Striktes BPA-Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien tritt in Kraft

Die Verordnung (EU) 2024/3190 verbietet die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmittelkontaktmaterialien mit BPA, fordert den Umstieg auf BPA-freie Alternativen, aktualisierte Konformitätserklärungen sowie die Einhaltung neuer Beschränkungen und Übergangsfristen, um gesundheitliche Risiken durch BPA-Migration in Lebensmittel zu minimieren.

Die Europäische Union hat mit der neuen Verordnung (EU) 2024/3190 ein umfassendes Verbot der Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen. Diese Regelung tritt am 20. Januar 2025 in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die Lebensmittelverpackungen, Produktionsanlagen und andere Materialien herstellen oder nutzen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Verordnung ersetzt die bisherige Regelung (EU) 2018/213 und führt neue Anforderungen und Übergangsfristen ein.

Wen betrifft das Verbot?

Die neue Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände herstellen, importieren oder vertreiben. Dazu zählen insbesondere Hersteller von:

  • Verpackungen für Lebensmittel (z. B. Kunststoffbehälter, Konservendosen, Deckel von Gläsern)
  • Klebstoffen, Gummis, Druckfarben, Lacken und Beschichtungen für Lebensmittelverpackungen
  • Industrieanlagen für die Lebensmittelverarbeitung, wie Tanks und Rohrleitungen

Auch Lebensmittelhersteller, die solche Verpackungen oder Produktionsanlagen nutzen, müssen die neuen Anforderungen beachten.

Die Kernpunkte der Verordnung (EU) 2024/3190

Verbot der Verwendung von BPA

BPA darf weder zur Herstellung noch zur Verarbeitung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen verwendet werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Klebstoffe
  • Gummi
  • Ionenaustauscherharze
  • Kunststoffe
  • Druckfarben
  • Silikone
  • Lacke und Beschichtungen

Ausnahmen sind nur für bestimmte Anwendungen erlaubt, die in Anhang II der Verordnung festgelegt sind.

Verbot weiterer gefährlicher Bisphenole

Lebensmittelkontaktmaterialien, die mit anderen Bisphenolen oder Bisphenolderivaten hergestellt wurden, dürfen keine BPA-Rückstände enthalten.

Auch die Verwendung anderer gefährlicher Bisphenole oder Bisphenolderivate ist untersagt. Ausnahmen sind nur nach einer individuellen Zulassung durch die EU-Kommission möglich.

Strengere Anforderungen an Konformitätserklärungen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen. Alle betroffenen Lebensmittelkontaktmaterialien müssen auf allen Vermarktungsstufen (außer Einzelhandel) eine schriftliche Konformitätserklärung enthalten.

Meldepflichten für Alternativstoffe

Größere Unternehmen müssen regelmäßig über Alternativstoffe für BPA berichten. Kleinere Unternehmen sind davon ausgenommen.

Übergangsfristen für betroffene Produkte

  • Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände: Bis zum 20. Juli 2026 dürfen Produkte, die den bisherigen Vorschriften entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden.
  • Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände: Bis zum 20. Januar 2028 dürfen Produkte für industrielle Lebensmittelherstellung weiterhin verwendet werden.
  • Verpackte Lebensmittel: Bereits befüllte Verpackungen dürfen bis zur vollständigen Bestandsnutzung verkauft werden.

Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen

Die neue Verordnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

✅ Materialprüfung und Umstellung: Überprüfen Sie Ihre Produkte auf BPA und andere gefährliche Bisphenole und stellen Sie auf sichere Alternativen um.

✅ Konformitätserklärung aktualisieren: Dokumentieren Sie die Einhaltung der neuen Vorschriften in den erforderlichen Konformitätserklärungen.

✅ Überwachung von Zulassungen: Falls gefährliche Bisphenole weiterhin in Spezialanwendungen genutzt werden, muss eine Zulassung bei der EU-Kommission beantragt werden.

✅ Nutzung der Übergangsfristen: Nutzen Sie die erlaubten Übergangsfristen für bestehende Bestände und planen Sie eine schrittweise Umstellung.

✅ Meldung von Alternativstoffen: Falls Ihr Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet ist, bereiten Sie sich auf die regelmäßige Meldung von Alternativen zu BPA vor.

