
1. Veröffentlichung Die Veröffentlichung einer Verordnung oder eines Gesetzes erfolgt in einem offiziellen Gesetzblatt (z. B. dem Amtsblatt der Europäischen Union). Erst mit der Veröffentlichung wird die Rechtsnorm offiziell bekannt gemacht. Beispiel: Die Verordnung (EU) 2024/3110 wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
2. Inkrafttreten Das Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine Verordnung oder ein Gesetz formell wirksam wird. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass alle Bestimmungen sofort anzuwenden sind. Beispiel: Die Verordnung (EU) 2024/3110 ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten, einige ihrer Bestimmungen gelten jedoch erst zu späteren Zeitpunkten.
3. Gültigkeit Die Gültigkeit beschreibt den Zeitraum, ab dem eine Vorschrift oder eine einzelne Bestimmung tatsächlich angewendet werden muss. Eine Verordnung kann in Kraft sein, aber erst später gültig werden. Zudem können verschiedene Artikel einer Verordnung unterschiedliche Gültigkeitszeitpunkte haben. Beispiel: Die Verordnung (EU) 2024/3110 gilt grundsätzlich ab dem 8. Januar 2026. Einige Artikel gelten jedoch bereits ab dem 7. Januar 2025. Artikel 92 tritt erst am 8. Januar 2027 in Kraft.