FAQ: Wie erfolgt die Zuordnung neuer Pflichten?

Vom 22.10.2024

Die Zuordnung der Pflichten zu den verantwortlichen Personen erfolgt beim Erstimport durch uns und unser System. Allerdings kommt es in der Praxis häufig vor, dass die Verteilung der Zuständigkeiten intern angepasst oder umorganisiert wird. Daher haben wir uns bewusst dazu entschieden, bei neu erstellten Datensätzen keine automatisierte Zuordnung vorzunehmen. Jede Organisation hat individuelle Strukturen und Verantwortlichkeiten, die sich mit der Zeit ändern können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Admin des Kunden die neuen Pflichten selbst zuordnen, um sicherzustellen, dass die Zuordnung immer den aktuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens entspricht. So bleibt das Rechtskataster präzise und anpassungsfähig an Ihre spezifischen internen Prozesse. Beachten Sie, dass dies nur vollkommen neu erstellte Datensätze mit neuer ID betrifft. Bereits zugeordnete Datensätze, die geupdatet wurden, bleiben entsprechend zugeordnet, da sich die Datensatz-ID hier nicht ändert.

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