Hamburgs grüne Revolution

Das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) markiert einen entscheidenden Schritt der Freien und Hansestadt Hamburg hin zu einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Zukunft. Als Teil der ambitionierten Bemühungen, die Auswirkungen des Klimawandels zu bekämpfen, zielt das Gesetz darauf ab, Hamburg bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Es definiert klare Klimaschutzziele, einschließlich signifikanter Reduktionen der Treibhausgasemissionen bis 2030, und legt damit den Grundstein für eine umfassende Transformation in den Bereichen Energie, Verkehr, Industrie und Gebäudewirtschaft.

Durch die Festlegung verbindlicher Ziele und Maßnahmen unterstreicht das HmbKliSchG Hamburgs Rolle als Vorreiter im städtischen Klimaschutz. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der nicht nur zur Senkung der CO2-Emissionen beiträgt, sondern auch die Lebensqualität für alle Hamburgerinnen und Hamburger verbessern soll. Mit seiner Verabschiedung setzt Hamburg ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und zeigt, wie lokale Maßnahmen einen bedeutenden Beitrag zum globalen Kampf gegen den Klimawandel leisten können. Im Dezembers 2023 wurde nun von der Hamburger Bürgerschaft das Gesetz zur Stärkung des Klimaschutzes beschlossen. Dieses Gesetz führt die Weiterentwicklung des bereits im Jahr 2020 umfangreich überarbeiteten Hamburger Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) fort. Die neueste Fassung des HmbKliSchG trat mit Beginn des neuen Jahres am 1. Januar 2024 in Kraft.

Was sind die Gründe für die Novelle des Hamburger Klimaschutzgesetzes?

Die Überarbeitung des Hamburger Klimaschutzgesetzes führt zur gesetzlichen Festlegung neuer Klimaschutzziele für Hamburg und erweitert unter anderem die bestehenden Verpflichtungen zur Anwendung von Photovoltaik-Technologien und die frühere Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele. Nach dem Inkrafttreten am 1. Januar 2024 sind die neuen gesetzlichen Verpflichtungen zu beachten, wobei die Erfüllung je nach festgelegten Terminen ab den Jahren 2024 oder 2027 erforderlich wird.

Was ändert sich für Hamburgs grüne Zukunft?

Die rechtliche Verankerung der Klimaschutzziele in Hamburg bestimmt, dass die Emissionen von CO2 bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 verringert werden sollen. Hamburg strebt ein weitgehend CO2-neutrales Leben und Arbeiten bereits für das Jahr 2045 – fünf Jahre früher als bisher geplant – an.

Zudem beinhaltet die Novellierung die Intensivierung und Beschleunigung des Ausbaus der Infrastrukturen für elektrische Energie, öffentliche Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sowie für Wärme- und Wasserstoffversorgung.

Die Vorschriften für öffentliche Bauten werden zusätzlich verschärft, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von umweltfreundlichen Baumaterialien und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Die Hauptziele des Hamburger Klimaschutzgesetzes: Ein ehrgeiziger Plan für eine nachhaltige Zukunft.

Diese Ziele reflektieren die Bestrebungen Hamburgs, eine Vorreiterrolle im Bereich des Klimaschutzes einzunehmen und die Verpflichtungen des Paris-Abkommens auf städtischer Ebene umzusetzen.

  1. Klimaschutz: Schutz des Klimas und Beitrag zur Sicherung der Ziele des Übereinkommens von Paris (12. Dezember 2015) mit besonderem Fokus auf eine effiziente, rationelle und ressourcenschonende sowie umwelt- und gesundheitsverträgliche Energieerzeugung, -verteilung und -verwendung.
  2. Anpassung an Klimawandel: Stärkung der Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels und Berücksichtigung dieser Anpassung in allen Planungen und Investitionen.
  3. Hamburger Klimaplan: Umsetzung der Ziele im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten Hamburgs durch den Hamburger Klimaplan, welcher Maßnahmen in städtebaulicher, verkehrlicher und anderer Planung, finanzielle Förderungen, Vereinbarungen mit Wirtschaftsakteuren und ordnungsrechtliche Maßnahmen beinhaltet.
  4. Effizienz und Technologie: Förderung der Energieumwandlung und -verteilung nach dem Stand der Technik sowie Priorisierung und Beschleunigung des Ausbaus des Elektrizitätsverteilernetzes und der Integration erneuerbarer Energien.
  5. Sektorkopplung: Vorrangige Umsetzung von Maßnahmen zur Sektorkopplung, um eine effiziente Nutzung und Verteilung von Energie zu gewährleisten.
  6. Sozial- und Wirtschaftsverträglichkeit: Beachtung der Prinzipien der Sozialverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, mit dem Ziel, die günstigste Zweck-Mittel-Relation zu erreichen, also einen hohen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele mit einem möglichst geringen Einsatz von Mitteln zu leisten.
  7. Bewusstsein und Bildung: Förderung des allgemeinen Verständnisses für die Ziele des Gesetzes und Aufklärung über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels durch staatliche und private Erziehungs- und Bildungsträger. Ebenso soll das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen gestärkt werden.

