eco COMPLIANCE konzentriert sich darauf, ein praxisorientiertes Rechtskataster zu erstellen, das die wesentlichen Inhalte im Fokus behält. Aus diesem Grund werden Änderungsgesetze wie beispielsweise Mantelgesetze – also Gesetze, die mehrere Gesetze ändern, neu schaffen oder aufheben – im Rechtskataster nicht als eigene Datensätze erfasst.
Ein gutes Beispiel hierfür ist das sogenannte „Energiesammelgesetz“ (EnSaG) oder „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“. Dieses Gesetz fasst die Überarbeitung zahlreicher Gesetze und Verordnungen zusammen, darunter beispielsweise das EEG oder EnWG.
Um die Praxisorientierung zu gewährleisten, erstellen wir keinen eigenen Datensatz für das Energiesammelgesetz. Stattdessen pflegen wir die Änderungen, einschließlich einer Überprüfung, unter den Datensätzen der betroffenen Gesetze/Verordnungen ein, in diesem Fall unter dem EEG oder dem EnWG. Dadurch sind die Änderungen direkt bei den betroffenen Gesetzen/Verordnungen zu finden und das Rechtskataster bleibt übersichtlich.
Ähnliches gilt auch für delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen.
Delegierte Rechtsakte sind gemäß den europäischen Vorgaben (https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/decision-making/implementing-and-delegated-acts/) ausschließlich von allgemeiner Geltung. Sie dienen der Ergänzung oder Änderung des Gesetzgebungsakts und dürfen keine wesentlichen Bestimmungen des Gesetzgebungsakts hinzufügen, ändern, streichen oder ersetzen.
Durchführungsrechtsakte können von allgemeiner oder individueller Geltung sein. Sie enthalten detaillierte Vorschriften zur Anwendung des Basisrechtsakts, wenn EU-weit einheitliche Bedingungen erforderlich sind. Sie dürfen im Basisrechtsakt nichts hinzufügen, streichen oder ändern und können nur dessen Inhalt umsetzen, ohne dessen Wesensgehalt zu berühren.
Daher werden auch delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen nicht als eigener Datensatz erfasst, sondern unter dem betroffenen Basisrechtsakt, der geändert, ergänzt oder durchgeführt wird, vermerkt. So bleibt das Rechtskataster übersichtlich und leicht verständlich.