Nachhaltige Software

Nachhaltiger Weg zur moderner Software

Der Softwaremarkt verändert sich schneller denn je. Technologien, Nutzererwartungen und Geschäftsmodelle verschieben sich in kurzen Zyklen. Für Softwareanbieter bedeutet das: Wer bestehen will, muss nicht nur verbessern, sondern auch bereit sein, sich konsequent neu zu erfinden. Dass dies gelingen kann, zeigen einige Unternehmen eindrucksvoll. Andere wiederum, einst bedeutend, sind heute kaum noch relevant – weil sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben.

Zunehmende technische Altlasten

Viele Softwareprodukte basieren auf Systemen, die vor Jahren entstanden sind. Funktionen wurden ergänzt, Module angestückelt, Datenmodelle nie grundlegend modernisiert. Die Folge ist eine wachsende Komplexität, die Innovationen ausbremst. Neue Features lassen sich nur schwer integrieren, Integrationen zu Partnerlösungen werden kompliziert.

Unternehmen, die diesen Punkt ignorieren, landen schnell in einem Zustand, in dem sie nur noch reparieren statt erneuern. Beispiele aus der Vergangenheit gibt es viele: Produkte wie Lotus Notes oder früher marktbeherrschende CRM-Lösungen wie ACT! konnten sich nicht aus ihren Altstrukturen befreien und verloren so nach und nach ihre Relevanz.

Der Druck schneller Releases

Nutzer sind heute an kontinuierliche Verbesserungen gewöhnt. Sie erwarten nicht mehr alle paar Jahre große Updates, sondern regelmäßige, sichtbare Fortschritte. Dies erfordert automatisierte Entwicklungs- und Testprozesse sowie eine moderne Architektur.

Unternehmen, die an alten Releasezyklen festhalten, werden im Markt als träge wahrgenommen. Blackberry zeigt, wie gefährlich das ist: Während Apple und Google ihre Systeme permanent weiterentwickelten, blieb Blackberry zu lange im gewohnten Rhythmus – mit absehbarem Ergebnis.

Qualität, Sicherheit und Compliance

Cybersecurity und Datenschutz ändern sich fortlaufend. Kunden erwarten, dass Software dafür vorbereitet ist. Sicherheit wird allerdings selten als Innovation wahrgenommen, obwohl sie enorme Entwicklungsressourcen bindet.

Unternehmen, die diese Aufgaben vernachlässigen, verlieren Vertrauen, bevor sie den Rückstand wieder aufholen können.

Wenn Mission und Vertriebslogik auseinanderlaufen

Softwareentwickler wissen, wie wichtig es ist, Kunden tatsächlich wirksam zu machen. Es wird Mühe investiert, um Prozesse zu vereinfachen, Funktionen sinnvoll zu gestalten und mit Support echte Ergebnisse beim Nutzer zu ermöglichen. Gleichzeitig arbeitet der Vertrieb oft stark provisionsgetrieben. Dort zählt vor allem der Abschluss, nicht die langfristige Wirksamkeit der Lösung. Diese Spannung führt dazu, dass Mission und Vision eines Unternehmens unklar bleiben. Während Teile der Organisation auf nachhaltigen Nutzen hinarbeiten, optimieren andere nur auf kurzfristige Umsätze.

In der Praxis zeigt sich dieser Widerspruch häufig schon im Kontakt mit Interessenten. Der Vertrieb erkennt schnell, ob jemand wirklich bereit ist, Verantwortung für eine erfolgreiche Einführung zu übernehmen. Liefert der Interessent Daten pünktlich und vollständig? Setzt er sich ernsthaft mit der Software auseinander? Oder erwartet er, dass die Lösung ohne eigenes Zutun wirksam funktioniert?
Wenn Letzteres der Fall ist, zeigt sich eine grundlegende Diskrepanz: Die Entwicklung arbeitet an einem Produkt, das Kunden befähigen soll, der Vertrieb aber verkauft oft an Zielgruppen, die diese Befähigung gar nicht annehmen wollen oder können.

