FAQ: Werden BVT-Schlussfolgerungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften für bestimmte Anlagenarten als eigenständiger Datensatz im Rechtskataster geführt?

Vom 19.05.2023

BVT-Schlussfolgerungen (Beste verfügbare Techniken) sind Dokumente, die auf EU-Ebene erstellt werden und die besten Techniken und Verfahren identifizieren, um Umweltauswirkungen von Industrieanlagen zu minimieren. Sie sind Teil der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED, Richtlinie 2010/75/EU) der Europäischen Union. Neue und geänderte BVT-Schlussfolgerungen werden daher unter dem Datensatz der IED-Richtlinie gemeldet.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen der Umsetzung einzelner BVT-Schlussfolgerungen und enthalten Regelungen, welche die Vorgaben der TA Luft für bestimmte Anlagenarten ergänzen und konkretisieren. Neue und geänderte Allgemeine Verwaltungsvorschriften werden daher unter dem Datensatz der TA Luft gemeldet.

Die einzelnen BVT-Schlussfolgerungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind als Quellen (Links auf eco COMPLIANCE Rechtsbibliothek) im Rechtskataster hinterlegt und können dort eingesehen werden.

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