Risikobasierung im Rechtskataster: Wie weit darf man gehen?

Grafik zum Thema „Risikobasierung im Rechtskataster“ mit Aktenordnern, Richterhammer und visueller Darstellung von Compliance- und Haftungsrisiken. Fokus auf Priorisierung statt Ausschluss gesetzlicher Pflichten.
Vor Kurzem erreichte uns eine interessante Kundenfrage: „Können wir im Rechtskataster nicht einfach nur die strafrechtlich relevanten Pflichten bearbeiten?“ Der Gedanke dahinter ist absolut nachvollziehbar. Schließlich möchten Unternehmen ihre Zeit und Ressourcen möglichst effizient einsetzen und sich zuerst um die Themen kümmern, bei denen die größten Risiken drohen. Trotzdem zeigt sich bei genauerem Hinsehen schnell: Ganz so einfach ist es in der Praxis leider nicht.  

Gibt es überhaupt „unwichtige“ gesetzliche Pflichten?

Die erste Frage lautet eigentlich: Gibt es gesetzliche Pflichten, die gar nicht relevant sind? Das wird eher selten der Fall sein. Gesetze und Verordnungen existieren schließlich nicht ohne Grund. Hinter den Anforderungen stehen meist Themen wie:
  • Arbeitsschutz
  • Umwelt
  • Produktsicherheit
  • Datenschutz
  • oder organisatorische Sorgfaltspflichten.
Natürlich gibt es Unterschiede bei den möglichen Konsequenzen. Manche Verstöße können strafrechtliche Folgen haben, andere „nur“ Bußgelder, behördliche Auflagen oder Haftungsrisiken nach sich ziehen. Aber auch diese Auswirkungen können für Unternehmen schnell unangenehm und teuer werden. Deshalb ist die Einteilung in
  • „relevant“
  • und „nicht relevant“
oft schwieriger, als sie auf den ersten Blick wirkt.  

Wer trifft eigentlich diese Entscheidung?

Die nächste spannende Frage ist: Wer bewertet überhaupt, welche Pflichten strafrechtlich relevant sind? Denn genau diese Vorentscheidung ist bereits mit erheblichem Aufwand verbunden. Dafür braucht es:
  • juristische Bewertung,
  • Verständnis der betrieblichen Prozesse,
  • Fachwissen zu den jeweiligen Rechtsgebieten,
  • und eine Einschätzung möglicher Konsequenzen.
Und genau hier liegt der interessante Punkt: Bis man sauber bewertet hat, ob eine Pflicht relevant ist oder nicht, hat man sich häufig bereits intensiv mit ihr beschäftigt. Ein großer Teil der eigentlichen Bearbeitung ist damit praktisch schon passiert. Hinzu kommt: Rechtliche Bewertungen sind nicht statisch. Gesetze ändern sich, Behörden legen Anforderungen anders aus und auch Gerichtsentscheidungen entwickeln sich weiter. Eine Pflicht, die heute als weniger kritisch erscheint, kann morgen deutlich relevanter sein.  

Risikobasierter Ansatz? Absolut sinnvoll.

Trotzdem steckt hinter der ursprünglichen Idee ein sinnvoller Gedanke: der risikobasierte Ansatz. Natürlich ist es sinnvoll, Pflichten zu priorisieren. Nicht jedes Thema muss mit derselben Intensität oder Geschwindigkeit bearbeitet werden. Zum Beispiel können Unternehmen zuerst dort ansetzen, wo:
  • hohe Haftungsrisiken bestehen,
  • strafrechtliche Konsequenzen drohen,
  • sensible Prozesse betroffen sind,
  • oder große Auswirkungen auf Umwelt, Sicherheit oder Compliance entstehen können.
Das hilft dabei, Ressourcen gezielt einzusetzen und die wichtigsten Themen zuerst anzugehen.  

Aber: Priorisierung ist nicht gleich Ausschluss

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied. Die Risikobewertung sollte dabei helfen, Prioritäten zu setzen. Sie sollte aber nicht darüber entscheiden, ob eine Pflicht überhaupt betrachtet wird. Denn auch vermeintlich „weniger kritische“ Anforderungen können später relevant werden oder unerwartete Folgen haben. Ein vollständiges Rechtskataster sorgt deshalb zunächst einmal für Transparenz. Die Risikobetrachtung hilft anschließend dabei, die richtigen Schwerpunkte in der Bearbeitung zu setzen.  

Worauf es ankommt

Der Wunsch, sich im Rechtskataster auf strafrechtlich relevante Pflichten zu konzentrieren, ist verständlich. In der Praxis ist die reine Beschränkung darauf allerdings schwierig und oft auch riskant. Ein risikobasierter Ansatz ist definitiv sinnvoll. Aber eher als Werkzeug zur Priorisierung und nicht als Filter, um bestimmte Pflichten komplett auszublenden.

