Umfangreiche Änderungen der Emissionshandelsrichtlinie

Die Emissionshandelsrichtlinie

Die überarbeitete Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelsrichtlinie) erweitert ihren Anwendungsbereich auf neue Sektoren wie:

  • Seeverkehr,
  • Gebäude- und Straßenverkehr,
  • implementiert ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM),
  • verlangt die Umsetzung von Audit-Empfehlungen sowie
  • Klimaneutralitätsplänen,
  • ändert die Zuteilungsvorgaben und
  • setzt neue Fristen für die Vergabe und Abgabe von Zertifikaten.

Sie möchten mehr zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wissen? Dann schauen Sie gerne in unseren Blogbeitrag zum CBAM.

Geschäftsführer Karsten Aldenhövel und Compliance Coach Astrid Dolezych sprechen heute über die umfangreichen Änderungen der Emissionshandelsrichtlinie.
Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihren Netzwerken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Disclaimer: Die auf dieser Website enthaltenen Beiträge wurden sorgfältig ausgearbeitet und dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie ersetzen keinesfalls individuelle Rechtsberatung und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.