FAQ: Wie bestimmt eco COMPLIANCE die betroffenen Unternehmen?

Vom 14.03.2025

Wir prüfen systematisch, welche Unternehmen oder Branchen von der Änderung betroffen sind. Welche Kunden haben (als Ergebnis der Bestandsaufnahme bzw. des letzten Check-Ups) die Vorschrift in Ihren Rechtskatastern? Welche Informationen liegen uns zu den Tätigkeiten / relevanten Branchen unserer Kunden vor? Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

1.) Alle betroffenen Kunden erhalten die Maßnahme: Wenn sich die Änderung nicht nur auf eine bestimmte Branche bezieht, informieren wir alle Kunden, die mit der Vorschrift verknüpft sind.

2.) Nur ausgewählte Kunden erhalten die Maßnahme: Falls die Änderung nur für bestimmte Branchen relevant ist (z. B. Chemieindustrie), leiten wir die Information gezielt weiter.

3.) Neue Kunden werden mit der Vorschrift verknüpft: Falls sich der Anwendungsbereich einer Vorschrift erweitert, kann es sein, dass zusätzliche Kunden betroffen sind. In diesen Fällen verknüpfen wir ggf. weitere Kunden mit der Vorschrift und empfehlen wir unseren Kunden im Rahmen der Handlungsempfehlung, die Relevanz für ihr Unternehmen zu prüfen.

Beim Unternehmen verbleibt somit lediglich die betriebsinterne Prüfung und Umsetzung.
Beispiel: Bei Änderungen im Rahmen der REACH-Verordnung informieren wir z.B. über die betroffenen Stoffe und ggf. neue oder erweiterte Beschränkungen und Verbote. Zudem geben wir konkrete Handlungsempfehlungen zur Einhaltung der Anforderungen. Die Prüfung, ob die geänderten Stoffe tatsächlich eingesetzt werden, sowie die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen obliegt dann dem jeweiligen Unternehmen.

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