Nachhaltigkeit neu definiert: Die Europäische Lieferkettenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf globale Lieferketten
Vom 31.10.2024
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie, auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stellt europäische Unternehmen vor neue Herausforderungen. Diese weitreichende EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie fordert von Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer gesamten Lieferketten zu erfüllen. Mit der Einführung dieser Richtlinie müssen sich Firmen nicht nur mit strengeren Compliance-Anforderungen auseinandersetzen, sondern auch aktiv Strategien zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels entwickeln. Dieser Blogartikel beleuchtet die Schlüsselaspekte der Lieferkettenrichtlinie, bietet Einblick in die notwendigen Schritte zur Umsetzung. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der nachhaltigen Unternehmensverantwortung und entdecken Sie, was die Lieferkettenrichtlinie für Ihr Unternehmen bedeutet
Worum geht es genau? Was Sie über die EU-Lieferkettenrichtlinie wissen müssen.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist eine Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken in großen Unternehmen und deren globalen Lieferketten zu fördern. Als Reaktion auf wachsende Bedenken hinsichtlich Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen schreibt die Lieferkettenrichtlinie vor, dass Unternehmen ihre Due-Diligence-Prozesse stärken, um Risiken und Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt und die Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern.
Unternehmen sind verpflichtet, transparente und wirksame Strategien zu entwickeln, die nicht nur ihre direkten Operationen, sondern auch ihre gesamten Lieferketten umfassen. Dies schließt die Pflicht ein, regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen, präventive Maßnahmen gegen potenzielle Schädigungen zu ergreifen und Schadensfälle, sollte es doch zu ihnen kommen, entsprechend zu adressieren.
Die Richtlinie zielt darauf ab, eine einheitliche Vorgehensweise für nachhaltiges Wirtschaften in der EU zu etablieren und die Verantwortlichkeit von Unternehmen zu erhöhen. Durch die Einführung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie werden Unternehmen nicht nur dazu angehalten, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu überprüfen, sondern auch dazu, langfristig nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Lieferkettenrichtlinie: Was bedeutet das Zusammenspiel für deutsche Unternehmen?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stellen zwei prägende Rechtsrahmen dar, die deutsche Unternehmen in ihren globalen Lieferketten beachten müssen. Beide Regelwerke zielen darauf ab, Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu stärken, allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Anforderungen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit 2021 in Kraft ist, verpflichtet große Unternehmen, ihre Lieferketten zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen stattfinden. Es fordert von Unternehmen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und bei Verstößen Abhilfe zu schaffen. Das Gesetz konzentriert sich primär auf direkte Zulieferer, bietet jedoch auch Mechanismen zur Überprüfung weiter entfernter Lieferanten.
Die Lieferkettenrichtlinie, eine Initiative auf EU-Ebene, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, geht noch einen Schritt weiter. Sie erweitert die Sorgfaltspflichten über die direkten Zulieferer hinaus und schließt alle Unternehmensbeziehungen entlang der Lieferkette ein. Zusätzlich zur Überprüfung von Menschenrechts- und Umweltstandards verlangt die Lieferkettenrichtlinie auch die Berücksichtigung von Governance-Aspekten, wie etwa Korruptionsbekämpfung.
Für deutsche Unternehmen bedeutet das Zusammenspiel dieser Gesetze eine erhöhte Komplexität in der Compliance. Sie müssen nicht nur bestehende Prozesse nach dem LkSG anpassen, sondern sich auch auf die erweiterten Anforderungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Dies erfordert robuste interne Systeme zur Überwachung, Berichterstattung und zur Durchführung von Risikoanalysen.
Langfristig kann dieses Zusammenspiel jedoch auch Vorteile bieten. Unternehmen, die frühzeitig umfassende Due-Diligence-Praktiken implementieren, könnten sich Wettbewerbsvorteile sichern und ihr Risiko minimieren. Zudem kann die Einhaltung beider Regelwerke das Unternehmensimage verbessern und das Vertrauen von Investoren und Konsumenten stärken. Die Herausforderung für Unternehmen wird sein, effektive und effiziente Systeme zu entwickeln, die beiden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
Der Countdown läuft: Wie schnell müssen europäische Richtlinien wie die Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht überführt werden?
