Prinzipiell ja, jedoch hat sich diese Vorgehensweise nicht in der Praxis bewährt, da sie weniger transparent und weniger klar Verantwortlichkeiten darstellt. Mehr dazu siehe hier: https://www.mesha-cloud.de/vom-zusammenspiel-der-kataster-fuer-recht-arbeitsmittel-und-gefahrstoffe-das-zentrale-element-im-ehs-management-vorgestellt/
Pflichten-Pakete werden u.a. zu folgenden Arbeitsmittelgruppen in unseren eco COMPLIANCE Rechtskatastern für verantwortliche Betreiber oder Instandhalter eingestellt:
- Abwasseranlagen (auch Fett-/Öl-Abscheider, Kanäle)
- Anschlagmittel
- Aufzüge
- AwSV-Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- Bauwerke freistehend (Standsicherheit)
- Batterieanlagen (USV)
- Blitzschutz
- Brand-/Alarmmeldeanlagen
- Druckanlagen/-behälter (insb. überwachungsbedürftige Anlagen)
- elektr. Betriebsmittel
- Ex-Anlagen (z.B. Tankstellen)
- Fahrtreppen/-steige
- Fahrzeuge
- Fenster
- Feststellanlagen
- Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln
- Feuerlöscher
- Feuerungs-/abgasanlagen, Heizgaswege, Abluftanlagen
- Gasflaschen ortsbeweglich
- Gaspendelsystem (z.B. Tankstellen)
- Gaswarngeräte
- Getränkeschankanlagen
- Hebebühnen
- Heizungs-/Kühl-/Raumlufttechnik
- Hydraulik
- Kälteanlagen
- Krane
- Kühltürme, Nassabscheider etc.
- Ladebrücken, fahrbare Rampen
- Leitern und Tritte
- Lüftungsanlagen, Absaugungen
- maschinelle Rauchabzugsanlagen (RWA)
- natürliche Rauchabzugsanlagen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Rauchschutzdruckanlagen (RDA)
- Regale
- Sicherheitsbeleuchtung
- Sicherheitsstromversorgung
- Sprinkleranlagen
- technische Anlagen in Hallen, Messebauten, Versammlungsstätten
- Türen u. Tore
- Umwehrungen, Brüstungen
- Veranstaltungstechnik
- Wasserversorgungsanlagen
- Winden, Hub- u. Zuggeräte
- Sonstige (eigene Gefährdungsbeurteilung)