Ja, es gibt eine Änderung mit eco COMPLIANCE Beitrag vom 01.04.2020. Die Handlungsempfehlung daraus lautet: Verbandssanktionengesetz (IM ENTWURF): . Derzeit besteht kein weitergehender Handlungsbedarf. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Änderungen bevorstehen und wirken Sie stets mit geeigneten Compliance-Maßnahmen (insbesondere Organisation, Auswahl, Anleitung und Aufsicht) Straftaten, die aus Ihrem Unternehmen heraus begangen werden können, entgegen. . . Pflichtenbezug . Geänderte/neue Pflichten zur Kategorie: noch keine