderem die Einführung eines digitalen Strahlenpasses ab Juli 2029, die Ablösung der Anzeigepflicht beim Fremdeinsatz durch ein Genehmigungsverfahren sowie eine verschärfte Radon-Dosiskonversion…
Führungsebene – Management-Überblick Strahlenschutz-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008
Die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge senkt den Schwellenwert für Pflichtvorsorge bei Bleiexposition deutlich auf 15 µg/m³, sodass betroffene Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeanlässe umgehend überprüfen und anpassen müssen.
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle

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