Unternehmen, die diesen Widerspruch nicht auflösen, verlieren auf Dauer Orientierung: Kunden spüren die Inkonsistenz, Mitarbeitende ebenfalls. Erfolgreich sind diejenigen Anbieter, die sowohl Produktentwicklung als auch Vertrieb auf ein gemeinsames Ziel ausrichten – echte Wirksamkeit beim Nutzer.

Moderne Nutzererwartungen durch private Technologien

Menschen, die privat ein Smartphone nutzen, erwarten dieselbe intuitive Bedienung auch in ihrer Unternehmenssoftware. Einfache Navigation, klare Oberflächen, konsistente Logik und mobile Nutzung gelten inzwischen als Standard.

Softwareanbieter, die weiterhin komplexe Oberflächen aus den 2000er-Jahren einsetzen, gelten sofort als rückständig und verlieren Marktanteile. Das Schicksal mancher früher dominierender ERP-Anbieter zeigt, wie schwer es ist, verlorene Modernität wieder zurückzugewinnen.

Komplexität der Systemlandschaften

Unternehmen arbeiten nicht mehr isoliert in einzelnen Anwendungen. Systeme müssen Daten austauschen, Sensoren integrieren, Cloud-Dienste anbinden und gleichzeitig mobil funktionieren. Software, die hierfür nicht vorbereitet ist, wird zum Engpass.

Hersteller, die mit geschlossenen Systemen arbeiten, geraten unter Druck. Ein historisches Beispiel dafür ist der Absturz von Novell, dessen einst führende Netzwerksoftware der offenen Architektur etwa von Microsoft nicht standhalten konnte.

Innovationskultur als entscheidender Faktor

Manche Anbieter verwalten ihr Produkt nur noch, statt es weiterzuentwickeln. In einigen Unternehmen herrscht eine Kultur, in der Kritik abgefedert oder vermieden wird, wodurch Innovationen früh ersticken. Andere setzen auf Vertrieb und nutzen die bestehende Marktmacht, ohne technologisch nachzuziehen. Solche Strategien funktionieren nur begrenzte Zeit.

Erfolgreiche Anbieter schaffen dagegen eine Umgebung, in der Feedback erwünscht ist, Entscheidungen transparent getroffen werden und Partner sowie Kunden aktiv einbezogen werden.

Der Mut zur Neuerfindung

Die Unternehmen, die langfristig erfolgreich bleiben, erkennen den Moment, an dem es nicht mehr ausreicht, bestehende Funktionen zu optimieren. Sie sind bereit, ihr Produkt neu zu denken, Altlasten zu überwinden und technologisch von vorne zu beginnen – ohne dabei die bewährten Grundlagen zu verlieren. Beispiele wie der Wandel von Microsoft hin zu Cloud- und Plattformdiensten oder Apples Entwicklung vom Computeranbieter zu einem Ökosystem aus Hardware, Software und Services zeigen, wie wichtig dieser Mut ist.

Unternehmen, die diesen Schritt verpassen, verschwinden oft leise. Palm, einst Pionier der mobilen Geräte, ist ein bekanntes Beispiel dafür.

Blick nach vorn: Weiterentwicklung von mesh:a

Auch wir werden unsere App mesh:a ein Stück weit neu erfinden. Grundlage dafür ist der Schritt, den Ninox mit der Version 4.0 gerade selbst geht. Die modernisierte Plattform eröffnet neue Wege für intuitive Bedienung, klarere Strukturen und reibungslosere Abläufe. Wir haben bereits zahlreiche Ideen, wie wir diese Möglichkeiten und das Feedback unserer Kunden nutzen können, um die Anwendung für Nutzer spürbar leichter und intuitiver zu machen.

Auf diese Weiterentwicklung freuen wir uns – sie ist aus unserer Sicht ein gutes Beispiel dafür, wie technologische Neuerungen und echte Innovation (auch inhaltlicher Struktur) Hand in Hand gehen können.

