FAQ: Wenn Vertreterregelungen greifen, benötigt meine Vertretung dieselben Pflichten wie ich sie habe?

Vom 13.09.2021

Nein, eine Vertretung benötigt normalerweise nicht dieselben Pflichten wie der Vertretene. In der Regel handelt es sich bei einer Vertretung um eher kurzfristige Abwesenheiten, wie Urlaub oder Krankheit. Doppelte Pflichten wären für solche Abwesenheitszeiten nicht zielführend, da sie letztendlich auch bewertet werden müssten. Da die betrieblichen Rechtspflichten in den eco COMPLIANCE Rechtskatastern zunächst keiner hochfrequenten Bewertungspraxis unterliegen, sollte auch die Vertretung hier nicht aktiv werden müssen. In der Regel gibt es eine Anweisung, wann oder bis wann im Jahr die Bewertung im System vorliegen sollte.

Im Gegensatz zu den kontinuierlich geltenden Pflichten für den Betrieb werden aktuell geänderte Pflichten jedoch mit einer Umsetzungsfrist und Handlungsbeiträgen von eco COMPLIANCE in den Betrieb eingebracht. Diese können zeitnah von den Fachstellen oder eben von der Vertretung behandelt werden.

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