Ihnen hat der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn gerne in Ihren Netzwerken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Disclaimer: Die auf dieser Website enthaltenen Beiträge wurden sorgfältig ausgearbeitet und dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie ersetzen keinesfalls individuelle Rechtsberatung und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen im Blick behalten

Monatlich, nur die für Ihre Rolle relevanten Neuerungen aus EU- und Bundesrecht.

Bitte geschäftliche Adresse verwenden (keine Freemailer).

Ihre Rolle(n) – Mehrfachauswahl
Beauftragte
Koordinatoren
Management

Double-Opt-in: Sie erhalten zunächst eine Bestätigungsmail.

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2026/1738 – Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2019/1020 und (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
Die neue EU-Altfahrzeugverordnung (Verordnung (EU) 2026/1738, in Kraft seit 13. August 2026, überwiegend gültig ab 1. September 2028) hebt die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG auf und bündelt erstmals Konstruktionsanforderungen an Neufahrzeuge…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Gefahrstoff-Koordinator Produktsicherheit-Koordinator Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) Nr. 649/2012 – Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1278 werden die Anhänge I und V der PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 um zahlreiche Pestizide und Industriechemikalien – darunter Chromate und Chromtrioxid, DEHP und DBP,…
Gefahrgutbeauftragter Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2024/3110 – Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1310 (in Kraft ab 17. September 2026) ergänzt die Europäische Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 und legt erstmals in drei Anhängen fest, welches Bewertungs- und Überprüfungssystem (1+, 1,…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV September 2026
DGUV Information 212-017 – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Ausgabe August 2026)
Die DGUV Information 212-017 „Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln" wurde neu gefasst und ersetzt die Ausgabe von Juni 2019: Sie passt die Kriterien für Feuchtarbeit an die aktuelle…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
VerpackDG – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen vom 13. Juli 2026
Das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) tritt am 12. August 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz, um die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, (EU) 2025/40) national durchzuführen: Es verpflichtet Hersteller weiterhin zu Registrierung,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GModG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden vom 8. August 2020
Das Gebäudeenergiegesetz wird umfassend novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt, mit gestaffeltem Inkrafttreten zum 29. Juli 2026, 1. Januar 2027, 2028 und 2030: Die 2023 eingeführten Heizungsvorgaben (u. a. 65-Prozent-EE-Pflicht,…
Energiemanagementbeauftragter Klimaschutz-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GEIG – Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18. März 2021
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 geändert: Es senkt die Stellplatz-Schwellenwerte für Lade- und Leitungsinfrastruktur bei Neubau und größerer Renovierung (Wohngebäude ab mehr als drei, Nichtwohngebäude…
Energie-Anschluss-Koordinator Energiemanagementbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
BFSGV – Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022
Mit der Änderung der BFSGV werden zwei technische Barrierefreiheitsvorgaben verschärft: Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten-, Zahlungs- oder Geldautomaten) dürfen Barrierefreiheitsfunktionen künftig nicht mehr hinter einem gesonderten Aktivierungsschritt verbergen, sondern müssen sie…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) 2024/1781 – Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 legt die Betriebsregeln für das digitale Produktpassregister fest: Wirtschaftsteilnehmer und Akteure der Wertschöpfungskette müssen sich mittels qualifizierter elektronischer Siegel bzw. Attributsbescheinigungen als „überprüft" identifizieren (Gültigkeit maximal…
Energiemanagementbeauftragter Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
KRITISDachG – Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen vom 11. März 2026
Das KRITIS-Dachgesetz wird geändert (grundsätzlich in Kraft ab 29. Juli 2026): Der Anlagenbegriff wird auf Software und IT-Dienste erweitert, die unmittelbar der Steuerung, Überwachung oder Unterstützung physischer Prozesse kritischer Dienstleistungen…
Führungsebene – Management-Überblick KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle

Bringen Sie Struktur, 
Verantwortung und 
Sicherheit in Ihre Compliance.

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Check, in dem wir Ihre Situation analysieren und Ihnen zeigen, wie Sie Audits bestehen, Haftung reduzieren und Ihr Unternehmen nachhaltig weiterentwickeln.

Weitere Beiträge