
Ja, wir können Ihnen ein Rechtskataster anbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zuständigkeiten für das Rechtskataster und das damit verbundene Compliance Management nicht unbedingt beim Qualitätsmanagement liegen müssen. Obwohl die Norm ein Rechtskataster fordert, schreibt sie nicht vor, dass ein Qualitätsbeauftragter dies einführen und führen muss. Daher ist es entscheidend, im Betrieb zu klären, wer für das betriebliche Risikomanagement verantwortlich ist. Wir empfehlen Ihnen, zunächst die Zuständigkeiten in Bezug auf Personal und Ressourcen zu klären. Personen, die sich aktiv im Rechtsmanagement engagieren, sollten über eine entsprechende Qualifikation und/oder Affinität verfügen.
Da die eco COMPLIANCE Rechtskataster verschiedene Rollen, wie z. B. die der Betriebsbeauftragten, in die regelmäßige Rechtsbewertung und -umsetzung einbinden, beginnt die Vorschriften-Zuweisung (smart-fit) bereits bei der Arbeitsteilung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine stark auf das Qualitätswesen ausgerichtete Arbeit im Rechtskataster – etwa mit HSE-Fokus – schnell zu einer fachlichen und zeitlichen Überlastung führen kann. Hier spielt der Erfahrungshorizont der jeweiligen Stellenbesetzung eine Rolle.
Aus unserer Sicht sollte die Zuständigkeit für ein Rechtskataster in einem Arbeitskreis oder einer Abteilung liegen, in der bereits Erfahrungen im Bereich „Umsetzung von Gesetzen“ vorhanden sind. Überlegen Sie, wo in Ihrem Unternehmen beispielsweise der Kontakt mit Behörden, gesetzlich bestellten Beauftragten und Juristen stattfindet.