Diese angestrebten Ziele spiegeln Hamburgs Engagement wider, einen ambitionierten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig flexible Strukturen für die Anpassung an sich ändernde Bedingungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu schaffen.

  1. Reduktionsziel bis 2030: Bis zum Jahr 2030 soll eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen um 70 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 erfolgen.
  2. Reduktionsziel bis 2045: Bis zum Jahr 2045 strebt Hamburg eine weitergehende Reduktion der Kohlendioxidemissionen um insgesamt 98 Prozent an.
  3. Netto-CO2-Neutralität bis 2045: Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt das Ziel, durch die Verringerung der energiebedingten CO2-Emissionen um 98 Prozent und die Einbeziehung von Kohlenstoffsenken bis zum Jahr 2045 netto-CO2-neutral zu werden.
  4. Sektorziele und Zwischenziele: Für die verschiedenen Sektoren – private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Industrie und Verkehr – werden spezifische CO2-Emissionsziele im Hamburger Klimaplan festgelegt. Diese Ziele werden für die Jahre 2035 und 2040 definiert und sollen im Rahmen der Fortschreibung des Klimaplans regelmäßig angepasst werden.
  5. Überprüfung und Anpassung der Ziele: Der Senat ist verpflichtet, die Zielerreichung regelmäßig zu überprüfen und dabei den Klimabeirat einzubeziehen. Insbesondere nach dem Jahr 2030 soll überprüft werden, ob weitere Ziele erforderlich sind, um die Ambitionen aufrechtzuerhalten und möglicherweise zu verstärken.

Zukunftsgerichtete Baupflichten: Wie Hamburgs neue Klimavorgaben Gebäudeeigentümer und Bauherren betreffen.

Wegweisende Veränderungen für Gebäudeeigentümer und Bauherren, die den Klimaschutz in der Baubranche erheblich vorantreiben sollen, sind z. B. das ab sofort geltende Verbot für den Neuanschluss von fest installierten Stromdirektheizungen mit einer Leistung von über 1,5 kW pro Nutzungseinheit. Ausnahmen von dieser Regelung erfordern spezifische Nachweise, die sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden müssen.

Die Initiative geht jedoch noch weiter: Vor der Installation neuer raumlufttechnischer Systeme oder Bauelemente zur mechanischen Kühlung in bestehenden Gebäuden oder Aufenthaltsräumen ist nun eine obligatorische Prüfung baulicher Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Hitze vorgeschrieben. Mechanische Kühlung ist nur dann zulässig, wenn sich die gewünschte Nutzung der Räumlichkeiten nicht auf andere, wirtschaftlich sinnvolle Weise sicherstellen lässt. Eine fachkundige Person muss diesen Prüfprozess dokumentieren und die Unterlagen aufbewahren.

Ein weiterer zukunftsweisender Schritt im Hamburger Klimaschutzgesetz ist die Anforderung an Bauherren, bei neuen Gebäuden und wesentlichen Dachumbauten bestehender Gebäude Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. Ab 2027 zeigt Hamburg sich besonders innovativ und setzt einen neuen ökologischen Standard: Alle neu gebauten oder wesentlich umgebauten Dächer müssen dauerhaft, vielfältig und mindestens extensiv begrünt werden, was die städtische Biodiversität fördern und zur natürlichen Kühlung beitragen wird.

