FAQ: Warum ist eine Bestandsaufnahme nicht mit einem Audit gleichzusetzen?

Vom 9.05.2025

Die Bestandsaufnahme dient der systematischen Ermittlung gesetzlicher Anforderungen, die für Ihr Unternehmen gelten – z. B. im Hinblick auf Arbeitsmittel, Anlagen oder Gefahrstoffe. Daraus leiten wir relevante Vorschriften und Pflichten ab. Dieser Prozess bildet die Grundlage für rechtssicheres Arbeiten und erfordert Sorgfalt und Aufmerksamkeit.

Eine Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung dieser Pflichten – wie sie in einem Audit erfolgt – ist nicht Bestandteil der Bestandsaufnahme. Die Überprüfung der Einhaltung ist ein eigenständiger Prozess, der sich deutlich von der Bestandsaufnahme unterscheidet und häufig zusätzliche interne Kapazitäten erfordert.

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