Wissen. Können. Dürfen.

Arbeitseinweisung, Lagerhalle, Stapler, wissen, können dürfen

Der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln wie Kränen, Gabelstaplern oder Hubarbeitsbühnen erfordert mehr als nur Erfahrung.
Damit der Einsatz rechtssicher und unfallfrei erfolgt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

Wissen, Können und Dürfen.

Diese drei Bausteine bilden die Grundlage einer verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Arbeitsweise.

Wissen – Die theoretische Grundlage

Bevor eine Person ein Arbeitsmittel bedienen darf, muss sie über das notwendige theoretische Wissen verfügen.

Dazu gehören Kenntnisse über:

  • Aufbau und Funktionsweise des Geräts
  • Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
  • mögliche Gefährdungen und Risiken
  • richtiges Verhalten im Arbeitsumfeld

Diese Anforderungen ergeben sich u.a. aus § 12 Betriebssicherheitsverordnung (Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten).

Die Unterweisung stellt sicher, dass Beschäftigte über alle relevanten Sicherheitsaspekte informiert sind und Arbeitsmittel sachgerecht einsetzen können.

Können – Der Nachweis der Befähigung

Neben der theoretischen Kenntnis ist die praktische Befähigung entscheidend.
Nur wer nachweislich in der Lage ist, ein Arbeitsmittel sicher zu bedienen, darf es auch führen.

Diese Befähigung wird im Rahmen von Schulungen und Prüfungen erworben, beispielsweise:

  • DGUV Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler)
  • DGUV Grundsatz 309-003 – Ausbildung und Beauftragung von Kranführern

Ein Stapler- oder Kranschein dient somit als Nachweis des Könnens. Er belegt, dass die Person sowohl über die erforderlichen Kenntnisse als auch über die praktischen Fertigkeiten verfügt.

Dürfen – Die betriebliche Beauftragung

Und hier liegt in vielen Betrieben der Knackpunkt:
Selbst wer geschult ist und den passenden „Führerschein“ hat, darf das Gerät nicht automatisch im Betrieb einsetzen.

Erst eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erlaubt den tatsächlichen Einsatz und zwar für ein bestimmtes Arbeitsmittel, an einem bestimmten Einsatzort.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in:

  • DGUV Vorschrift 68 (§ 7) – Flurförderzeuge dürfen nur von Personen geführt werden, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind.
  • DGUV Vorschrift 52 (§ 29) – Krane dürfen nur von Personen geführt werden, die ausgebildet, geeignet und schriftlich beauftragt sind.

Diese betriebliche Erlaubnis ist kein bürokratischer Zusatz, sondern ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber prüft damit, ob die Person tatsächlich geeignet ist, das Gerät im jeweiligen Umfeld zu bedienen, und übernimmt zugleich seine Verantwortung für die sichere Organisation der Arbeit.

 Was das für die Praxis bedeutet:

Wissen, Können, Dürfen – das ist kein lästiger Papierkram, sondern gelebte Sicherheit.

Nur wer alle drei Bausteine erfüllt, darf ein Arbeitsmittel wirklich führen.

Oder anders gesagt:
Wissen allein ist gut. Können ist besser. Dürfen ist Pflicht.

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
Bundesrecht August 2026
BECV – Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel vom 21. Juli 2021
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 28. Mai 2026 bekannt: –> die nachträgliche Anerkennung von Sektoren…
Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
EHV 2030 – Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 vom 10. Juli 2026
Die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) wird zur Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 neu gefasst und tritt am 15. Juli 2026 in Kraft; sie wird umfassend neu strukturiert und insbesondere um Nachweis-,…
Führungsebene – Management-Überblick Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV Juli 2026
DGUV Information 203-047 – Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen (Ausgabe Juni 2026)
Die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst – mit aktualisierten Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen,…
Fachkraft für Arbeitssicherheit KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Richtlinie (EU) 2019/904 – Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 konkretisiert die Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil in PET-Getränkeflaschen, erkennt künftig neben mechanischem auch chemisches Recycling an und verlangt dafür entlang der gesamten Lieferkette eine anlagenbezogene Massenbilanzierung (dreimonatlich,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Technische Regel Juli 2026
TRGS 619 – Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle vom 27. April 2026
Die TRGS 619 wurde mit Bekanntmachung vom 27. April 2026 vollständig neu gefasst und konkretisiert für Hochtemperaturanlagen oberhalb ca. 900 °C die Substitutionspflicht für krebserzeugende Aluminiumsilikatwollen: Betreiber müssen anhand des…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt Juli 2026
Verordnung (EU) 2026/1388 – Verordnung (EU) 2026/1388 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die EU hat erstmals einen eigenständigen Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) geschaffen, der zwischen konventionell gleichgestellten Kategorie-1-Pflanzen (nur Prüfverfahren und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial) und Kategorie-2-Pflanzen (weiterhin GVO-Vorschriften…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
KAS-72 – Merkblatt des Ausschusses „Seveso-Richtlinie“ – Sicherheitstechnische Fragestellungen zu personallos betriebenen Anlagen (auch mittels KI) (Ausgabe Juni 2026)
Das neu veröffentlichte KAS-Merkblatt KAS-72 gibt störfallrechtlich betroffenen Betrieben Hinweise und Hilfestellungen zu sicherheitstechnischen Anforderungen an personallos betriebene Anlagen – einschließlich Auslegung, Automatisierung, Alarmmanagement, Cybersicherheit, KI-Einsatz sowie genehmigungsrechtlicher und prüfungsbezogener…
Störfallbeauftragter KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Ausgabe Juni 2026)
Die neue DIN EN ISO 14001:2026 bringt überwiegend strukturelle Anpassungen und inhaltliche Klarstellungen – unter anderem zu Klimawandel und Biodiversität im Kontextkapitel, zu Notfallsituationen bei Umweltaspekten und zur Steuerung externer…
Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
StrlSchG – Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Strahlenschutzgesetzes sieht unter anderem die Einführung eines digitalen Strahlenpasses ab Juli 2029, die Ablösung der Anzeigepflicht beim Fremdeinsatz durch ein Genehmigungsverfahren sowie eine verschärfte Radon-Dosiskonversion…
Führungsebene – Management-Überblick Strahlenschutz-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht Juli 2026
ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008
Die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge senkt den Schwellenwert für Pflichtvorsorge bei Bleiexposition deutlich auf 15 µg/m³, sodass betroffene Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeanlässe umgehend überprüfen und anpassen müssen.
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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