FAQ: Können Beauftragungen und Rechnungsstellungen auf mehrere Standorte aufgeteilt werden?

Vom 13.09.2021

Ein Rechtskataster bezieht sich immer auf eine juristische Person, die Vertragspartner der eco COMPLIANCE GmbH ist und somit auch der Rechnungsempfänger ist. Wenn im Projekt mehrere Standorte/Einheiten unter einer Zentrale/Holding in einem Prozess ermittelt werden, ist diese Holding der Rechnungsempfänger. Es steht den einzelnen Standorten frei, mit der eco COMPLIANCE einzeln vertraglich in Beziehung zu treten. Lern- und Skaleneffekte über alle zu betrachtenden Standorte der Holding werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Daher handelt es sich um separate Projekte, Rechts-Abonnements und möglicherweise auch eigene Software-Mandanten/Datenbanken. Wir empfehlen, die Aufteilung über interne Kostenstellen vorzunehmen oder die wiederkehrenden Kosten des Rechts-Abonnements von der Holding pauschal zu übernehmen. In Einzelfällen kann nach Absprache mit dem jeweiligen Standort auch eine einmalige Rechnungsstellung der anteiligen Projektkosten erfolgen.

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