Die Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht ist ein kritischer Prozess, der klare Fristen setzt, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die neuen Regelungen einhalten. Für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch Europäische Lieferkettenrichtlinie, ist dieser Prozess besonders bedeutsam, da er umfassende Änderungen in den Geschäftspraktiken großer Unternehmen verlangt.
Nach der Verabschiedung der Lieferkettenrichtlinie am 5. Juli 2024 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sprich bis zum 26. Juli 2026, um die Vorschriften in ihr nationales Recht zu überführen. Dies bedeutet für Deutschland, dass die Bundesregierung innerhalb dieses Zeitfensters entsprechende Gesetze und Regelungen erlassen muss, um die Anforderungen der Lieferkettenrichtlinie zu erfüllen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die betroffenen Unternehmen sich aktiv auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten müssen, oft schon bevor die endgültigen nationalen Gesetze verabschiedet sind. Die Vorbereitung auf die EU-Lieferkettenrichtlinie kann die Überprüfung und Anpassung interner Compliance-Strukturen, die Schulung von Mitarbeitern und die Einrichtung von Überwachungs- und Berichtssystemen umfassen.
Für deutsche Unternehmen bedeutet das, dass die Zeit drängt. Sobald die Europäische Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, müssen alle relevanten Unternehmen die neuen Anforderungen vollständig erfüllen. Daher ist es ratsam, dass sich Unternehmen frühzeitig mit den Details der Direktive auseinandersetzen und proaktive Maßnahmen ergreifen.
Verschärfte Sorgfaltspflichten und ihre Auswirkungen auf mehr Unternehmen: Was heißt das für Unternehmen?
Die jüngsten Erweiterungen der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) umfassen nun auch strikte Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechten, die sich direkt auf das Verbot von Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie das Verbot der Beeinträchtigung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beziehen. Diese Ergänzungen sind besonders bedeutend, da sie die Reichweite der Verantwortung von Unternehmen erheblich ausdehnen. Hier sind die spezifischen Änderungen und deren Bedeutung für die betroffenen Unternehmen:
- Verbot von Folter: Unternehmen müssen sicherstellen, dass in keiner Phase ihrer Betriebs- und Lieferkettentätigkeiten Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe angewendet werden. Dies erfordert eine sorgfältige Überprüfung der Arbeitsbedingungen sowie der Geschäftspraktiken ihrer Partner und Zulieferer.
- Recht auf Freiheit und Sicherheit: Die Lieferkettenrichtlinie verlangt von Unternehmen, dass sie Maßnahmen ergreifen, um das Recht aller beteiligten Personen auf Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Dies beinhaltet den Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung sowie die Sicherstellung sicherer Arbeitsumgebungen.
- Verbot der Beeinträchtigung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Unternehmen müssen auch die geistige und religiöse Freiheit ihrer Mitarbeiter und aller Personen in ihrer Lieferkette respektieren. Dies umfasst eine Unternehmenskultur, die Vielfalt und Toleranz fördert und jegliche Form von Diskriminierung oder Zwang in diesen Bereichen ausschließt.
Diese erweiterten Anforderungen verdeutlichen das Engagement der EU, Unternehmen nicht nur als wirtschaftliche Akteure, sondern auch als wichtige Teilnehmer an der globalen Bemühung zur Förderung und Schutz der Menschenrechte zu betrachten. Unternehmen müssen nun interne Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen implementieren, um diese Standards zu erfüllen und transparent darüber zu berichten. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und die Rechtskonformität zu sichern.
Welche Unternehmen sind von der Europäischen Lieferkettenrichtlinie betroffen?
Drei Jahre nach Inkrafttreten (ab 2027):
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem weltweiten bzw. für Nicht-EU Unternehmen in der EU generierten Umsatz von mehr als 1.5 Mrd. EUR.
Vier Jahre nach Inkrafttreten (ab 2028):
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und einem weltweiten bzw. für Nicht-EU Unternehmen in der EU generierten Umsatz von mehr als 900 Mio. EUR.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten (ab 2029):
- EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem weltweiten bzw. für Nicht-EU Unternehmen in der EU generierten Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR.
- In der EU-ansässige Franchiseunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro, wenn mindestens 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren erzielt wurden.
- Bei außereuropäischen Franchiseunternehmen beziehen sich die Schwellenwerte auf den in der EU generierten Umsatz.
Warum sind indirekt alle Unternehmen betroffen?
