Vor Kurzem erreichte uns eine interessante Kundenfrage:

„Können wir im Rechtskataster nicht einfach nur die strafrechtlich relevanten Pflichten bearbeiten?“

Der Gedanke dahinter ist absolut nachvollziehbar. Schließlich möchten Unternehmen ihre Zeit und Ressourcen möglichst effizient einsetzen und sich zuerst um die Themen kümmern, bei denen die größten Risiken drohen.

Trotzdem zeigt sich bei genauerem Hinsehen schnell: Ganz so einfach ist es in der Praxis leider nicht.

 

Gibt es überhaupt „unwichtige“ gesetzliche Pflichten?

Die erste Frage lautet eigentlich:

Gibt es gesetzliche Pflichten, die gar nicht relevant sind?

Das wird eher selten der Fall sein. Gesetze und Verordnungen existieren schließlich nicht ohne Grund. Hinter den Anforderungen stehen meist Themen wie:

  • Arbeitsschutz
  • Umwelt
  • Produktsicherheit
  • Datenschutz
  • oder organisatorische Sorgfaltspflichten.

Natürlich gibt es Unterschiede bei den möglichen Konsequenzen. Manche Verstöße können strafrechtliche Folgen haben, andere „nur“ Bußgelder, behördliche Auflagen oder Haftungsrisiken nach sich ziehen. Aber auch diese Auswirkungen können für Unternehmen schnell unangenehm und teuer werden.

Deshalb ist die Einteilung in

  • „relevant“
  • und „nicht relevant“

oft schwieriger, als sie auf den ersten Blick wirkt.

 

Wer trifft eigentlich diese Entscheidung?

Die nächste spannende Frage ist:

Wer bewertet überhaupt, welche Pflichten strafrechtlich relevant sind?

Denn genau diese Vorentscheidung ist bereits mit erheblichem Aufwand verbunden. Dafür braucht es:

  • juristische Bewertung,
  • Verständnis der betrieblichen Prozesse,
  • Fachwissen zu den jeweiligen Rechtsgebieten,
  • und eine Einschätzung möglicher Konsequenzen.

Und genau hier liegt der interessante Punkt:

Bis man sauber bewertet hat, ob eine Pflicht relevant ist oder nicht, hat man sich häufig bereits intensiv mit ihr beschäftigt.

Ein großer Teil der eigentlichen Bearbeitung ist damit praktisch schon passiert.

Hinzu kommt: Rechtliche Bewertungen sind nicht statisch. Gesetze ändern sich, Behörden legen Anforderungen anders aus und auch Gerichtsentscheidungen entwickeln sich weiter. Eine Pflicht, die heute als weniger kritisch erscheint, kann morgen deutlich relevanter sein.

 

Risikobasierter Ansatz? Absolut sinnvoll.

Trotzdem steckt hinter der ursprünglichen Idee ein sinnvoller Gedanke: der risikobasierte Ansatz.

Natürlich ist es sinnvoll, Pflichten zu priorisieren. Nicht jedes Thema muss mit derselben Intensität oder Geschwindigkeit bearbeitet werden.

Zum Beispiel können Unternehmen zuerst dort ansetzen, wo:

  • hohe Haftungsrisiken bestehen,
  • strafrechtliche Konsequenzen drohen,
  • sensible Prozesse betroffen sind,
  • oder große Auswirkungen auf Umwelt, Sicherheit oder Compliance entstehen können.

Das hilft dabei, Ressourcen gezielt einzusetzen und die wichtigsten Themen zuerst anzugehen.

 

Aber: Priorisierung ist nicht gleich Ausschluss

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied.

Die Risikobewertung sollte dabei helfen, Prioritäten zu setzen.

Sie sollte aber nicht darüber entscheiden, ob eine Pflicht überhaupt betrachtet wird.

Denn auch vermeintlich „weniger kritische“ Anforderungen können später relevant werden oder unerwartete Folgen haben. Ein vollständiges Rechtskataster sorgt deshalb zunächst einmal für Transparenz. Die Risikobetrachtung hilft anschließend dabei, die richtigen Schwerpunkte in der Bearbeitung zu setzen.

 

Worauf es ankommt

Der Wunsch, sich im Rechtskataster auf strafrechtlich relevante Pflichten zu konzentrieren, ist verständlich. In der Praxis ist die reine Beschränkung darauf allerdings schwierig und oft auch riskant.

Ein risikobasierter Ansatz ist definitiv sinnvoll. Aber eher als Werkzeug zur Priorisierung und nicht als Filter, um bestimmte Pflichten komplett auszublenden.

Kurz gesagt:

Man kann Risiken nur bewerten, wenn man die Pflichten überhaupt kennt.