Zudem hat Hamburg bei der Gestaltung von Parkflächen ökologische Vorgaben definiert: Bei der Errichtung neuer oder der Erweiterung bestehender offener Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Parkplätzen für Kraftfahrzeuge ist nach dem 1. Januar 2024 die Installation von Photovoltaikanlagen über den Stellplätzen verpflichtend. Dieser Schritt ermöglicht es, die solare Strahlungsenergie effizient zu nutzen und trägt zur Steigerung der städtischen Energieeffizienz bei.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde ebenso die Hamburger Bauordnung geändert. Die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen wird einfacher: Die bisher vorgeschriebenen Mindestabstände, insbesondere zu Dachaufbauten und Wänden, wurden verringert. Diese Änderung soll es ermöglichen, Wärmepumpen auch in baulich herausfordernden Situationen zu installieren, in denen dies aufgrund der bisher erforderlichen Abstandsflächen schwierig oder unmöglich war. Gleichzeitig wurde die Nutzung von Dachflächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien erleichtert, die zuvor durch strenge Abstandsregelungen eingeschränkt war.

Der Weg zur grünen Wärme: Fahrpläne für Wärmeversorger und Wärmenetzbetreiber.

Wärmenetzbetreiber stehen vor einer entscheidenden Aufgabe: Sie müssen einen klaren Fahrplan für den Ausbau und die Dekarbonisierung ihrer Netze entwickeln. Ziel ist es, bis 2045 eine vollständig nachhaltige Wärmeversorgung zu gewährleisten, die entweder auf erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination beider basiert. Bereits bis Ende 2029 soll die Hälfte der jährlichen Wärmeerzeugung diese Kriterien erfüllen. Die Pläne hierfür sind bis spätestens zum 31. Dezember 2026 bei der zuständigen Behörde einzureichen und alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Die Behörde nimmt diese Fahrpläne unter die Lupe, um ihre Durchführbarkeit und Konsistenz im Hinblick auf die Ziele für 2030 zu bestätigen. Bei mehreren Netzen eines Betreibers wird ein zusammenfassender Ansatz verfolgt, um die Einhaltung der Pläne stetig zu überwachen und bei Bedarf frühzeitig Korrekturen anzustoßen.

Zudem sind Betreiber angehalten, aktuelle Daten über CO2-Emissionen, den Einsatz erneuerbarer Energien und den Primärenergiefaktor ihrer Netze öffentlich zugänglich zu machen, was eine transparente und informierte Diskussion über die Zukunft der Wärmeversorgung ermöglicht. Diese Informationen fließen auch in das Wärmekataster ein, wodurch ein umfassender Überblick über die Fortschritte in der Branche gewährleistet wird.

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen und die Vergleichbarkeit zu verbessern, wird der Senat ermächtigt, präzisere Vorgaben zu Inhalten, Bewertungskriterien und Zielwerten der Dekarbonisierungspläne festzulegen. Dies markiert einen entscheidenden Schritt auf Hamburgs Weg zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Wärmeversorgung.

Neuausrichtung auf Nachhaltigkeit bei öffentlichen Gebäuden.

Ab dem 1. Januar 2024 setzt Hamburg neue Standards für die Nachhaltigkeit bei der Errichtung und Änderung öffentlicher Gebäude, sofern die Baukosten drei Millionen Euro überschreiten. Im Kern dieser Initiative steht die Forderung, dass verwendetes Holz aus nachweislich zertifizierter, nachhaltiger Forstwirtschaft stammen muss. Darüber hinaus sollen Planer bereits frühzeitig evaluieren, inwieweit Holz für tragende Strukturen, recycelte Gesteinskörnungen in Beton und wiederverwendbare Materialien oder solche aus Recyclingmaterial und nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz kommen können. Eine umfassende Analyse und Optimierung der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes ist ebenso erforderlich, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Zudem wird bei einem Ersatzneubau oder erheblichen Umbau geprüft, ob eine Sanierung des Bestandsgebäudes unter Klimaschutzaspekten vorzuziehen ist. Sämtliche Dokumentationen, die diese Prüfungen und Entscheidungen belegen, müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Sollten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen Abweichungen von diesen Idealvorhaben nötig sein, ist dies ebenfalls zu dokumentieren.

Bis zum 1. Februar 2025 plant Hamburg, das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) auf Landesebene zu implementieren, um es regelmäßig bei Neubauten und wesentlichen Modernisierungen öffentlicher Gebäude anzuwenden. Diese Maßnahmen unterstreichen Hamburgs Engagement, führend in der Schaffung von umweltfreundlichen und nachhaltigen städtischen Infrastrukturen zu sein.

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