2326 Beiträge zu geänderten/neuen Rechtsvorschriften hielten uns im Jahr 2020 auf Trab - 252 davon wurden im Dezember verfasst.

417 dieser Beiträge wurden von uns als relevant - in dem Sinne, dass für mindestens einen Kunden ein Handlungsbedarf besteht - eingestuft.

1035 Beiträge gehören zur Rechtsebene "Bund", 559 zur "EU", 116 zur "DGUV", 23 kamen aus "Baden-Württemberg", 14 aus "Bayern", 23 aus "Berlin", 7 aus "Brandenburg", 5 aus "Bremen", 20 aus "Hamburg", 11 aus "Hessen", 8 aus "Mecklenburg-Vorpommern", 12 aus "Niedersachsen", 10 aus "Nordrhein-Westfalen", 19 aus "Rheinland-Pfalz", 4 aus "Saarland", 7 aus "Sachsen", 12 aus "Sachsen-Anhalt", 16 aus "Schleswig-Holstein" und 4 aus "Thüringen". Weitere "Spezial-Ebenen" die uns beschäftigt haben waren Kommunen (124) und DIN-Normen (230).

Vorschriften mit den meisten Beiträgen

In 2020 haben wir 24 Beiträge im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz verfasst. In der überwiegenden Zahl betraf dies "Zusatzinformationen" aus DGUV Fachbereichen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (z.B. als Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard).

Das Aufenthaltsgesetz und die Verordnung dazu kommen insgesamt auf 20 Beiträge. Das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Jahr auf "nur" 8 Beiträge.

Wenig verwunderlich: Gleich 13 Änderungen des Einkommensteuergesetzes mussten von unseren Juristen bewertet und aufbereitet werden.

Die absoluten Rekorde bezüglich der Anzahl an Änderungen fahren jedoch - auch im Jahr 2020 -  die Sozialgesetzbücher ein, das:

  • SGB V mit 50
  • SGB III mit 22
  • SGB VI mit 15
  • SGB IV mit 11
  • SGB VII mit 9

Änderungen.

Auf EU-Ebene schlägt die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen mit 16 Änderungen - jedoch ohne Handlungsbedarf - besonders aus.

Dauerbrenner

Bestimmte Verordnungen/Richtlinien verzeichnen "naturgemäß" eine hohe Anzahl neuer Durchführungs-Rechtsakte. Diese bündeln wir in der Regel in quartalsweise Zusammenfassungen, die sich tagesaktuell in unserer Rechtsbibliothek nachverfolgen lassen. Beim Zollrecht verweisen wir sogar auf einen kompletten eigenen Bereich in unserer Rechtsbibliothek.