Da die Ökodesign-Richtlinie lediglich eine Rahmenrichtlinie darstellt und keine detaillierten Anforderungen für spezifische Produktgruppen festlegt, werden separate Regelungen, wie beispielsweise die Verordnung (EU) 2019/1781, erlassen, um Vorgaben für einzelne Produktgruppen zu definieren. Um die Praxisorientierung zu gewährleisten, führt das eco COMPLIANCE Rechtskataster solche Regelungen nicht als eigenständige Rechtsnorm, sondern in Verbindung mit der Ökodesign-Richtlinie auf.
Siehe auch die Antwort zur Frage „Wie geht eco COMPLIANCE mit Änderungsgesetzen, Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen um?“.