Bedeutende Kodifikationen gehen häufig mit Einführungsgesetzen einher (z. B. Einführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Handelsgesetzbuch, zur Zivilprozessordnung).
Wenn umfangreiches neues Recht eingeführt wird, sind oft zahlreiche Übergangsvorschriften erforderlich. Diese werden in der Regel nicht am Ende des neuen Stammgesetzes (Kodifikation) aufgeführt, sondern in einem separaten Einführungsgesetz zusammengefasst. Gemäß dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit sind einige dieser Regelungen von so grundlegender Bedeutung, dass sie über längere Zeit leicht auffindbar und eindeutig zitierbar bleiben müssen.
Daher erfassen wir, wenn es im Sinne der Praxisorientierung notwendig ist, teilweise auch Einführungsgesetze als eigene Datensätze. Allerdings sind solche Einführungsgesetze eher selten.