TRBS 3121: Was Betreiber 2025 wissen müssen

Wer nach TRBS 3121 handeln muss und was sich 2025 konkret ändert

Die aktualisierte TRBS 3121 zum Betrieb von Aufzugsanlagen legt klare Betreiberpflichten und Verantwortlichkeiten für den sicheren Betrieb von Aufzügen fest.

Neu ist: Auch Arbeitgeber, die nicht Eigentümer sind, tragen Verantwortung, wenn ihre Beschäftigten Aufzüge nutzen. Das heißt, Unternehmen müssen unabhängig davon, ob sie die Anlage selbst betreiben oder nicht, den sicheren Betrieb sicherstellen.

Wichtig: Die Regelung gilt auch für Mieter von Gebäuden, sobald Mitarbeitende regelmäßig Aufzugsanlagen nutzen.

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Ihre Verantwortungen im Betrieb von Aufzugsanlagen

Die TRBS 3121 wurde vom Ausschuss für Betriebssicherheit im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht und konkretisiert die Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Sie fordert:

Unternehmen, die sich nicht aktiv um diese Punkte kümmern, verstoßen gegen geltende Arbeitsschutzvorgaben und riskieren hohe Bußgelder.

"Wir sind nur Mieter" – Warum das nicht ausreicht

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass allein der Gebäudebetreiber für den Betrieb von Aufzügen verantwortlich ist.

Doch die TRBS 3121 widerspricht: Arbeitgeber haften mit, wenn sie Aufzugsanlagen im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einsetzen, auch wenn sie keine Betreiber im engeren Sinne sind.

Es braucht also klare vertragliche Regelungen mit dem Vermieter ebenso wie interne Prozesse zur Überwachung und Kontrolle der sicherheitsrelevanten Aspekte.

Arbeitseinweisung, Lagerhalle, Stapler, wissen, können dürfen

TRBS 3121: Technische Voraussetzungen und organisatorische Verantwortung im Aufzugsbetrieb

Aufzüge sind komplexe technische Systeme.

Sie stehen im Zusammenspiel mit:

  • Gebäudetechnik (z. B. Strom, Lüftung, Türsysteme)
  • Zutrittsregelungen
  • Notrufeinrichtungen und Fernwartung
  • Reinigungskräften und externem Wartungspersonal


Die TRBS 3121 fordert, diese Schnittstellen in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu berücksichtigen und verantwortliche Personen zu benennen, die regelmäßige Prüfungen, Unterweisungen und Maßnahmen zur Betriebssicherheit koordinieren.

Unsere Empfehlung: Klare Zuständigkeiten definieren

Gerade in angemieteten Betriebsstätten oder Mehrparteiengebäuden ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Betreiber ihre Rollen und Pflichten schriftlich festlegen.

Das betrifft:

  • Zuständigkeit für Wartung, Notruf und Personenbefreiung
  • Unterweisungs- und Dokumentationspflichten
  • Zugang zu technischen Bereichen
  • Kontrolle der Schnittstellen (z. B. Reinigung, Instandhaltung)


Nur so lässt sich echte Rechtssicherheit schaffen und die Verantwortung für Beschäftigte und Besucher transparent und gesetzeskonform regeln.

So hilft Ihnen eco COMPLIANCE bei der Umsetzung der Vorgaben

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die TRBS 3121 rechtssicher, effizient und praxistauglich umzusetzen, indem wir Transparenz und Klarheit hinsichtlich der Verantwortlichkeiten schaffen. Das beinhaltet auch komplexe Mietverhältnisse oder mehrere Standortverantwortliche.

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FAQ zum TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen

Was bedeutet TRBS 3121 konkret?

Die technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 regelt die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen durch Beschäftigte und konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie liefert klare Vorgaben, wie Arbeitgeber und Betreiber organisatorische und technische Schutzmaßnahmen umsetzen müssen.

Beide. Arbeitgeber haften zusätzlich zur Betreiberpflicht, sobald ihre Mitarbeitenden Aufzüge im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nutzen. Diese Verantwortung gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen Eigentümer der Immobilie ist oder lediglich Mieter.

Dazu zählen: Unterweisung der Beschäftigten, funktionierende Notrufsysteme, Zugangssicherung, regelmäßige Wartung und klare Notfallpläne. All diese Maßnahmen sind zwingend umzusetzen, um die sichere Verwendung der Anlage im Arbeitsalltag zu gewährleisten.

Es müssen organisatorische Maßnahmen getroffen werden, damit Personenbefreiung bei Störungen oder Stromausfällen jederzeit gewährleistet ist. Darunter fallen z. B. Notrufdienste oder Aufzugswärter. Die Verantwortlichkeiten und Abläufe zur Befreiung müssen dokumentiert, geübt und regelmäßig kontrolliert werden.

Wir prüfen Ihre individuelle Situation, helfen bei der Umsetzung aller rechtlichen Anforderungen und begleiten Sie bei Unterweisungen, Dokumentation und internen Prozessen. So erhalten Sie rechtliche Sicherheit, vermeiden Bußgelder und sorgen für nachhaltigen Gesundheitsschutz im Betrieb.

Die arbeitsmedizinische Betreuung hilft dabei, gesundheitliche Risiken beim Umgang mit Aufzugsanlagen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Insbesondere für Aufzugswärter und technische Mitarbeitende sollten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.

Zur Arbeitshygiene zählen alle Maßnahmen, die die Gesundheit der Beschäftigten beim Zugang zu Maschinenräumen oder Technikflächen schützen. Dazu gehören z. B. geregelte Reinigungspläne, sichere Zugangsbedingungen und die Vermeidung von Schadstoffbelastungen.

Die TRBS 3121 definiert Mindestanforderungen (min. Anforderungen) an Organisation, Dokumentation, Unterweisung und technische Ausstattung. Diese Anforderungen sind auch bei kleinen Unternehmen oder angemieteten Gebäuden verpflichtend umzusetzen.

Die TRBS 1121 regelt die Anforderungen an Prüfungen und Instandhaltung, während TRBS 3121 den sicheren Betrieb für Beschäftigte konkretisiert. Beide Regeln greifen ineinander und müssen im Sinne eines vollständigen Sicherheitskonzepts gemeinsam betrachtet werden.

Die Regel trägt die Nummer TRBS 3121 und ist im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. Die aktuelle Version mit allen Inhalten finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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Die neue TRBS 3121 verlangt klare Maßnahmen zur Sicherheit Ihrer Beschäftigten im Umgang mit Aufzugsanlagen.

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