Ja, es gibt eine Änderung mit eco COMPLIANCE Beitrag vom 01.05.2024. Die Handlungsempfehlung daraus lautet: Richtlinie (EU) 2020/2184: . Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, haben bestimmte Anforderungen nach der Trinkwasserrichtlinie zu erfüllen. Mit der vorliegenden Delegierten Verordnung wird nun die Kennzeichnung dieser Produkte ab dem 31. Dezember 2026 vorgeschrieben. . . Beachten Sie als Hersteller von Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Verbrauch in Kontakt kommen, dass Sie die folgenden Kennzeichnungspflichten zum o.g. Datum einhalten: . -> Symbol gemäß Anhang dieser delegierten Verordnung („Trinkwasserhahn umgeben von Sternen“). Dabei hat das Symbol eine Mindesthöhe von 5 mm. . -> Zusätzlich ist auf der Verpackung und den Begleitunterlagen unterhalb des Produktes der Text „FÜR TRINKWASSER GEEIGNET“ anzubringen (je nach Verwendung ist dieser Text ggf. zu übersetzen). . -> Farbe und Aufmachung der Kennzeichnung müssen so beschaffen sein, dass sich das Symbol deutlich abhebt. . -> Kann das Symbol in seiner Mindestgröße nicht auf dem Produkt angebracht werden, so ist es auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht. . . Als Wasserversorgungsunternehmen überprüfen Sie, dass Sie zum genannten Datum nur Produkte mit der zuvor beschriebenen Kennzeichnung verwenden, sofern verbaute Materialien und Werkstoffe mit Trinkwasser in Berührung kommen. . . . . Geänderte/neue Pflichten zur Kategorie: Keine . . .