Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine in der Bestandsaufnahme definierte Regel zur Benachrichtigung bei Rechtsänderungen für ausgewählte Themen anzupassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anpassung für uns logisch nachvollziehbar und einfach umsetzbar sein sollte, wie zum Beispiel Benachrichtigungen an verantwortliche Stellen oder nach Sachgebieten.
Falls Sie eine Anpassung wünschen, zögern Sie bitte nicht, unseren freundlichen Support unter support@eco-compliance.de zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen der Melderegeln kostenpflichtige Serviceleistungen anfallen können.
eco COMPLIANCE bietet Kunden die Möglichkeit, bestimmte Stellen über thematische Rechtsänderungen zu informieren, auch wenn diese nicht Teil der aktiven Software-Nutzer des zugrunde liegenden Systems sind. Die E-Mail-Benachrichtigung dient in diesem Fall als reine Information zu wichtigen Themen für diese Stelle, ohne dass eine aktiv umzusetzende Maßnahme in der Software eingestellt wird.