Die Multilaterale Vereinbarung M324 soll die Gültigkeit für Bescheinigungen von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten bis zum 30. November verlängern.Problematisch für Gefahrgutfahrer, deren Bescheinigungen in nächster Zeit ablaufen: vorgeschriebene Auffrischungsschulungen und Prüfungen finden derzeit auf Grund der Corona Situation nicht statt. Gleiches trifft die Prüfungen der Gefahrgutbeauftragten.

Gesetzlich vorgeschrieben ist für Gefahrgutfahrer eine Auffrischungsschulung mit anschließender schriftlicher Prüfung alle 5 Jahre. Für Gefahrgutbeauftragte eine schriftliche Prüfung ebenso alle 5 Jahre. Kommen Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte innerhalb dieses Zeitraums der Verpflichtung nicht nach, verlieren sie ihre Qualifikation, die Voraussetzung für die Ausübung ihrer Tätigkeit ist. Dieses Problem wurde durch die zuständigen Behörden erkannt und soll mit der Multilateralen Vereinbarung M 324 behoben werden.

Somit gilt abweichend von den Vorschriften des ADR für Gefahrgutfahrer: endet ihre Schulungsbescheinigung zwischen dem 1. März und 1. November 2020, behält sie bis zum 30. November ihre Gültigkeit. Wird bis zum 1. Dezember 2020 eine Auffrischungsschulung nachgewiesen und eine Prüfung bestanden, wird die Schulungsbescheinigung auf 5 Jahre verlängert.

Gleiches gilt für Gefahrgutbeauftragte, deren Schulungsnachweis im genannten Zeitraum endet. Auch diese Nachweise behalten bis zum 30. November ihre Gültigkeit und werden verlängert, wenn bis zum 1. Dezember 2020 die schriftliche Prüfung bestanden wurde.

Beachten Sie, dass das Bezugsdatum jedoch in beiden Fällen das bisherige Ablaufdatum bleibt und sich durch den geänderten Prüfzeitraum nicht verlängert.

Unterrichten Sie ferner in Ihrem Unternehmen alle, die von dieser neuen Vereinbarung betroffen sind und z.B. im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Abholung von Gefahrgütern die Gültigkeit der Gefahrgutfahrerbescheinigungen kontrollieren.

P.S. Die Veröffentlichung der Vereinbarung im Verkehrsblatt steht noch aus, allerdings soll bereits jetzt danach verfahren werden. Den Entwurf für die Multilaterale Vereinbarung M324 finden Sie hier.