CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist der CO₂-Grenzausgleich der EU.
Er ergänzt den EU-Emissionshandel (EU-ETS) und verpflichtet Unternehmen ab 2026 zu detaillierten Nachweisen über Emissionen importierter Waren.
Das Ziel: Ein fairer Wettbewerb, wirksamer Klimaschutz und Transparenz entlang globaler Lieferketten.
eco COMPLIANCE unterstützt Sie von der ersten Einordnung über die Emissionsberechnung bis zur jährlichen CBAM-Erklärung bei allen Anforderungen.
CBAM ist Teil des EU-Klimapakets „Fit for 55“.
Betroffen sind alle Importe bestimmter CO2-intensiver Waren aus Nicht-EU-Ländern.
Ziel ist es, CO2-Kosten europaweit fair zu gestalten, Carbon Leakage zu verhindern und EU-Unternehmen nicht zu benachteiligen.
Der CO 2-Grenzausgleichsmechanismus gilt für Importe folgender Produktgruppen (in reiner oder verarbeiteter Form):
Bis 2030 wird geprüft, ob auch Chemikalien, Polymere und weitere Güter einbezogen werden.
Alle Unternehmen in der EU, die diese Güter importieren, sind von der Verordnung betroffen.
Darunter fallen:
Hinweis: Die CBAM-Verordnung gilt ausschließlich für Einfuhren, nicht für Ausfuhren.
Ab dem 1. Januar 2026 sind folgende Pflichten verbindlich:
Zulassung als CBAM-Anmelder
Sie benötigen eine offizielle Registrierung bei der zuständigen CBAM-Behörde Ihres Mitgliedstaats.
Jährliche CBAM-Erklärung
Bis zum 31. Mai jedes Jahres müssen Sie eine Erklärung abgeben mit:
Zertifikatskauf
Die Zertifikate werden über eine EU-Plattform bereitgestellt. Unternehmen müssen 80 % des Bedarfs quartalsweise vorhalten.
Verifizierung
Die Erklärung muss jährlich durch einen akkreditierten CBAM-Prüfer bestätigt werden.
Die Verordnung ist bereits in Kraft. Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. Dezember 2025 gilt eine Übergangsphase ohne Zertifikatskosten, aber mit Meldepflichten.
eco COMPLIANCE hilft Ihnen, diese Zeit zur Vorbereitung zu nutzen und ab 2026 reibungslos compliant zu sein.
Die Preise orientieren sich am durchschnittlichen Wochenpreis des EU-ETS (Emissionshandelssystem). Ein Zertifikat entspricht einer Tonne Emissionen (CO₂, N₂O, FKW). Nicht genutzte Zertifikate können zurückgegeben werden.
Wer CBAM-Pflichten verletzt, riskiert:
Fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Erklärung können teuer werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Verstehen, was zählt.
Im unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir die Ausgangssituation Ihres Unternehmens:
Wir klären gemeinsam, ob Ihr Unternehmen unter den CBAM-Meldepflichten fällt und definieren die nächsten Schritte.
Importware systematisch einstufen.
Auf Basis Ihrer Waren prüfen wir, ob und wie Ihre Produkte vom CO 2 Grenzausgleichssystem betroffen sind.
Unsere Leistungen:
Ziel ist eine rechtssichere Zuordnung zu Produktgruppen, die unter den CBAM-Anwendungsbereich fallen.
Digital & revisionssicher vorbereitet.
Bevor Ihr Unternehmen nach 2025 betroffene Waren einführen darf, ist eine CBAM-Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Wir unterstützen Sie bei:
Unser System ist auf CBAM abgestimmt und erfüllt alle Anforderungen an Datenverarbeitung, Zertifikatsmanagement und Meldepflichten.
Emissionen dokumentieren und melden.
Im nächsten Schritt bereiten wir gemeinsam die notwendigen Emissionsdaten pro Produkt auf.
