CBAM - CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus in 5 Minuten erklärt

Was Ihr Unternehmen jetzt tun muss, um compliant zu bleiben

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist der CO₂-Grenzausgleich der EU.

Er ergänzt den EU-Emissionshandel (EU-ETS) und verpflichtet Unternehmen ab 2026 zu detaillierten Nachweisen über Emissionen importierter Waren.

Das Ziel: Ein fairer Wettbewerb, wirksamer Klimaschutz und Transparenz entlang globaler Lieferketten.

eco COMPLIANCE unterstützt Sie von der ersten Einordnung über die Emissionsberechnung bis zur jährlichen CBAM-Erklärung bei allen Anforderungen.

Lost in Matrix, wenn Strukturen zur Falle werden

Was ist CBAM und warum betrifft es mein Unternehmen?

CBAM ist Teil des EU-Klimapakets „Fit for 55“.

Betroffen sind alle Importe bestimmter CO2-intensiver Waren aus Nicht-EU-Ländern.

Ziel ist es, CO2-Kosten europaweit fair zu gestalten, Carbon Leakage zu verhindern und EU-Unternehmen nicht zu benachteiligen.

Das sind die wichtigsten Ziele des Carbon Border Adjustment Mechanism

  • Schutz europäischer Hersteller durch faire Wettbewerbsbedingungen
  • Vermeidung von Emissionsverlagerung in Länder ohne CO₂-Bepreisung
  • Anreiz zur Emissionsminderung für internationale Produzenten

Diese Güter sind beim CO2 Grenzausgleichssystem betroffen

Der CO 2-Grenzausgleichsmechanismus gilt für Importe folgender Produktgruppen (in reiner oder verarbeiteter Form):

  • Zement
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Strom
  • Wasserstoff

Bis 2030 wird geprüft, ob auch Chemikalien, Polymere und weitere Güter einbezogen werden.

Zwei Berufstätige sitzen in einem modernen Meetingraum und diskutieren über Compliance-Struktur und Rechtsschutz, dargestellt mit Symbolen für Checklisten und Paragraphen

Wer muss beim CO2-Grenzausgleich handeln?

Alle Unternehmen in der EU, die diese Güter importieren, sind von der Verordnung betroffen.

Darunter fallen:

  • Industrieunternehmen mit internationalen Lieferketten
  • Großhändler und Importeure
  • Hersteller mit externen Zulieferern
  • Unternehmen mit Vormaterialien aus Drittländern


Hinweis
: Die CBAM-Verordnung gilt ausschließlich für Einfuhren, nicht für Ausfuhren.

Die CBAM-Pflichten im Überblick

Ab dem 1. Januar 2026 sind folgende Pflichten verbindlich:

Zulassung als CBAM-Anmelder

Sie benötigen eine offizielle Registrierung bei der zuständigen CBAM-Behörde Ihres Mitgliedstaats.

Jährliche CBAM-Erklärung

Bis zum 31. Mai jedes Jahres müssen Sie eine Erklärung abgeben mit:

  • Mengenangaben zu allen importierten Waren
  • Berechnung direkter und indirekter CO₂-Emissionen
  • Zahl der erworbenen CBAM-Zertifikate (pro ausgestoßener Tonne)

Zertifikatskauf

Die Zertifikate werden über eine EU-Plattform bereitgestellt. Unternehmen müssen 80 % des Bedarfs quartalsweise vorhalten.

Verifizierung

Die Erklärung muss jährlich durch einen akkreditierten CBAM-Prüfer bestätigt werden.

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Übergangsphase: Jetzt vorbereiten

Die Verordnung ist bereits in Kraft. Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. Dezember 2025 gilt eine Übergangsphase ohne Zertifikatskosten, aber mit Meldepflichten.

eco COMPLIANCE hilft Ihnen, diese Zeit zur Vorbereitung zu nutzen und ab 2026 reibungslos compliant zu sein.

Was kosten CBAM-Zertifikate?

