TRBS 3121: Neue Anforderungen für Betreiber und Arbeitgeber von Aufzugsanlagen

Wussten Sie, dass Sie als Arbeitgeber Verantwortung für die Sicherheit von Aufzugsanlagen tragen – selbst wenn Sie nur Mieter sind? Die neue TRBS 3121 räumt mit weit verbreiteten Irrtümern auf und stellt klare Regeln für Betreiber und Arbeitgeber auf.

Warum betrifft Sie das?

Die neue TRBS 3121 regelt klar, wer für die Sicherheit von Aufzugsanlagen verantwortlich ist. Neben den Betreibern sind auch Arbeitgeber in der Pflicht, wenn ihre Beschäftigten Aufzüge nutzen – unabhängig davon, ob sie das Gebäude nur mieten oder besitzen.

Viele Unternehmen ignorieren diese Verantwortung und überlassen die Sicherheitsmaßnahmen dem Gebäudeeigentümer. Die neue Fassung der TRBS 3121 macht deutlich: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten den Aufzug sicher nutzen können.

„Wir sind nur Mieter“ – Warum diese Argumentation nicht ausreicht

In der Praxis hört man oft: „Für den Aufzug ist der Vermieter zuständig.“ Doch die Realität sieht anders aus. Die TRBS 3121 stellt klar, dass Arbeitgeber ebenfalls Verantwortung tragen.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber konkret?

  • Sie müssen gewährleisten, dass ihre Beschäftigten den Aufzug sicher nutzen können.
  • Beschäftigte müssen eine Unterweisung zur Nutzung erhalten.
  • Zugang zu Technikräumen und Notfallpläne müssen vorhanden sein.
  • Mängel müssen gemeldet und behoben werden.

Unternehmen, die sich nicht um diese Punkte kümmern, setzen ihre Beschäftigten einem Risiko aus und verstoßen gegen Arbeitsschutzvorschriften.

Schnittstelle zwischen Aufzug und Gebäude – Warum das Zusammenspiel entscheidend ist

Ein Aufzug ist kein isoliertes System, sondern muss sicher in das Gebäude eingebunden sein. Betreiber und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass:

  • Zugänge und Umgebung des Aufzugs keine Gefahren darstellen.
  • Technische Systeme (Stromversorgung, Notrufsysteme) zuverlässig funktionieren.
  • Maschinenräume und sicherheitsrelevante Bereiche nur für befugte Personen zugänglich sind.
  • Notfallpläne und Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüft werden.

Die Sicherheit eines Aufzugs hängt nicht nur von seiner Technik ab, sondern auch von seiner Integration ins Gebäude.

Wie Arbeitgeber und Betreiber gemeinsam Verantwortung übernehmen können

Unklare Zuständigkeiten führen oft dazu, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. Arbeitgeber und Betreiber sollten ihre Verantwortlichkeiten schriftlich festhalten, z. B. im Mietvertrag oder durch klare Wartungs- und Notfallpläne.

Falls sich ein Arbeitgeber nicht verantwortlich fühlt, sollten Beschäftigte den Betriebsrat einschalten. Dieser kann durch Mitbestimmungsrechte und Arbeitsschutzvorschriften sicherstellen, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Fazit: Jetzt handeln und Sicherheit gewährleisten!

Betreiber und Arbeitgeber müssen gemeinsam für eine sichere Nutzung von Aufzugsanlagen sorgen. Die neue TRBS 3121 regelt die Verantwortlichkeiten klar – wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und gefährdet die Gesundheit seiner Beschäftigten.

Sind Sie sich Ihrer Pflichten bewusst? Falls nicht, überprüfen Sie Ihre Verträge und Sicherheitsmaßnahmen – bevor es zu einem Vorfall kommt!

Ihr Engagement zählt!

Jetzt für unseren Newsletter anmelden (siehe unten).

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
Bundesrecht August 2026
BECV – Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel vom 21. Juli 2021
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit macht auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 28. Mai 2026 bekannt: –> die nachträgliche Anerkennung von Sektoren…
Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
EHV 2030 – Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 vom 10. Juli 2026
Die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) wird zur Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 neu gefasst und tritt am 15. Juli 2026 in Kraft; sie wird umfassend neu strukturiert und insbesondere um Nachweis-,…
Führungsebene – Management-Überblick Immissionsschutzbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV Juli 2026
DGUV Information 203-047 – Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen (Ausgabe Juni 2026)
Die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst – mit aktualisierten Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen,…
Fachkraft für Arbeitssicherheit KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt Juli 2026
Richtlinie (EU) 2019/904 – Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 konkretisiert die Vorgaben zum Mindestrezyklatanteil in PET-Getränkeflaschen, erkennt künftig neben mechanischem auch chemisches Recycling an und verlangt dafür entlang der gesamten Lieferkette eine anlagenbezogene Massenbilanzierung (dreimonatlich,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Technische Regel Juli 2026
TRGS 619 – Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle vom 27. April 2026
Die TRGS 619 wurde mit Bekanntmachung vom 27. April 2026 vollständig neu gefasst und konkretisiert für Hochtemperaturanlagen oberhalb ca. 900 °C die Substitutionspflicht für krebserzeugende Aluminiumsilikatwollen: Betreiber müssen anhand des…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt Juli 2026
Verordnung (EU) 2026/1388 – Verordnung (EU) 2026/1388 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die EU hat erstmals einen eigenständigen Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) geschaffen, der zwischen konventionell gleichgestellten Kategorie-1-Pflanzen (nur Prüfverfahren und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial) und Kategorie-2-Pflanzen (weiterhin GVO-Vorschriften…
Führungsebene – Management-Überblick Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
KAS-72 – Merkblatt des Ausschusses „Seveso-Richtlinie“ – Sicherheitstechnische Fragestellungen zu personallos betriebenen Anlagen (auch mittels KI) (Ausgabe Juni 2026)
Das neu veröffentlichte KAS-Merkblatt KAS-72 gibt störfallrechtlich betroffenen Betrieben Hinweise und Hilfestellungen zu sicherheitstechnischen Anforderungen an personallos betriebene Anlagen – einschließlich Auslegung, Automatisierung, Alarmmanagement, Cybersicherheit, KI-Einsatz sowie genehmigungsrechtlicher und prüfungsbezogener…
Störfallbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Ausgabe Juni 2026)
Die neue DIN EN ISO 14001:2026 bringt überwiegend strukturelle Anpassungen und inhaltliche Klarstellungen – unter anderem zu Klimawandel und Biodiversität im Kontextkapitel, zu Notfallsituationen bei Umweltaspekten und zur Steuerung externer…
Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
StrlSchG – Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Strahlenschutzgesetzes sieht unter anderem die Einführung eines digitalen Strahlenpasses ab Juli 2029, die Ablösung der Anzeigepflicht beim Fremdeinsatz durch ein Genehmigungsverfahren sowie eine verschärfte Radon-Dosiskonversion…
Führungsebene – Management-Überblick Strahlenschutz-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht Juli 2026
ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008
Die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge senkt den Schwellenwert für Pflichtvorsorge bei Bleiexposition deutlich auf 15 µg/m³, sodass betroffene Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeanlässe umgehend überprüfen und anpassen müssen.
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle

Bringen Sie Struktur, 
Verantwortung und 
Sicherheit in Ihre Compliance.

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Check, in dem wir Ihre Situation analysieren und Ihnen zeigen, wie Sie Audits bestehen, Haftung reduzieren und Ihr Unternehmen nachhaltig weiterentwickeln.

Weitere Beiträge