Ein Rechtskataster bezieht sich immer auf eine juristische Person, die Vertragspartner der eco COMPLIANCE GmbH ist und somit auch der Rechnungsempfänger ist. Wenn im Projekt mehrere Standorte/Einheiten unter einer Zentrale/Holding in einem Prozess ermittelt werden, ist diese Holding der Rechnungsempfänger. Es steht den einzelnen Standorten frei, mit der eco COMPLIANCE einzeln vertraglich in Beziehung zu treten. Lern- und Skaleneffekte über alle zu betrachtenden Standorte der Holding werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Daher handelt es sich um separate Projekte, Rechts-Abonnements und möglicherweise auch eigene Software-Mandanten/Datenbanken. Wir empfehlen, die Aufteilung über interne Kostenstellen vorzunehmen oder die wiederkehrenden Kosten des Rechts-Abonnements von der Holding pauschal zu übernehmen. In Einzelfällen kann nach Absprache mit dem jeweiligen Standort auch eine einmalige Rechnungsstellung der anteiligen Projektkosten erfolgen.