Im Rahmen unserer Projekte – sei es beim Aufbau von Rechtskatastern, im Rahmen von Einweisungen, Sprechstunden oder im täglichen Austausch mit unseren Kunden – stoßen wir immer wieder auf ein Phänomen, das sich wie ein roter Faden durchzieht: eine gewisse Unsichtbarkeit von Rechtspflichten. Diese Unsichtbarkeit bringt oft eine spürbare Abwehrhaltung mit sich.

Aussagen wie
„Warum habe ich diese Pflicht zugeordnet bekommen?“,
„Dafür bin ich nicht verantwortlich.“ oder
„Das ist nicht meine Aufgabe.“
sind keine Seltenheit.

Doch ist das wirklich so?

Verantwortung beginnt mit der Position

Viele Pflichten ergeben sich nicht erst durch eine explizite Übertragung, sondern bereits durch die Position, die eine Person im Unternehmen innehat. Führungskräfte tragen allein durch ihre Stellung im Betrieb Verantwortung – insbesondere im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die DGUV Regel 100-001 (Juni 2025) konkretisiert dies in Abschnitt 2.12:

„Führungskräfte übernehmen bereits aufgrund ihrer Stellung im Betrieb und im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Eine gesonderte Übertragung der mit der Stellung ohnehin verbundenen Pflichten ist daher nicht erforderlich, kann aber zur Klarstellung der Aufgaben und Pflichten beitragen.“

Diese Regelung verweist unter anderem auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere auf § 13, der genau regelt, wer neben dem Arbeitgeber verantwortlich ist – dazu zählen Vertreter, Organträger, beauftragte Führungskräfte sowie sonstige verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben.

Pflichten wie Gefährdungsbeurteilungen, Erste Hilfe, arbeitsmedizinische Vorsorge oder Unterweisungen sind keine abstrakten Anforderungen, sondern gesetzlich verankerte Aufgaben – mitunter direkt verbunden mit der Führungsrolle.

Warum herrscht dennoch Unsicherheit?

Unsere Erfahrung zeigt: Die mit der Funktion verbundenen Pflichten sind vielen Führungskräften nicht in vollem Umfang bewusst. Woran liegt das?

Die Gründe können vielfältig sein:

  • Fehlende Kommunikation im Unternehmen
  • Keine klare Abgrenzung von Zuständigkeiten
  • Unzureichende Information oder Einweisung
  • Unsicherheit im Umgang mit rechtlichen Anforderungen

Pflichtenübertragung als Instrument zur Klarheit

Ein wirkungsvolles Mittel zur Klarstellung kann die schriftliche Pflichtenübertragung sein. Diese schafft Transparenz, strukturiert Verantwortlichkeiten und dokumentiert, wer für welche Aufgaben zuständig ist.

Die DGUV nennt hierfür klare Anforderungen:

  • Schriftform ist erforderlich
  • Vereinbarkeit mit dem Arbeitsvertrag muss gegeben sein
  • Pflichten müssen klar, genau und vollständig beschrieben sein
  • Die beauftragte Person muss über die nötigen Befugnisse und Ressourcen verfügen
  • Schnittstellen, Zuständigkeitsbereiche und die Reichweite der Aufgaben müssen festgelegt sein
  • Es muss Raum für Fortbildung und Aktualisierung des Fachwissens bestehen

Unser Beitrag als eco COMPLIANCE

Wir „erfinden“ keine neuen Rechtspflichten – wir machen vorhandene Pflichten sichtbar. Durch unser Rechtskataster ermöglichen wir es Ihnen, als Führungskraft den Überblick über Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu behalten und zu dokumentieren, dass Sie ihnen in vollem Umfang nachkommen.Nutzen Sie die Chance, Verantwortung bewusst zu gestalten – für sich, Ihr Team und die Sicherheit im Unternehmen.