Die Preise orientieren sich am durchschnittlichen Wochenpreis des EU-ETS (Emissionshandelssystem). Ein Zertifikat entspricht einer Tonne Emissionen (CO₂, N₂O, FKW). Nicht genutzte Zertifikate können zurückgegeben werden.

Diese Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen CBAM

Wer CBAM-Pflichten verletzt, riskiert:

  • Strafzahlungen
  • Nachkaufpflichten von Zertifikaten
  • Zollrechtliche Konsequenzen
  • Image- und Lieferrisiken


Fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Erklärung können teuer werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Ihr Fahrplan mit eco COMPLIANCE

Erstgespräch & Analyse

Verstehen, was zählt.

Im unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir die Ausgangssituation Ihres Unternehmens:

  • Welche Produktgruppen oder Warennummern (KN-Codes) importieren Sie aktuell aus Nicht-EU-Ländern?
  • Bestehen bereits interne Emissionsdaten, z. B. zu direkten und indirekten Emissionen?
  • Wer ist für CBAM-relevante Prozesse im Unternehmen verantwortlich?


Wir klären gemeinsam, ob Ihr Unternehmen unter den CBAM-Meldepflichten fällt und definieren die nächsten Schritte.

Produktprüfung & CO₂-Klassifizierung

Importware systematisch einstufen.

Auf Basis Ihrer Waren prüfen wir, ob und wie Ihre Produkte vom CO 2 Grenzausgleichssystem betroffen sind.

Unsere Leistungen:

  • Abgleich mit der CBAM-Verordnung und KN-Code-Liste
  • Bewertung der enthaltenen Materialien, Vorprodukte und Herstellungsverfahren
  • Prüfung auf mögliche Vereinfachungsregelungen oder Schwellenwerte
  • Ermittlung der anwendbaren Standardwerte oder Primärdaten


Ziel ist eine rechtssichere Zuordnung zu Produktgruppen, die unter den CBAM-Anwendungsbereich fallen.

Anmeldung & Tool-Setup

Digital & revisionssicher vorbereitet.

Bevor Ihr Unternehmen nach 2025 betroffene Waren einführen darf, ist eine CBAM-Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Beantragung der CBAM-Anmelder-Nummer
  • Der Einrichtung des CBAM-Kontos im zentralen EU-Register
  • Der Schulung Ihres Teams im CBAM-Tool von eco COMPLIANCE


Unser System ist auf CBAM abgestimmt und erfüllt alle Anforderungen an Datenverarbeitung, Zertifikatsmanagement und Meldepflichten.

Datenaufbereitung & Meldewesen

Emissionen dokumentieren und melden.

Im nächsten Schritt bereiten wir gemeinsam die notwendigen Emissionsdaten pro Produkt auf.

Hierzu zählen:

  • Menge und Art der importierten Waren
  • CO₂-Emissionen pro Tonne (direkt + indirekt)
  • Zuordnung zu passenden CBAM-Zertifikaten
  • Aufbereitung für die jährliche CBAM-Erklärung (erstmals bis 31. Mai 2027)


Wir unterstützen Sie auch bei der Zusammenarbeit mit einem akkreditierten CBAM-Prüfer und übernehmen auf Wunsch die vollständige Kommunikation mit den Behörden.

Zertifikate-Management & Reporting

CBAM-Zertifikate rechtssicher erwerben & verwalten.

Zum Abschluss begleiten wir Sie beim:

  • Erwerb der benötigten CBAM-Zertifikate über die offizielle Plattform
  • Überwachung der Quartalsanforderungen (mindestens 80 % der Zertifikate müssen bereitstehen)
  • Rückgabe und Bilanzierung nicht verwendeter Zertifikate
  • Fristgerechten Einreichung Ihrer CBAM-Erklärung inklusive aller erforderlichen Nachweise


Mit eco COMPLIANCE behalten Sie den Überblick über Kosten, Emissionen, Pflichten und Fristen – jederzeit und transparent.

Häufige Fragen zu CBAM

Was ist der Unterschied zwischen CBAM und dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)?