Hierzu zählen:
Wir unterstützen Sie auch bei der Zusammenarbeit mit einem akkreditierten CBAM-Prüfer und übernehmen auf Wunsch die vollständige Kommunikation mit den Behörden.
CBAM-Zertifikate rechtssicher erwerben & verwalten.
Zum Abschluss begleiten wir Sie beim:
Mit eco COMPLIANCE behalten Sie den Überblick über Kosten, Emissionen, Pflichten und Fristen – jederzeit und transparent.
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein CO2 Grenzausgleichssystem, das sich auf Importe von Waren aus Drittländern konzentriert. Es stellt sicher, dass eingeführte Produkte mit vergleichbaren CO₂-Kosten belegt werden wie innerhalb der EU.
Der EU-ETS (Emissionshandel) hingegen betrifft Unternehmen mit Produktionsstandorten innerhalb der EU, die Emissionszertifikate kaufen oder verkaufen müssen.
CBAM ersetzt schrittweise die kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-ETS. Das gilt insbesondere für emissionsintensive Sektoren wie Eisen und Stahl, Zement oder Aluminium.
Die Einordnung erfolgt über den Zolltarifcode (KN-Code). Dieser wird genutzt, um zu bestimmen, ob Ihr Produkt von der CBAM-Verordnung betroffen ist.
eco COMPLIANCE unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Produktklassifizierung sowie bei der Frage, ob es sich um eine betroffene Ware, ein Vorprodukt oder eine nachgelagerte Verarbeitung handelt.
Auch verarbeitete Produkte, die betroffene Materialien wie Stahl, Aluminium oder Düngemittel enthalten, können unter das CBAM fallen. Das gilt auch dann, wenn diese nur als Bestandteil des Produkts vorliegen.
Zudem berücksichtigt CBAM direkte und indirekte Emissionen entlang der Lieferkette. Wir prüfen mit Ihnen, ob und wie Ihre Importgüter nachweis- und zertifikatspflichtig sind, inklusive Analyse der Produktionsprozesse außerhalb der EU.
Die Übergangsphase des CO 2-Grenzausgleichsystems begann am 1. Oktober 2023 und dient der Vorbereitung auf die verpflichtende Umsetzung ab dem 1. Januar 2026. In dieser Zeit müssen Unternehmen bereits Emissionsdaten melden, jedoch noch keine CBAM-Zertifikate abgeben. Ziel ist es, Importeure mit den Anforderungen vertraut zu machen, das Meldewesen zu testen und Transparenz zu schaffen, bevor das System vollständig greift und auch finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt.
Je nach Produktart, Importmenge und Herkunftsland können unter bestimmten Voraussetzungen Vereinfachungen, Standardwerte oder Mengenschwellen greifen.
Hier finden Sie passende Beispiele:
Wir beraten Sie individuell zur praktischen Umsetzung und prüfen, ob Ihr Unternehmen von einer solchen Regelung profitieren kann.
Ein CBAM-Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent an direkten oder indirekten Emissionen, die bei der Herstellung des importierten Produkts entstanden sind.
Der Preis pro Zertifikat orientiert sich am Durchschnittswert der EU-ETS-Zertifikate. Unternehmen müssen quartalsweise einen Teil der erwarteten Zertifikate bereithalten.
Die Zertifikate werden über eine EU-weite Plattform verwaltet. eco COMPLIANCE begleitet Sie bei der Berechnung, Anschaffung und Verwaltung.
Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen:
Wir unterstützen Sie dabei, sicher, termingerecht und vollständig compliant zu bleiben, inklusive der Zusammenarbeit mit CBAM-Prüfern.
Jetzt handeln, bevor die Sanktionen greifen
CBAM betrifft Sie, wenn Sie Güter aus Drittländern importieren.
Die Übergangsphase ist der ideale Zeitpunkt zur Vorbereitung.
eco COMPLIANCE begleitet Sie von Anfang an.
Individuell. Sicher. Effizient.