
Es ist uns bewusst, dass keiner unserer Kunden im Rahmen des Rechts-Managements bei Null anfängt. Wenn Sie bereits Daten in der Software hinterlegt haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit umzugehen. Beispielsweise können die vorhandenen Daten anhand des gesetzlichen Kurzzeichens überschrieben oder zu Dokumentationszwecken vor der Migration eines eco COMPLIANCE Rechtskatasters exportiert werden. Schließlich können diese Daten möglicherweise Teil Ihrer Rechtsdokumentation sein.
Um jedoch ein aussagekräftiges und organisationsbezogenes Rechtskataster aufzubauen, empfehlen wir einen grundlegenden Neuaufbau und das Löschen der alten Daten. Die eco COMPLIANCE Rechtskataster zeichnen sich durch eine qualitätssichernde und arbeitserleichternde Struktur aus (Sach- und Rechtsgebiete, mitgeltende Rechtsvorschriften, Pflichtenkategorien, Sammel- und Detailinformationen und vieles mehr). Entlang dieses Gerüsts werden die Daten später auch im Rahmen des Rechts-Abonnements gepflegt. Eine rechtlich korrekte Datenpflege im Mix zwischen Alt- und Neudaten ist kaum leistbar.
Während der Bestandsaufnahme prüfen wir, welche Rechtsvorschriften und Pflichten für Sie tatsächlich relevant sind, und nur diese werden später in Ihr System eingespielt. Eine Vermischung von gepflegten Altdaten, die möglicherweise keine Relevanz (mehr) haben, und relevanten Inhalten würde einer transparenten Compliance entgegenwirken. Dennoch sind Ihre vorhandenen Daten im Rechtskataster für unsere Berater immer auch eine wichtige Vergleichsgröße, die Ihre Priorisierungen der Vergangenheit aufzeigt und damit teilweise auch Risikobereiche im Betrieb verdeutlicht.