UPDATE vom 11. Januar 2024

Das Energieeffizienzgesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten.

Compliance Coach Astrid Dolezych und Geschäftsführer Karsten Aldenhövel gehen auf der Compliance Couch genauer auf die Anforderungen und Pflichten für Unternehmen in Bezug auf das neue Energieeffizienzgesetz ein. Was genau müssen Sie beachten und für wen gelten die neuen Gesetzesvorgaben?

 

Auf der Compliance Couch im Mai 2023 informieren Sie Astrid Dolezych, Leitung Monitoring-Team und Compliance Coach sowie Karsten Aldenhövel, Geschäftsführung, über die Gesetzesentwürfe zum Energieeffizienzgesetz und dem neuen Gebäudeenergiegesetz.

Der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes in Deutschland hat zum Ziel, die Energieeffizienz zu steigern, den Primär- und Endenergieverbrauch zu senken, fossile Energien zu reduzieren und nationale sowie europäische Zielvorgaben zu erfüllen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen und Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Rechenzentren müssen Energieeffizienzstandards befolgen und Abwärme vermeiden bzw. wiederverwenden.

To-dos für Unternehmen:

  • Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden.
  • Erstellung und Veröffentlichung konkreter, durchführbarer Pläne für Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Nachweis der Umsetzung gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
  • Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und Einhaltung von Energieeffizienzstandards für Rechenzentren.
  • Vermeidung und Reduzierung von Abwärme in Unternehmen, Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmenutzung und Bereitstellung von Informationen zu anfallender Abwärme.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Heizkostenverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung zielt darauf ab, die Energiewende im Wärmebereich voranzutreiben, um Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren muss. Der Entwurf beinhaltet technologieneutrale Erfüllungsmöglichkeiten für diese Vorgabe, Übergangsfristen für besondere Fälle, Härtefallregelungen, begleitende Maßnahmen zur Effizienz im Betrieb und Regelungen zum Mieterschutz.

To-dos für Unternehmen:

  1. Bereiten Sie sich darauf vor, die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien in neu eingebauten Heizungsanlagen ab 2024 einzuhalten.
  2. Wählen Sie aus den verschiedenen Erfüllungsoptionen für die 65-Prozent-Vorgabe, wie z.B. Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer Wärmepumpe, solarthermische Anlage, Wärmepumpen-Hybridheizung oder Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff.
  3. Beachten Sie Übergangsfristen und Härtefallregelungen, falls besondere Umstände die Einhaltung der 65-Prozent-Vorgabe erschweren.
  4. Führen Sie begleitende Maßnahmen zur Effizienz im Betrieb durch, wie z.B. Betriebsprüfung von Wärmepumpen, Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich und Pumpentausch.
  5. Achten Sie auf Regelungen zum Mieterschutz, um die Mieter vor hohen Betriebskosten und ineffizientem Betrieb von Heizungsanlagen zu schützen.

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