Lithium-Ionen-Akkus werden im gewerblichen Gebrauch in vielen verschiedenen Produkten und Anlagen eingesetzt. Das Spektrum reicht z.B. von Hörgeräten, Mobiltelefonen, Computern und mobilen Werkzeugen/Maschinen über Flurförderzeuge und Fahrzeuge bis hin zu Lithium-Ionen-Großspeichern in Containern oder anderen baulichen Anlagen.

Bisher gibt es keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu Einsatz, Lagerung und Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus. Mit Stand Juni 2020 wurde durch die DGUV die Erarbeitung einer entsprechenden DGUV Information angekündigt. Eine Veröffentlichung erfolgte bisher nicht.

Dennoch werden Regelungen, Informationen und Hinweise von verschiedenen Stellen zu diesem Thema veröffentlicht. Aktuell z.B. ein BGHW-Spezialwissen zum Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Akkumulatoren und Ladestationen für Flurförderzeuge. eco COMPLIANCE hat dies zum Anlass genommen, die verfügbaren Informationen in diesem Datensatz zu bündeln und über die weiteren Entwicklungen zu informieren.

Die u.a. aktuell verfügbaren Quellen sind in §Alexandrina gelistet und verlinkt:

Handlungsempfehlung

Nutzen Sie die verfügbaren Informationen, z.B. das aktuelle BGHW-Spezialwissen "Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Akkumulatoren und Ladestationen für Flurförderzeuge", um die betrieblichen Maßnahmen hinsichtlich baulicher Einrichtungen, Lagerung, Ladevorgängen, Umgang und Brandschutz, Wartung und Instandhaltung zu überprüfen.

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