Die Europäische Union hat mit der neuen Verordnung (EU) 2024/3190 ein umfassendes Verbot der Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen. Diese Regelung tritt am 20. Januar 2025 in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die Lebensmittelverpackungen, Produktionsanlagen und andere Materialien herstellen oder nutzen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Verordnung ersetzt die bisherige Regelung (EU) 2018/213 und führt neue Anforderungen und Übergangsfristen ein.

Wen betrifft das Verbot?

Die neue Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände herstellen, importieren oder vertreiben. Dazu zählen insbesondere Hersteller von:

  • Verpackungen für Lebensmittel (z. B. Kunststoffbehälter, Konservendosen, Deckel von Gläsern)
  • Klebstoffen, Gummis, Druckfarben, Lacken und Beschichtungen für Lebensmittelverpackungen
  • Industrieanlagen für die Lebensmittelverarbeitung, wie Tanks und Rohrleitungen

Auch Lebensmittelhersteller, die solche Verpackungen oder Produktionsanlagen nutzen, müssen die neuen Anforderungen beachten.

Die Kernpunkte der Verordnung (EU) 2024/3190

Verbot der Verwendung von BPA

BPA darf weder zur Herstellung noch zur Verarbeitung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen verwendet werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Klebstoffe
  • Gummi
  • Ionenaustauscherharze
  • Kunststoffe
  • Druckfarben
  • Silikone
  • Lacke und Beschichtungen

Ausnahmen sind nur für bestimmte Anwendungen erlaubt, die in Anhang II der Verordnung festgelegt sind.

Verbot weiterer gefährlicher Bisphenole

Lebensmittelkontaktmaterialien, die mit anderen Bisphenolen oder Bisphenolderivaten hergestellt wurden, dürfen keine BPA-Rückstände enthalten.

Auch die Verwendung anderer gefährlicher Bisphenole oder Bisphenolderivate ist untersagt. Ausnahmen sind nur nach einer individuellen Zulassung durch die EU-Kommission möglich.

Strengere Anforderungen an Konformitätserklärungen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen. Alle betroffenen Lebensmittelkontaktmaterialien müssen auf allen Vermarktungsstufen (außer Einzelhandel) eine schriftliche Konformitätserklärung enthalten.

Meldepflichten für Alternativstoffe

Größere Unternehmen müssen regelmäßig über Alternativstoffe für BPA berichten. Kleinere Unternehmen sind davon ausgenommen.

Übergangsfristen für betroffene Produkte

  • Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände: Bis zum 20. Juli 2026 dürfen Produkte, die den bisherigen Vorschriften entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden.
  • Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände: Bis zum 20. Januar 2028 dürfen Produkte für industrielle Lebensmittelherstellung weiterhin verwendet werden.
  • Verpackte Lebensmittel: Bereits befüllte Verpackungen dürfen bis zur vollständigen Bestandsnutzung verkauft werden.

Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen

Die neue Verordnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

Materialprüfung und Umstellung: Überprüfen Sie Ihre Produkte auf BPA und andere gefährliche Bisphenole und stellen Sie auf sichere Alternativen um.

Konformitätserklärung aktualisieren: Dokumentieren Sie die Einhaltung der neuen Vorschriften in den erforderlichen Konformitätserklärungen.

Überwachung von Zulassungen: Falls gefährliche Bisphenole weiterhin in Spezialanwendungen genutzt werden, muss eine Zulassung bei der EU-Kommission beantragt werden.

Nutzung der Übergangsfristen: Nutzen Sie die erlaubten Übergangsfristen für bestehende Bestände und planen Sie eine schrittweise Umstellung.

Meldung von Alternativstoffen: Falls Ihr Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet ist, bereiten Sie sich auf die regelmäßige Meldung von Alternativen zu BPA vor.

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