Pflichten werden unter Berücksichtigung der hierarchischen Position im Unternehmen und des jeweiligen Tätigkeitsbereichs, wie zum Beispiel Labor, Logistik oder Instandhaltung, zugewiesen. Die Pflichten der allgemeinen Führungsebenen 1 bis 3 variieren sowohl hinsichtlich des Detaillierungsgrads als auch im Umfang der Anzahl der zugewiesenen Pflichten.
Eine Führungskraft der Ebene F1, wie beispielsweise die Geschäftsführung oder Standortleitung, muss rechtlich gesehen in der Regel über umfassendere Kenntnisse verfügen, ohne jedoch operativ ins Detail gehen zu müssen. Eine Führungskraft der Ebene F2, wie zum Beispiel ein Betriebsleiter, hat im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung und Pflichtendelegation bereits detailliertere und spezifischere Kenntnisse zu besitzen.
Die Begriffe F1, F2 und F3 dienen somit als generischer Einstieg in die Pflichtendelegation und als Diskussionsgrundlage für die individuelle Anpassung an den jeweiligen Kundenbetrieb und die entsprechenden Positionen.