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) betrifft nicht nur direkt die großen Unternehmen und solche in Hochrisikosektoren, sondern hat auch indirekte Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen, die in deren Lieferketten involviert sind. Hier sind einige Gründe, warum indirekt sämtliche Unternehmen von der Lieferkettenrichtlinie betroffen sind:
Erweiterter Geltungsbereich der Lieferkettenverantwortung
Große Unternehmen sind verpflichtet, ihre gesamten Lieferketten zu überwachen und sicherzustellen, dass ihre Lieferanten und Unterlieferanten ebenfalls den Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie entsprechen. Dies bedeutet, dass auch kleinere Unternehmen, die als Zulieferer für größere Firmen tätig sind, die Standards erfüllen müssen, um Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten.
Druck durch Compliance-Anforderungen
Große Unternehmen werden wahrscheinlich strengere Anforderungen an ihre Lieferanten stellen, um die eigenen Verpflichtungen der Lieferkettenrichtlinie zu erfüllen. Dies kann dazu führen, dass auch kleinere Unternehmen ihre Praktiken anpassen müssen, was Themen wie Menschenrechte, Umweltschutz und Corporate Governance betrifft.
Diese Gründe verdeutlichen, wie die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) direkt und indirekt Einfluss auf das gesamte Wirtschaftssystem hat und warum es für alle Unternehmen wichtig ist, sich mit den Anforderungen und Implikationen dieser Richtlinie auseinanderzusetzen.
Aktivitätskette vs. Lieferkette: Verstehen Sie den Unterschied und seine Bedeutung
In der Diskussion um Nachhaltigkeit und Compliance ist es wichtig, die Unterschiede zwischen „Aktivitätskette“ und „Lieferkette“ zu verstehen. Während beide Konzepte in der Unternehmensführung eine Rolle spielen, beziehen sie sich auf verschiedene Aspekte der Geschäftstätigkeit.
Was ist unter einer Lieferkette zu verstehen?
Die Lieferkett, eine Festlegung im deutschen Lieferkettengesetz, umfasst laut Definition alle Schritte, die notwendig sind, um ein Produkt von der Rohstoffgewinnung bis zum Endverbraucher zu bringen. Sie schließt die Auswahl der Lieferanten, die Herstellung, den Transport, die Lagerung und den Verkauf ein. Im Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes werden Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards entlang dieser Kette zu gewährleisten.
Was ist unter einer Aktivitätskette zu verstehen?
Im Gegensatz dazu beschreibt die Aktivitätskette, eine Festlegung in der Europäischen Lieferkettenrichtlinie, alle Aktivitäten eines Unternehmens die direkt oder indirekt Einfluss auf die Geschäftsprozesse haben. Die Aktivitätskette beinhaltet dabei die Prozesse der vorgelagerten sowie bestimmte Abschnitte der nachgelagerten Wertschöpfungskette. In der nachgelagerten Kette werden Transport, Lagerung und Vertrieb nur dann einbezogen, wenn direkte Geschäftsbeziehungen vorliegen. Die Entsorgung von Produkten ist hingegen komplett von Überprüfungen ausgeschlossen.
Durch das Verständnis dieser beiden Konzepte können Unternehmen umfassendere Strategien zur Risikominderung und zur Förderung von Nachhaltigkeit entwickeln.
Was beinhaltet der Climate Transition Plan und wie wirkt er sich auf Unternehmen aus?
Ein zentraler Bestandteil der neuen Europäischen Lieferkettenrichtlinie ist zudem die Einführung einer Pflicht für Unternehmen, einen sogenannten Übergangsplan (Climate Transition Plan) zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln und umzusetzen. Diese Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, die von der Richtlinie erfasst sind, einschließlich jener im Finanzsektor. Der Übergangsplan soll sicherstellen, dass die Unternehmen aktiv daran arbeiten, ihr Geschäftsmodell und ihre Strategien so anzupassen, dass sie den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen und zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 1,5 °C beitragen.