Fazit:

Die größten Herausforderungen der Softwareentwicklung liegen längst nicht mehr nur im Code. Sie liegen in der Fähigkeit, Veränderungen anzunehmen, Kritik zuzulassen und Nutzern echte Modernität zu bieten. Anbieter, die sich hier konsequent weiterentwickeln, agieren nachhaltig.

Inhaltsverzeichnis

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10 Änderungen
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2026/1738 – Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2019/1020 und (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
Die neue EU-Altfahrzeugverordnung (Verordnung (EU) 2026/1738, in Kraft seit 13. August 2026, überwiegend gültig ab 1. September 2028) hebt die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG auf und bündelt erstmals Konstruktionsanforderungen an Neufahrzeuge…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Gefahrstoff-Koordinator Produktsicherheit-Koordinator Umwelt-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) Nr. 649/2012 – Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1278 werden die Anhänge I und V der PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 um zahlreiche Pestizide und Industriechemikalien – darunter Chromate und Chromtrioxid, DEHP und DBP,…
Gefahrgutbeauftragter Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
EU-Rechtsakt September 2026
Verordnung (EU) 2024/3110 – Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1310 (in Kraft ab 17. September 2026) ergänzt die Europäische Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 und legt erstmals in drei Anhängen fest, welches Bewertungs- und Überprüfungssystem (1+, 1,…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
Konkrete To-dos im Newsletter · Quelle
DGUV September 2026
DGUV Information 212-017 – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Ausgabe August 2026)
Die DGUV Information 212-017 „Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln" wurde neu gefasst und ersetzt die Ausgabe von Juni 2019: Sie passt die Kriterien für Feuchtarbeit an die aktuelle…
Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefahrstoff-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht August 2026
VerpackDG – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen vom 13. Juli 2026
Das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) tritt am 12. August 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz, um die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, (EU) 2025/40) national durchzuführen: Es verpflichtet Hersteller weiterhin zu Registrierung,…
Abfall-Koordinator/-beauftragter Führungsebene – Management-Überblick Koordinator Nachhaltigkeit / Sorgfaltspflichten Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht August 2026
GModG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden vom 8. August 2020
Das Gebäudeenergiegesetz wird umfassend novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt, mit gestaffeltem Inkrafttreten zum 29. Juli 2026, 1. Januar 2027, 2028 und 2030: Die 2023 eingeführten Heizungsvorgaben (u. a. 65-Prozent-EE-Pflicht,…
Energiemanagementbeauftragter Klimaschutz-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht August 2026
GEIG – Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18. März 2021
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 geändert: Es senkt die Stellplatz-Schwellenwerte für Lade- und Leitungsinfrastruktur bei Neubau und größerer Renovierung (Wohngebäude ab mehr als drei, Nichtwohngebäude…
Energie-Anschluss-Koordinator Energiemanagementbeauftragter KI-ergänzt
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Bundesrecht August 2026
BFSGV – Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022
Mit der Änderung der BFSGV werden zwei technische Barrierefreiheitsvorgaben verschärft: Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten-, Zahlungs- oder Geldautomaten) dürfen Barrierefreiheitsfunktionen künftig nicht mehr hinter einem gesonderten Aktivierungsschritt verbergen, sondern müssen sie…
Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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EU-Rechtsakt August 2026
Verordnung (EU) 2024/1781 – Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 legt die Betriebsregeln für das digitale Produktpassregister fest: Wirtschaftsteilnehmer und Akteure der Wertschöpfungskette müssen sich mittels qualifizierter elektronischer Siegel bzw. Attributsbescheinigungen als „überprüft" identifizieren (Gültigkeit maximal…
Energiemanagementbeauftragter Produktsicherheit-Koordinator KI-ergänzt
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Bundesrecht August 2026
KRITISDachG – Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen vom 11. März 2026
Das KRITIS-Dachgesetz wird geändert (grundsätzlich in Kraft ab 29. Juli 2026): Der Anlagenbegriff wird auf Software und IT-Dienste erweitert, die unmittelbar der Steuerung, Überwachung oder Unterstützung physischer Prozesse kritischer Dienstleistungen…
Führungsebene – Management-Überblick KI-ergänzt
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