Kurz gesagt:

Man kann Risiken nur bewerten, wenn man die Pflichten überhaupt kennt.

Mehr zum Thema: Wie Sie ein Rechtskataster für Unternehmen aufbauen.

Inhaltsverzeichnis

HSE-Rechtsänderungen im Blick behalten

Monatlich, nur die für Ihre Rolle relevanten Neuerungen aus EU- und Bundesrecht.

Bitte geschäftliche Adresse verwenden (keine Freemailer).

Ihre Rolle(n) – Mehrfachauswahl
Beauftragte
Koordinatoren
Management

Double-Opt-in: Sie erhalten zunächst eine Bestätigungsmail.

HSE-Rechtsänderungen

Zeitleiste neuer verbindlicher Änderungen aus EU- und Bundesrecht. Filtern Sie nach Ihrer Rolle. Die konkreten To-dos gibt es im Newsletter.

10 Änderungen
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2026/1738 – Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2019/1020 und (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
Die neue EU-Altfahrzeugverordnung (Verordnung (EU) 2026/1738, in Kraft seit 13. August 2026, überwiegend gültig ab 1. September 2028) hebt die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG auf und bündelt erstmals Konstruktionsanforderungen an Neufahrzeuge…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Gefahrstoff-Koordinator Produktsicherheit-Koordinator Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) Nr. 649/2012 – Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1278 werden die Anhänge I und V der PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 um zahlreiche Pestizide und Industriechemikalien – darunter Chromate und Chromtrioxid, DEHP und DBP,…
Gefahrgutbeauftragter Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2024/3110 – Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1310 (in Kraft ab 17. September 2026) ergänzt die Europäische Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 und legt erstmals in drei Anhängen fest, welches Bewertungs- und Überprüfungssystem (1+, 1,…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV September 2026
DGUV Information 212-017 – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Ausgabe August 2026)
Die DGUV Information 212-017 „Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln" wurde neu gefasst und ersetzt die Ausgabe von Juni 2019: Sie passt die Kriterien für Feuchtarbeit an die aktuelle…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
VerpackDG – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen vom 13. Juli 2026
Das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) tritt am 12. August 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz, um die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, (EU) 2025/40) national durchzuführen: Es verpflichtet Hersteller weiterhin zu Registrierung,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GModG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden vom 8. August 2020
Das Gebäudeenergiegesetz wird umfassend novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt, mit gestaffeltem Inkrafttreten zum 29. Juli 2026, 1. Januar 2027, 2028 und 2030: Die 2023 eingeführten Heizungsvorgaben (u. a. 65-Prozent-EE-Pflicht,…
Energiemanagementbeauftragter Klimaschutz-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
GEIG – Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18. März 2021
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 geändert: Es senkt die Stellplatz-Schwellenwerte für Lade- und Leitungsinfrastruktur bei Neubau und größerer Renovierung (Wohngebäude ab mehr als drei, Nichtwohngebäude…
Energie-Anschluss-Koordinator Energiemanagementbeauftragter KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
BFSGV – Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022
Mit der Änderung der BFSGV werden zwei technische Barrierefreiheitsvorgaben verschärft: Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten-, Zahlungs- oder Geldautomaten) dürfen Barrierefreiheitsfunktionen künftig nicht mehr hinter einem gesonderten Aktivierungsschritt verbergen, sondern müssen sie…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) 2024/1781 – Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 legt die Betriebsregeln für das digitale Produktpassregister fest: Wirtschaftsteilnehmer und Akteure der Wertschöpfungskette müssen sich mittels qualifizierter elektronischer Siegel bzw. Attributsbescheinigungen als „überprüft" identifizieren (Gültigkeit maximal…
Energiemanagementbeauftragter Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
Bundesrecht August 2026
KRITISDachG – Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen vom 11. März 2026
Das KRITIS-Dachgesetz wird geändert (grundsätzlich in Kraft ab 29. Juli 2026): Der Anlagenbegriff wird auf Software und IT-Dienste erweitert, die unmittelbar der Steuerung, Überwachung oder Unterstützung physischer Prozesse kritischer Dienstleistungen…
Führungsebene – Management-Überblick KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle

Bringen Sie Struktur, 
Verantwortung und 
Sicherheit in Ihre Compliance.

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Check, in dem wir Ihre Situation analysieren und Ihnen zeigen, wie Sie Audits bestehen, Haftung reduzieren und Ihr Unternehmen nachhaltig weiterentwickeln.

Weitere Beiträge