Der Plan muss regelmäßig, mindestens alle zwölf Monate, aktualisiert werden. Dabei sind die Fortschritte zu dokumentieren und neue Maßnahmen festzulegen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Unternehmen, die bereits einen entsprechenden Plan im Rahmen anderer EU-Richtlinien vorgelegt haben, müssen keinen zusätzlichen Übergangsplan nach dieser Lieferkettenrichtlinie erstellen. Ebenso gilt, dass Unternehmen, die in den Klimaplan des Mutterunternehmens integriert sind, die Anforderungen der Richtlinie bereits erfüllen. Diese Regelungen zielen darauf ab, eine kohärente und effektive Antwort auf die klimatischen Herausforderungen zu fördern und die unternehmerischen Bemühungen zur Erreichung der Klimaneutralität zu unterstützen.
Was gibt es noch für Besonderheiten bei den Sorgfaltspflichten?
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie bringt wesentliche Neuerungen mit sich, die über die Bestimmungen des deutschen Lieferkettengesetzes hinausgehen. Eine bemerkenswerte Änderung ist die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung für Schadenersatz bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten – eine Regelung, die bisher im deutschen Lieferkettengesetz fehlte.
Einbeziehung von Interessenträgern
Eine weitere Besonderheit der Richtlinie ist die geforderte sinnvolle Einbeziehung von Interessenträgern. Unternehmen sind nun verpflichtet, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um einen breiten Kreis von Stakeholdern – darunter nationale Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie zivilgesellschaftliche Gruppen mit Umweltschutzzielen – in ihre Prozesse einzubeziehen. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen frühzeitig auf mögliche oder tatsächliche negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten hingewiesen werden. Hierfür müssen Unternehmen Beschwerdeverfahren und Meldemechanismen etablieren.
Zudem sind die Unternehmen zu regelmäßiger Überwachung ihrer eigenen Aktivitäten sowie jener ihrer Tochterunternehmen und Geschäftspartner verpflichtet. Diese Überprüfungen müssen unverzüglich nach jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle zwölf Monate, erfolgen, um Strategien und Maßnahmen entsprechend anzupassen.
Hinsichtlich der Kommunikation über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind Unternehmen, die nicht nach der Bilanz-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, dazu angehalten, jährlich eine Erklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen. Der Inhalt dieser Erklärung wird durch einen von der Kommission erlassenen delegierten Rechtsakt näher bestimmt und muss zusätzlich über den European Single Access Point (ESAP) zugänglich gemacht werden.
Die Konzernklausel
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Konzernklausel, die es der Muttergesellschaft ermöglicht, die Sorgfaltspflichten im Namen ihrer Tochtergesellschaften zu erfüllen, sofern dies eine wirksame Einhaltung der Richtlinie garantiert. Diese Klausel trägt zur Vereinfachung der Compliance-Bemühungen innerhalb von Konzernen bei.
Wie unterstützt die EU die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Sorgfaltspflichten?
Um Unternehmen bei der praktischen Anwendung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen und den Behörden bei der Durchsetzung dieser Pflichten zu helfen, wird die Europäische Kommission spezifische Leitlinien herausgeben. Diese Leitlinien sollen in zwei Phasen veröffentlicht werden: der erste Teil bis zum 26. Januar 2027 und der zweite Teil bis zum 26. Juli 2027. Zusätzlich wird die Kommission Leitlinien für Mustervertragsklauseln entwickeln, die für vertragliche Zusicherungen eines direkten Geschäftspartners verwendet werden können.
Bereitstellung von Musterverträgen
Diese Mustervertragsklauseln sind besonders wichtig, da sie Unternehmen dabei helfen sollen, ihre rechtlichen Beziehungen so zu gestalten, dass Sorgfaltspflichten klar definiert und durchsetzbar sind. Die Klauseln dienen als Vorlage, um sicherzustellen, dass Verträge mit direkten Geschäftspartnern die Anforderungen der Lieferkettenrichtlinie widerspiegeln und somit die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards unterstützen.
Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, spezielle Websites, Plattformen oder Portale einzurichten, die Unternehmen, deren Geschäftspartner und weitere Interessenträger informieren und unterstützen. Unternehmen wird empfohlen, sich an Industrie- und Multi-Stakeholder-Initiativen zu beteiligen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu fördern. Sie können auch Überprüfungen durch unabhängige Dritte in Anspruch nehmen, um ihre Compliance zu stärken.
Das zentrale Helpdesk
Zur weiteren Unterstützung plant die Kommission die Einrichtung eines zentralen Helpdesks, der als Anlaufstelle für Unternehmen dienen soll, die Unterstützung bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten benötigen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb internationaler Lieferketten zu erhöhen.
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