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein CO2 Grenzausgleichssystem, das sich auf Importe von Waren aus Drittländern konzentriert. Es stellt sicher, dass eingeführte Produkte mit vergleichbaren CO₂-Kosten belegt werden wie innerhalb der EU.

Der EU-ETS (Emissionshandel) hingegen betrifft Unternehmen mit Produktionsstandorten innerhalb der EU, die Emissionszertifikate kaufen oder verkaufen müssen.

CBAM ersetzt schrittweise die kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-ETS. Das gilt insbesondere für emissionsintensive Sektoren wie Eisen und Stahl, Zement oder Aluminium.

Die Einordnung erfolgt über den Zolltarifcode (KN-Code). Dieser wird genutzt, um zu bestimmen, ob Ihr Produkt von der CBAM-Verordnung betroffen ist.

eco COMPLIANCE unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Produktklassifizierung sowie bei der Frage, ob es sich um eine betroffene Ware, ein Vorprodukt oder eine nachgelagerte Verarbeitung handelt.

Auch verarbeitete Produkte, die betroffene Materialien wie Stahl, Aluminium oder Düngemittel enthalten, können unter das CBAM fallen. Das gilt auch dann, wenn diese nur als Bestandteil des Produkts vorliegen.

Zudem berücksichtigt CBAM direkte und indirekte Emissionen entlang der Lieferkette. Wir prüfen mit Ihnen, ob und wie Ihre Importgüter nachweis- und zertifikatspflichtig sind, inklusive Analyse der Produktionsprozesse außerhalb der EU.

Die Übergangsphase des CO 2-Grenzausgleichsystems begann am 1. Oktober 2023 und dient der Vorbereitung auf die verpflichtende Umsetzung ab dem 1. Januar 2026. In dieser Zeit müssen Unternehmen bereits Emissionsdaten melden, jedoch noch keine CBAM-Zertifikate abgeben. Ziel ist es, Importeure mit den Anforderungen vertraut zu machen, das Meldewesen zu testen und Transparenz zu schaffen, bevor das System vollständig greift und auch finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt.

Je nach Produktart, Importmenge und Herkunftsland können unter bestimmten Voraussetzungen Vereinfachungen, Standardwerte oder Mengenschwellen greifen.

Hier finden Sie passende Beispiele:

  • Geringfügige Importmengen pro Jahr können von vereinfachten Berichtspflichten profitieren
  • Für bestimmte Länder mit vergleichbarem CO 2 Bepreisungssystem kann eine teilweise Befreiung gelten
  • In der Übergangsphase bis 2025 gelten reduzierte Anforderungen, es müssen aber dennoch CBAM-Berichte erstellt werden


Wir beraten Sie individuell zur praktischen Umsetzung und prüfen, ob Ihr Unternehmen von einer solchen Regelung profitieren kann.

Ein CBAM-Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent an direkten oder indirekten Emissionen, die bei der Herstellung des importierten Produkts entstanden sind.

Der Preis pro Zertifikat orientiert sich am Durchschnittswert der EU-ETS-Zertifikate. Unternehmen müssen quartalsweise einen Teil der erwarteten Zertifikate bereithalten.

Die Zertifikate werden über eine EU-weite Plattform verwaltet. eco COMPLIANCE begleitet Sie bei der Berechnung, Anschaffung und Verwaltung.

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen:

  • Geldstrafen bei verspäteter oder fehlerhafter Einreichung
  • Nachkaufpflichten fehlender CBAM-Zertifikate
  • Zollrechtliche Konsequenzen bei nicht deklarierten CBAM-Waren
  • Risiken im Lieferkettenmanagement und bei Zertifizierungen


Wir unterstützen Sie dabei, sicher, termingerecht und vollständig compliant zu bleiben, inklusive der Zusammenarbeit mit CBAM-Prüfern.

Jetzt handeln, bevor die Sanktionen greifen

CBAM betrifft Sie, wenn Sie Güter aus Drittländern importieren.

Die Übergangsphase ist der ideale Zeitpunkt zur Vorbereitung.

eco COMPLIANCE begleitet Sie von Anfang an.

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