FAQ: Ist es richtig, dass ich als Betriebsbeauftragter auch Rechtspflichten im Kataster habe?

Vom 8.10.2021

Oh, natürlich! Als Beauftragter sind Sie ja „nur“ der Experte auf Ihrem Gebiet und das wandelnde Lexikon in Ihrem Unternehmen. Sie sind lediglich dafür zuständig, alle Fragen Ihrer Kollegen und Vorgesetzten souverän zu beantworten und als unfehlbare Informationsquelle zu dienen.

Die eigentliche Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten? Die liegt selbstverständlich bei den Geschäftsführern oder den sorgfältig ausgewählten Führungskräften. Sie sind ja „nur“ der Helfer in der Not, der sicherstellt, dass alles reibungslos läuft.

Mehr zu Ihrer „minimalen“ Verantwortung und wie Sie mit den Betreibern zusammenarbeiten, finden Sie hier: https://www.eco-compliance.de/blog/2021/10/06/video-ihr-groesster-hebel-fuer-mehr-rechtssicherheit/

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