FAQ: Was ist der Unterschied zwischen Rechtspflichten und Maßnahmen?

Vom 16.11.2023
Wir von eco COMPLIANCE erstellen für unsere Kunden maßgeschneiderte Rechtskataster, die für das jeweilige Unternehmen geltenden Vorschriften umfassen. Die Anforderungen des Gesetzgebers, die in den einzelnen Vorschriften bzw. Paragrafen enthalten sind, werden als Pflichten formuliert und den Verantwortlichen in den Unternehmen zugeteilt. Rechtspflichten sind somit die to do’s/Aufgaben, die sich aus den relevanten Rechtsvorschriften ergeben. Beispiele für „typische“ Rechtspflichten sind, dass Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen oder Unterweisungen durchgeführt werden müssen.
Auf der anderen Seite sind Maßnahmen konkrete Handlungen, die ergriffen werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese Maßnahmen werden in der Regel aufgrund von Rechtsänderungen identifiziert und den entsprechenden verantwortlichen Mitarbeitern zugeordnet. Sie werden in Form von Aufgaben oder Aktivitäten definiert und können z.B. die Überprüfung von Prozessen, die Schulung von Mitarbeitern oder die Implementierung neuer Verfahren umfassen. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Maßnahme auch eine Änderung an den bestehenden Rechtspflichten oder eine neue Rechtspflicht mit sich ziehen kann. Ein Beispiel hierfür ist die Maßnahme vom 01.11.2021 zur 1. BImschV: „Wenn Ihr Unternehmen eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach dem 31. Dezember 2021 errichtet, müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Anforderungen an Schornsteine und Austrittsöffnungen erfüllt sind.“
Diese Änderungen stellen neue Pflichten dar, die erfüllt werden müssen, bei uns zusammengefasst als „Beschaffenheitsanforderungen für Feuerungsanlagen“ ab 2022. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass sich keine Änderungen bei den Pflichten ergeben. Dennoch ist es von großer Bedeutung, sich mit den Maßnahmen zu befassen, wie im Beispiel der Maßnahme vom 02.01.2019 zur der 26 ADR-AusnV: „Beachten Sie ggf. die aufgehobenen Ausnahmen, und wenden Sie diese ab sofort nicht mehr an.“ Hier ist es entscheidend, eventuelle aufgehobene Ausnahmen zu beachten und ab sofort nicht mehr anzuwenden, auch wenn keine Änderung der Rechtspflichten eingetreten ist.
Zusammenfassend können wir festhalten, dass Rechtspflichten die rechtlichen Verpflichtungen sind, die erfüllt werden müssen, während Maßnahmen die konkreten Schritte darstellen, die unternommen werden müssen, um diese Pflichten zu erfüllen.

Fanden Sie diese FAQ hilfreich?
Thumbs Up Icon 1
Thumbs Down Icon 0