
Die Punkte der Dienstleistungsvereinbarung definieren die Rechte und Pflichten beider Parteien detaillierter als die Rahmenbedingungen des Angebots. Dadurch bietet die Dienstleistungsvereinbarung auch für nur mittelbar involvierte Parteien auf Kundenseite einen klar umrissenen Rahmen für die Zusammenarbeit, ohne dass Fach- oder Projektkenntnisse vorhanden sein müssen. Typischerweise handelt es sich dabei um Zentralbereiche wie Einkauf, Geschäftsführung oder Rechtsabteilung. Eine Zusammenarbeit ausschließlich auf Basis der Rahmenbedingungen des Angebots ist zwar möglich, kann jedoch zu späteren Anforderungen an eine Einzelvereinbarung und Auslegungsbedarfen führen. Die Dienstleistungsvereinbarung bietet einen prüfbaren Rahmen.