TRBS 3121: Neue Anforderungen für Betreiber und Arbeitgeber von Aufzugsanlagen
Vom 6.03.2025Warum betrifft Sie das?
Die neue TRBS 3121 regelt klar, wer für die Sicherheit von Aufzugsanlagen verantwortlich ist. Neben den Betreibern sind auch Arbeitgeber in der Pflicht, wenn ihre Beschäftigten Aufzüge nutzen – unabhängig davon, ob sie das Gebäude nur mieten oder besitzen.
Viele Unternehmen ignorieren diese Verantwortung und überlassen die Sicherheitsmaßnahmen dem Gebäudeeigentümer. Die neue Fassung der TRBS 3121 macht deutlich: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten den Aufzug sicher nutzen können.
„Wir sind nur Mieter“ – Warum diese Argumentation nicht ausreicht
In der Praxis hört man oft: „Für den Aufzug ist der Vermieter zuständig.“ Doch die Realität sieht anders aus. Die TRBS 3121 stellt klar, dass Arbeitgeber ebenfalls Verantwortung tragen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber konkret?
- Sie müssen gewährleisten, dass ihre Beschäftigten den Aufzug sicher nutzen können.
- Beschäftigte müssen eine Unterweisung zur Nutzung erhalten.
- Zugang zu Technikräumen und Notfallpläne müssen vorhanden sein.
- Mängel müssen gemeldet und behoben werden.
Unternehmen, die sich nicht um diese Punkte kümmern, setzen ihre Beschäftigten einem Risiko aus und verstoßen gegen Arbeitsschutzvorschriften.
Schnittstelle zwischen Aufzug und Gebäude – Warum das Zusammenspiel entscheidend ist
Ein Aufzug ist kein isoliertes System, sondern muss sicher in das Gebäude eingebunden sein. Betreiber und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass:
- Zugänge und Umgebung des Aufzugs keine Gefahren darstellen.
- Technische Systeme (Stromversorgung, Notrufsysteme) zuverlässig funktionieren.
- Maschinenräume und sicherheitsrelevante Bereiche nur für befugte Personen zugänglich sind.
- Notfallpläne und Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüft werden.
Die Sicherheit eines Aufzugs hängt nicht nur von seiner Technik ab, sondern auch von seiner Integration ins Gebäude.
Wie Arbeitgeber und Betreiber gemeinsam Verantwortung übernehmen können
Unklare Zuständigkeiten führen oft dazu, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. Arbeitgeber und Betreiber sollten ihre Verantwortlichkeiten schriftlich festhalten, z. B. im Mietvertrag oder durch klare Wartungs- und Notfallpläne.
Falls sich ein Arbeitgeber nicht verantwortlich fühlt, sollten Beschäftigte den Betriebsrat einschalten. Dieser kann durch Mitbestimmungsrechte und Arbeitsschutzvorschriften sicherstellen, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.
Fazit: Jetzt handeln und Sicherheit gewährleisten!
Betreiber und Arbeitgeber müssen gemeinsam für eine sichere Nutzung von Aufzugsanlagen sorgen. Die neue TRBS 3121 regelt die Verantwortlichkeiten klar – wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und gefährdet die Gesundheit seiner Beschäftigten.
Sind Sie sich Ihrer Pflichten bewusst? Falls nicht, überprüfen Sie Ihre Verträge und Sicherheitsmaßnahmen – bevor es zu einem Vorfall kommt!
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